Geschrieben von Sina26, 12. SSW am 13.02.2013, 10:58 Uhr |
Anruf beim Jugendamt.. bin *traurig*
Hey.. hab beim jugendamt jetzt mal angerufen zwecks vaterschaftsanerkennung usw.
Sie sagte das man das machen kann... Das sozusagen ich und mein freund vorbei kommen müssen und dann bekommt mein ex mann einen speraten termin wo er seine zustimmung geben muss..
Soweit so gut...
ALLERDINGS ist die vaterschafts TROTZDEM erst rechtskräftig NACH erfolgreicher Scheidung...
was bedeutet auch wenn mein freund die vaterschaft annerkennt und mein noch mann zustimmt... ist mein noch mann bis zur entgültigen scheidung der rechtskräftige Vater.
Also kann man auch den nachnamen ERST nach der Scheidung festlegen...
Ich möchte das niiiiiicht!!! arrgghh..... Hab jetzt bei meiner anwältin angerufen und darum gebeten das sie das ganze irgendwie beschleunigt weil mich das fertig macht...
ich will nicht das "ER" erstmal der vater ist... und versprochen hatte sie mir sowieso das ich im feb. geschieden bin... und jetzt soll ich nochmal 8 monate warten? ?davor noch mein kind zur welt bringen? ich mag das nicht...
Hab hunger koch mir jetzt erstmal Spagetthi ...
traurige grüsse Sina
Re: Anruf beim Jugendamt.. bin *traurig*
Antwort von mf4 am 13.02.2013, 11:26 Uhr
Du bist in der 12.SSW... ich nehme an, dass du bis zur Geburt geschieden bist und dann könnt ihr die Vaterschaftsanerkennung immer noch machen.
Das alles ändert doch nichts am Eltern-Gefühl.
Re: Anruf beim Jugendamt.. bin *traurig*
Antwort von xKatja am 13.02.2013, 11:53 Uhr
Mich würde das auch sehr ärgern. Manchmal sind das echt komische Gesetze.
Man müsste sich mal vorstellen, das jemand der garnicht der Vater ist, als Vater eingetragen wird. Auch wenn vorläufig.
Re: Anruf beim Jugendamt.. bin *traurig*
Antwort von Leo engel am 13.02.2013, 12:06 Uhr
So ist das Gesetz leider. Solange man verheiratet ist (auch wenn man Jahre getrennt leben würde) wird der Ehemann erstmal als Vater eingetragen.
Lass den Kopf nicht hängen. Ihr habt ja noch Zeit!
Re: Anruf beim Jugendamt.. bin *traurig*
Antwort von mf4 am 13.02.2013, 12:07 Uhr
Hier steht das alles und es macht alles Sinn:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2007/_09/_05/Petition_508.abschluss begruendungpdf.pdf
Re: Anruf beim Jugendamt.. bin *traurig*
Antwort von Kmaus81 am 13.02.2013, 12:12 Uhr
Ich hatte in der ss das selbe Problem! Da wir das trennungsjahr hinter uns hatten ging die Scheidung schnell,gerade mal 3 Monate und ich war geschieden
Re: Anruf beim Jugendamt.. bin *traurig*
Antwort von nicole20081980, 36. SSW am 13.02.2013, 12:21 Uhr
War auch schwanger und noch nicht geschieden. Da wir das trennungsjahr gerade rum hatten konnte meine Anwältin die Scheidung ganz schnell durchziehen. Januar war das trennungsjahr rum. Anfang Februar hab ich positiv getestet und Ende April war ich geschieden. Hab aber auf den versorgungsausgleich verzichtet damit es schneller geht
Re: Anruf beim Jugendamt.. bin *traurig*
Antwort von mf4 am 13.02.2013, 12:24 Uhr
Zumindest den Vers.ausgleich abtrennen kann man und dann wird ratz fatz geschieden.
Re: Anruf beim Jugendamt.. bin *traurig*
Antwort von Heidschnucke am 13.02.2013, 15:11 Uhr
Ja, das ist so.
War bei uns der gleiche Fall. Unser gemeinsamer Sohn war sogar 1 Jahr auf dem Papier der Sohn meines Ex. Da die Scheidung 3 Jahre gedauert hat.
Du kannst daran leider gar nichts ändern.
Und wenn Du dem Baby einen Vornamen eintragen lassen willst beim Standesamt brauchst du auch noch seine Unterschrift dafür. Du wirst seine Unterschrift noch öfter brauchen, das Baby muß ja überall angemeldet werden.
Ich hoffe ihr versteht euch noch einigermaßen?
LG
Re: Anruf beim Jugendamt.. bin *traurig*
Antwort von San17, 12. SSW am 13.02.2013, 16:53 Uhr
mich betrifft das nciht und ich hab keine erfahrung, aber mal ne ganz dumme frage, was ist den wenn der noch ehemann, dann ja als vater eingetragen ist und nirgends untershreiben will, kann man das kind dann nicht anmelden etc?!
Re: Anruf beim Jugendamt.. bin *traurig*
Antwort von Heidschnucke am 13.02.2013, 17:47 Uhr
richtig. Dann wird es ganz schwer. Ohne seine Unterschrift zum Vornamen keine Geburtsurkunde. Und die brauchst du anfangs ja für fast alles (Krankenkasse, Kindergeld etc)....
HILFE !
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