Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von sophia-maus am 10.01.2009, 17:51 Uhr

An alle Mamis mit geringem bzw. ohne eigenem Einkommen....

Vieleicht könnt ihr mir mal einige Fragen beantworten!?
Wir haben gerade erfahren,dass die Tochter von meinem Lebensgefährten im August Mama wird.
Jetzt kommen natürlich viele Fragen auf!
Also sie ist 21 und macht z.Z. nen 400 Euro Job. (hat auch noch keine Ausbildung)

Nun meine Fragen: Gibt es Möglichkeiten,dass sie vom Amt Zuschüsse für Erstlingsausstattung usw bekommt? Was muss sie da wo beantragen?
Bekommt sie für sich selbst auch nach der Geburt weiter Kindergeld oder nur noch für`s Kind?
Hat sie sonst noch auf irgendetwas Anspruch?

Also ihr Freund ist Student und hat selbst auch kein Einkommen!
Sie wohnt z.Z. auch nicht mit ihm zusammen sondern teilt sich mit ihrer Schwester ne Wohnung!

Ich hoffe ihr habt ein paar Tipps!
Wenn noch Fragen sind, immer her damit!!

Danke schonmal!!

 
13 Antworten:

Re: An alle Mamis mit geringem bzw. ohne eigenem Einkommen....

Antwort von susilie87, 20. SSW am 10.01.2009, 18:10 Uhr

hallo
ich würde einfach mal einen harzt 4 antrag holen sie hat ja jetzt auch mehrbedarf weil sie schwanger ist wenn sie dann harzt4 bekommt kann sie umstandskliedung usw bantragen wenn das arbeitsamt nein sagt gibt es noch andere stellen wie pro familia usw da kann sie auch alles beantragen
also einfach zum amt gehn
viel glück

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Re: An alle Mamis mit geringem bzw. ohne eigenem Einkommen....

Antwort von alsame am 10.01.2009, 18:18 Uhr

Mich persönlich betrifft es nicht. Hatte mich aber schon mal für eine Freundin informiert.
Am besten geht sie zum Jugendamt in ihrer Nähe. Da kann man sich beraten lassen. Die haben auch die Adressen wo man was beantragt.
Zuschuss für Erstlingsausstattung kann sie bei wohltätigen Vereinen beantragen (z.B. AWO, Johanniter)
Elterngeld beantragt sie beim Jugendamt, hier mal was zur Berechnung: http://www.elterngeld.net/elterngeld-geringverdiener.html
Dann könnte sie noch Zuschuss zum Lebensunterhalt beantragen und Wohngeld.

alsame

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Re: An alle Mamis mit geringem bzw. ohne eigenem Einkommen....

Antwort von Stephie2412, 12. SSW am 10.01.2009, 18:24 Uhr

Hi also ich bin ungefähr in der gleichen Lage wie die Tochter. Sie kann beim Amt ab der 13 Ssw mehrbadarf beantragen das sind etwa 60 Euro im Monat. Zudem bekommt sie Geld für Umstandsmode und Erstlingsausstattung. Am besten gleich jetzt beantragen das Amt schläft . Kann leider aus deinem Beitrag nicht ersehen ob sie schon Harz 4 bekommt. Sollte dieses nicht der Fall sein, sollte sie dieses auch schnellstmöglich beantragen. Sie sollte sich nicht mehr nur auf den 400 Eurojob verlassen. Damit ihre Grundversorgung gesichert ist 351Euro vom Amt. 100 euro darf sie noch dazuverdienen der Rest wird abgezogen. Und nach der Geburt kommt ein Zuschuss von 126 Euro dazu nur leider wird das Kindergeld abgezogen, dafür bekommt sie aber noch 300 Euro 1 Jahr oder150Euro 2Jahre erziehungsgeld. Hoffe ich konnte dir Helfen bei fragen gerne noch mal melden. Lieber Gruß Stephie

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Re: @Stephie

Antwort von sophia-maus am 10.01.2009, 18:52 Uhr

Etwas verstehe ich nicht so ganz.
Warum soll sie Harz 4 beantragen wenn sie doch nen 400Euro Job hat?
Sie arbeitet bei ner Transportfirma und bekommt zusätzlich zu den 400 Euro noch Spesen ausgezahlt (ich glaube unter der Hand)?
Also wenn sie doch arbeitet warum sollte sie freiwillig Harz 4 beantragen?

Und wegen dem KiGeld, bekommt sie für sich selbst noch KiGeld nach der Geburt ider dann nur noch für`s Kind?
Zur Zeit bekommt sie ja noch KiGeld für sich!

Sorry für die vielen Fragen

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Re: @Stephie

Antwort von Stephie2412, 12. SSW am 10.01.2009, 19:03 Uhr

Ganz einfach was ist wenn sie aus einem Grund keine 400 Euro mehr verdienen kann. Dann hat sie nichts mehr. Und wie macht sie dann wenn sie ihr Kind hat?? Kindergeld bekommt sie glaube ich nur bis 22 . Und sie kann ja Harz 4 beantragen und trotzdem arbeiten und was sie unter der Hand bekommt das soll sie ruhig einstecken. Sie muss nicht Harz 4 beantragen sie kann auch Aufstockungsgeld beim Amt beantragen fürs Baby usw . wie oben beschrieben. Dachte nur das sie auf der Sicheren Seite ist und Finanziell abgesichert ist. LG

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Re: @Stephie

Antwort von sophia-maus am 10.01.2009, 19:07 Uhr

Ja das mit der Sicherheit stimmt schon, aber ich glazbe wenn sie Harz 4 beantragt bekommt sie kein KiGeld und dann fehlt ihr ja wieder was!

