Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Vojel85, 13. SSW am 07.11.2005, 16:37 Uhr

Adresse vom Paps...

Huhu!
Hab da mal ne Frage...werde Alleinerziehend sein, ist da der Papa verpflichtet mir seine Adresse zukommen zu lassen, wenn er umzieht, auch wenn ich das Baby noch im Bauch hab???

LG Melli

 
4 Antworten:

Re: Adresse vom Paps...

Antwort von Monika36, 18. SSW am 07.11.2005, 19:16 Uhr

Hallo Melli,

stell deine Frage doch mal ins Forum Alleinerziehende. Da gibt es sicher auch Frauen, die Ärger mit dem Unterhalt haben. Denn darum geht es am Ende dann ja wohl.

LG
Monika

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Adresse vom Paps...

Antwort von Melina, ------. SSW am 07.11.2005, 22:33 Uhr

Hi,

war auch allein schwanger. Meine Tochter ist jetzt 2. Läuft alles übers Jugendamt.
Aber Adresse oder Telefonnummer habe ich nicht bekommen (auch nicht gewollt).
Am besten so früh wie möglich mit den Jugendamt in verbindung setzten wg Vaterschaftsanerkennung usw


LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Adresse vom Paps...

Antwort von CarrieCat, 28. SSW am 08.11.2005, 7:23 Uhr

Hallo,

verpflichtet ist er wohl nicht, aber das regelt dann Alles das Jugendamt. Der kann sich nicht einfach so aus dem Staub machen, die finden den, weil die Gemeinden und Städte doch untereinander vernetzt sind. Und wenn der sich wo abmeldet und wieder anmeldet haben sie ihn.

LG,
Anja

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Adresse vom Paps...

Antwort von Kleiner Mann am 08.11.2005, 8:21 Uhr

Hallo,
es ist weder richtig, dass Städte untereinander vernetzt sind (wie sollte das technisch gehen und wer könnte das bezahlen?)noch, dass das Jugendamt sich darum kümmert.

Bin Juristin in einer Stadtverwaltung und kenne daher genauestens die Abläufe.Es ist zwar "üblich", dass sich die Jugendämter sich kümmern und den Müttern helfen, es ist aber längst nicht alles rechtlich einwandfrei, was sie dafür anleieren.

Mein Mann hat zwei Töchter aus erster Ehe. Die Ex-Frau (hat natürlich eine Geschichte und Gründe) kennt lediglich seine Dienstanschrift, über die er sofort erreichbar ist.
Wo wir wohnen, weiß sie nicht, sie hat kein Recht, es zu erfahren und wird es - da wir eine Auskunftssperre haben - auch nicht herauskriegen.
Ihr Jugendamt hat jetzt von meinem Mann Informationen verlangt, die es nicht verlangen durfte und so eine Rüge mit den entsprechenden Konsequenzen vom Landesbeauftragten für Datenschutz erhalten.

Ich weiß nicht, wie Du zum Vater Deines Kindes stehst, wenn er zu seinem Kind steht, hast Du gute Chancen, zumindest die finanziellen Interessen Deines Kindes durchzusetzen.


Wenn nicht, (oder wenn Du Hilfe brauchst), kannst Du Dich ruhig ans Jugendamt wenden, solltest aber unter Umständen auch einen Rechtsanwalt (der auf Familienrecht spezialisiert ist), aufsuchen.

Leider sollte auch erwähnt werden, dass es leider immer noch genügend Vätern gelingt, sich Ihrer Pflichten zu entziehen, indem sie "untertauchen".
Das ist nicht spektakulär gemeint, es reicht schon der Umzug in eine andere Stadt, von dem Du nichts weißt.

Natürlich teilt in einem solchen Falle das Jugendamt Dein Interesse, den Vater zu finden, da es ja bis zum 12. Lebensjahr Unterhaltsvorschuss für Dein Kind leistet und sich diesen gerne vom Vater zurückholen würde.
Das Jugendamt hat aber weder die Mittel (technisch nicht und personell auch nicht) noch die Zeit, aktive Suche zu betreiben.
Rechtlich natürlich zu beanstanden, aber faktisch schwer zu ändern, wenn er nicht greifbar ist...

Ist der Vater Deines Kindes nicht als Beamter verpflichtet, nachvollziehbar gemeldet zu sein, und hat auch noch ein gläsernes Portemonnaie (so wie mein Mann), könnte es für Dich alles etwas schwieriger werden.

Wünsche Dir alles Liebe und Gute,

Anne

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.