Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von sevilein, 19. SSW am 28.04.2008, 12:40 Uhr

Anspruch auf Erstausstattung?

hallo zusammen!

Wer hat denn eigentlich Anspruch auf Erstausstattungsgeld?

Gilt das nur für "Geringverdiener" und Arbeitslose?

Danke für eine Info,
Sevi

 
10 Antworten:

Re: Anspruch auf Erstausstattung?

Antwort von maus05, 36. SSW am 28.04.2008, 13:04 Uhr

also wir haben das auch bekommen. ich bin noch studentin und bekomm auch kein bafög oder so und mein freund war zum damaligen zeitpunkt arbeitslos. einfach mal antrag bei der arge stellen...würd ich aber bald machen, das dauert bisschen mit der bearbeitung.

viel glück!

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Re: Anspruch auf Erstausstattung?

Antwort von Bochum Maus25, 32. SSW am 28.04.2008, 13:12 Uhr

Und wieveiel bekommt man dann???

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Re: Anspruch auf Erstausstattung?

Antwort von schnubbi, 27. SSW am 28.04.2008, 13:13 Uhr

Genau kenne ich mich nicht aus.

Allerdings glaube ich, dass es einen solchen "Anspruch" nicht gibt. Es gibt Fälle, die genehmigt werden und Fälle, die nicht genehmigt werden.

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Re: Anspruch auf Erstausstattung?

Antwort von leo engel, 29. SSW am 28.04.2008, 13:18 Uhr

Beim Arbeitsamt kann man es doch nur beantragen wenn man eh schon unterstützung bekommt oder nicht?

Aber bei der Caritas, Pro Familia oder ähnlichen kann jeder es versuchen.

In Niedersachsen läuft das dann zum Beispiel über "Familie in Not" Stiftung.

Lg Yvette

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Re: Anspruch auf Erstausstattung?

Antwort von Britta87, 27. SSW am 28.04.2008, 15:21 Uhr

Hallo :)

Mein Mann hat auch arbeit. Ich war freiwillig AL gemeldet, so das ich noch stellenangebote bekommen hab und mit der ss dann auch noch minimal geld.
Habe 150 € Umstandsgeld bekommen. Für erstlingsausstattung hab ich 370 € genehmigt bekommen. Wenn das Baby da wäre würde ich nochmal 150 bekommen und nochmal 150 nach 6 Monaten, da mein Mann aber den Arbeitsplatz wechselt verdient er dann zuviel. Einfach versuchen :)

LG

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Re: Anspruch auf Erstausstattung?

Antwort von sevilein, 19. SSW am 28.04.2008, 16:03 Uhr

Also ich meinte, ob auch Frauen Anspruch haben, die arbeiten gehen?

Und wenn ja, wo müßte ich das beantragen???

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Re: Anspruch auf Erstausstattung?

Antwort von mamafürvier am 28.04.2008, 17:16 Uhr

Es gibt eine Grenze... wenn Papa Arbeit hat, Mama nicht und er genug verdient gibts nichts. Mein Antrag wurde auch abgelehnt, da mein Partner (nicht mal viel) verdiente.
Einen Anspruch gibt es garnicht und wenn dann nur für Bedürftige. Andere müssen sich um das was Baby braucht selbst kümmern und ich finde, daß es für den Anfang nicht sooo viel ist was Baby braucht.
lG Kerstin

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@sevilein

Antwort von leo engel, 29. SSW am 28.04.2008, 17:23 Uhr

Bei der Arge wirst du dann wohl nix beantragen können, wenn du keine Leistungen von dort bekommst.

Bei der Caritas (oder ähnlichen) kannst du dich da aber beraten lassen. Bekannte von uns haben beide gearbeitet und von der Caritas trotzdem noch 100Euro bekommen.

Lg Yvette

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wann gab es denn das geld für die erstaustattung...

Antwort von MissyJo, 29. SSW am 28.04.2008, 19:16 Uhr

.. von der ARGE?

ich habe nach der 21. ssw den antrag auf umstandsgeld abgeben dürfen und ebenfalls 150 € bekommen.
gleichzeitig hab ich zwei andere anträge abgegeben für erstaustattung und kindermöbel. diese hatte mir die caritas vorgedruckt mitgegeben.
mich würd jetzt halt einfach interessieren wann man dann genau das geld bekommt. denn ich möcht und MUSS ja nun auch schon einiges VOR der geburt kaufen.

achja.. bei der CARITAS oder sonstigen vereinen würd ich es auf jeden fall auch als geringverdiener versuchen!

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Ich bin arbeiten gegangen...

Antwort von Mami65, ku. SSW am 28.04.2008, 21:26 Uhr

und mein Mann hat auch Arbeit (beide Vollzeit) - sind aber beide nicht die "Schwerverdiener". Weil unsere Maus völlig ungeplant war und wir gar nichts mehr hatten für ein Baby, hat mir meine Hebi den Rat gegeben, zu Pro Familia zu gehen und dort einen Antrag zu stellen. Ich dachte erst, es hat keinen Zweck, weil wir ja beide Arbeit hatten, aber die Mitarbeiterin rechnete alles aus und sagte, dass wir in unserer Situation sehr gute Chancen auf eine Zuwendung hätten. Sie gab mir ein antragsformular von der Stiftung "Familien in Not" mit. Wir mussten Verdienstnachweise bringen und den Antrag begründen und bekamen zu unserer Überraschung eine -für uns- sehr großzügige Zuwendung!!!! Man hat aber keinen Anspruch darauf und es hängt auch ab, wieviel Gelder der Stiftung noch zur Verfügung stehen - aber versuchen solltest du es auf alle Fälle!!!
Und vonwegen, ein so kleines Kind braucht nicht viel. Da bin ich aber anderer Meinung: Bettchen, Platz zum Wickeln, Kleidung etc. pp.!

Viel Erfolg und liebe Grüße
Petra

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