Na ja am besten sie erkundigt sich mal genau beim A-amt und beim Jugendamt,das kann ir eh keiner abnehmen!!

Trotzdem Danke für die Antworten,hat mir schon geholfen.

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Re: @Stephie

Antwort von februar2007 am 10.01.2009, 19:23 Uhr

Natürlich bekommt sie Kindergeld, aber es wird vom Grundbedarf abgezogen, weil es ja Einkommen ist.
Noch kann sie arbeiten gehen, aber wenn das Kind da ist, ist ja auch der Job erst mal weg...
Ich empfehle einen Gang zu Pro Familia, die haben meist mehr Ahnung und sind einfach netter als so mancher auf dem Amt.
Die haben auch die entsprechenden Anträge (Mutter-Kind Stiftung usw.)
Elterngeld bekommt sie, wenn sie nur nen 400 Euro Job hat, die 300 Mindestsatz.
Bei weiteren Fragen, einfach melden

Lg, Hannah (19) mit Noah (2)

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ALG2 REchner

Antwort von Maisha, 38. SSW am 10.01.2009, 19:33 Uhr

Du kannst ja hier mal durchrechnen :o)
Einbeziehen: ihr Kindergeld, das KIndergeld des Kindes und gehe mal aus vom Unterhaltsvorschuss von ~110 Euro, da der Vater nichts verdient ... wird alles anteilsmäßig angerechnet, aber das Elterngeld zu 300,- Euro ist anrechnungsfrei

Ich würde ihr persönlich vom 400,-Euro Job abraten, warum? Weil man beim Aufstockungsgeld nicht Anspruch auf die vollen Leistungen im Erstaustattungsbereich hat und das macht sich stark bemerkbar! Ich vermute auch, dass man ihr zu einer eigenen Wohnung raten wird, da bei einer WG u.U. auch das Einkommen der Schwester berücksichtigt wird, ging mir vor meiner ersten SW nämlich auch so :o)

Meiner Einer war auch bei Pro Familia zur Beratung und ganz ehrlich: wenn man dem Amt nicht sagt, was einem zusteht, bekommt man es nicht :o)

Viel Glück


P.s. Die entsprechenden Gelder können ab der 13.SSW beantragt werden

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pro familia

Antwort von Nettimama, 35. SSW am 10.01.2009, 20:36 Uhr

Hallo!
Ich wuerde mich auf jeden Fall bei Pro Familia beraten lassen.Meine Freundin + Freund waren arbeitslos und haben Zwillinge bekommen.Pro Familia hat Ihnen alles vorgerechnet und den Unterhalt fuer die ersten 2 Jahre gesichert.
Elterngeld 300Euro ist sicher und 150 Kindgeld
auch!
Gruss Netti

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DOCH volle Leistungen bei Erstausstattung und Aufstockung

Antwort von JuliaBonn, 35. SSW am 10.01.2009, 21:25 Uhr

Mein Freund verdient auch zuwenig Geld und wir bekommen monatlich 215 € Hartz 4.
Erstausstattung lief völlig problemlos und wir bekamen den vollen, in dieser Kommune üblichen Betrag.

LG

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Re: An alle Mamis mit geringem bzw. ohne eigenem Einkommen....

Antwort von steph33, 39. SSW am 10.01.2009, 21:31 Uhr

Es gibt Geld von der Arge und beim DRK und so gibts eine Stiftung für Schwangere in Not.

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Re: DOCH volle Leistungen bei Erstausstattung und Aufstockung

Antwort von Maisha, 38. SSW am 10.01.2009, 22:38 Uhr

Soweit ich weiss und mir vorgerechnet wurde, hängt es auch damit zusammen ob man zusammen lebt, ob es ein VZ - Job ist ect pp ... ich denke sollte man sich ausrechnen lassen ... und vom Bekanntenkreis weiss ich, dass die bei Aufstockung teilweise Nix bekommen haben ... hängt vielleicht auch von der Kommune ab

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Re: An alle Mamis mit geringem bzw. ohne eigenem Einkommen....

Antwort von Lepalmar2006, 14. SSW am 14.01.2009, 15:31 Uhr

Also das geht wie folgt:

Sie beantragt ALGII einschließlich dem Mehrbedarf für Schwangere.

Bis zur 20. SSW kann Sie einen Antrag für die Erstausstattung bei der "Mutter u. Kind Stiftung" z. B. bei der Caritas, Pro Familia etc. stellen. Die helfen einem dort sehr gut. Gleichzeitig bekommt man dort normalerweise auch schon ein Formblatt für die Erstausstattung für das Arbeitsamt.

Wenn man dann vom Arbeitsamt einen Bescheid bekommt legt man den bei der Caritas vor und die geben einem wenn notwendig noch einen Zuschuß.
Bei unserem 2. Kind waren das ca. 850 EUR vom Amt und 200 EUR von der Caritas.

Wenn das Kind dann da ist, den Elterngeldantrag bei der jeweiligen Erziehungsgeldstelle des Bundeslandes abgeben oder einschicken.
Die Geburt dem Amt melden, wegen Neuberechnung der Bedarfsgemeinschaft und Kindergeld bei der Kindergeldkasse beantragen.

Tipp: Diese Anträge kann man auch bereits im Internet runterladen.

Wir sprechen aus Erfahrung - werden zum 3. Mal Eltern.

Bei Fragen könnt Ihr gern mailen.

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