Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von melienchen, 23. SSW am 08.01.2007, 18:01 Uhr

An alle mit Arbeitsverbot - Hilfe !

Hallo Mädels,

brauch eure Hilfe.

Habe Mitte Dezember vom FA ein Arbeitsverbot ausgesprochen bekommen, darauf hin sollte nun mein Arbeitgeber doch mein normales vorheriges Nettogehalt weiter überweisen. Oder lieg ich da falsch, sind da irgendwelche Abzüge.

Bitte helft mir, mir fehlen jetzt plötzlich 300 Euro beim Gehalt. Wahnsinn !!!!!!!!!!!

Danke schonmal
melienchen

 
4 Antworten:

Re: An alle mit Arbeitsverbot - Hilfe !

Antwort von chrissi84, 26. SSW am 08.01.2007, 18:14 Uhr

Hallo melienchen

habe seit Oktober Beschäftigungsverbot. Dein Arbeitgeber muss dir dein ganz normales Gehalt weiterzahlen und darf nichts abziehen (außer er hat dir Fahrtkosten gezahlt - die darf er weglassen)
Er muss sogar Sonderzahlungen die immer gezahlt wurden und Zuschläge weiterzahlen. Würde mir mal im Netz was suchen und es ihm vorlegen und fragen warum er 300 € abgezogen hat. Also normalerweise darf er das nicht.
Hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
Liebe Grüße
chrissi

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Re: An alle mit Arbeitsverbot - Hilfe !

Antwort von Tabsi83 am 08.01.2007, 18:33 Uhr

Ja er muss dir dein komplettes Gehalt zahlen. Und du kannst auch zur KK gehen und nachfragen, denn ich habe mein volles Gehalt bekommen aber das hat die KK dem Arbeitgeber überwiesen und er musste es mir dann überweisen.
LG

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Re: An alle mit Arbeitsverbot - Hilfe !

Antwort von stubentiger, 38. SSW am 08.01.2007, 18:38 Uhr

Hallo,

ich habe ab der 28. Woche auch ein Beschäftigungsverbot durch meiner Frauenärztin erhalten, da ich vorzeitige Wehen durch Stress bekommen hatte.

Dein Gehalt muss weiterhin genau so gezahlt werden, als ob Du arbeiten gehen würdest. Also KEINE Abzüge (außer die normalen wie KK und Steuer und so.

Hier ist mal ein Auszug aus dem Mutterschutzgesetz. Ich hatte ich damals auch informiert:

Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter und Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.

Beispiele für ein Beschäftigungsverbot nach Abs. 1 sind u.a. Risikoschwangerschaften, Gefahr der Frühgeburt, Mehrlingsgeburten, Muttermundschwäche, Übelkeit, Rückenschmerzen etc.

Da häufig die Grenze zwischen schwangerschafts- und krankheitsbedingten Gefährdungen fließend sind, sind in Zweifelsfällen von den Ärzten Beschäftigungsverbote nach Abs. 1 auszusprechen.

Das individuelle Beschäftigungsverbot ist vom Gesetzgeber gewollt, damit beim kleinsten Risiko für Frau oder Kind die Frau aufhört zu arbeiten und nicht weiterarbeitet, da sie vielleicht befürchtet, bei Krankschreibung nur das geringere Krankengeld zu bekommen. Aus diesem Grund gibt es für den Fall des Beschäftigungsverbots auch den Anspruch auf Mutterschutzlohn nach � 11 MuSchG, d.h. die Frau bekommt weiterhin ihren vollen Lohn und nicht das geringere Krankengeld. Insbesondere wenn frühzeitig in der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot verhängt wird anstatt einer Krankschreibung, ist der finanzielle Vorteil für die Frau beträchtlich.

Daraus ergibt sich:
Dieses Beschäftigungsverbot ergibt sich aus dem Mutterschutzgesetz.
Der Arbeitgeber muß für den Fall eines Beschäftigungsverbotes die Vergütung der schwangeren Arbeitnehmerin gleichwohl fortbezahlen, auch wenn er keine Arbeitsleistung erhält.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Liebe Grüße
Karola

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Re: An alle mit Arbeitsverbot - Hilfe !

Antwort von melli1977, 7. SSW am 09.01.2007, 18:00 Uhr

da du ein arbeitsverbot hast, zahlt dir das glauch ich die krankenkasse! nur beim beschäftigungsverbot bekommst du volles gehalt!

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