Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von K.D., 14. SSW am 17.08.2015, 17:00 Uhr

AU in der Schwangerschaft

Hallo, bin seit 20. Juli krank (wegen Blutungen in der Schwangerschaft; war davon auch eine Woche stationär). Nun hat mich mein FA heute wieder für die nächsten 4 Wochen krank geschrieben. Die netten Arzthelferninnen konnten mir aber einstweilen nur 2 Wochen ausstellen, weil ich erst mit der Krankenkasse sprechen müsse (habe dort auch schon einen Termin, am kommenden Montag) und einen Auszahlschein brauche. Habe mit so etwas keinerlei Erfahrung.
Ein BV kann ich laut FA nicht bekommen, da ich ja de facto krank bin und ein AU über einem BV steht. Meine Frage an euch wieviel wird mir vom Lohn abgezogen? Man bekommt doch keine 100 %von der KK? Wie wirkt sich das aufs Elterngeld aus? Lieben Dank für eure Meinungen.

 
6 Antworten:

Re: AU in der Schwangerschaft

Antwort von Mimi987 am 17.08.2015, 19:17 Uhr

Hey,
Tut mir leid dass es dir momentan nicht gut geht.
Leider ist es tatsächlich so. Dass bei einer echten erkrankung(blutung) kein bv in frage kommt.
Du erhälts nach 6 wochen krankengeld. Wieviel genau sagt dir beispielsweise der aok rechner. Einfach in google eingeben. Das ist abhängig von dem was du heute verdienst.
Ich habe damals keinen termin bei der kk gebraucht. Den auszahlschein konnte man im internet runterladen oder telefonisch anfordern.
Beim Elterngeld hat es keine Auswirkung unter der vorraussetzung, dass es schwangerschaftsbedingt ist und dein fa dir dafür eine bestätigung schreibt. Dann werden die monate mit krankengeld als berechnungsgrundlage ausgeklammert und der nächte frühere monat vor dem eigentlichen jahr zu grunde gelegt.
Liebe Grüße Mimi

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Re: AU in der Schwangerschaft

Antwort von sunny2382 am 18.08.2015, 9:54 Uhr

Hey ich bin auch schon länger krank (auch wegen Blutungen).
Am Freitag war ich auch beim Arzt und er wollte mir ein BV geben. Ich bin jetzt erstmal wieder zwei Wochen krank (er hat ein Hämatom gefunden) dann hab ich wieder einen Termin bei ihm. Und wenn das Hämatom noch da ist bekomm ich das BV.
Also verstehe ich das Argument nicht du wärst krank! Es geht um die Gesundheit des Kindes. Also würde ich mit der KK reden. Die haben mich auch darauf aufmerksam gemacht. Die sind froh wenn sie kein Krankengeld bezahlen müssen.
Aber zu deiner Frage: Krankengeld sind nur ca 65% von deinem normalen Gehalt. Und da sich das Elterngeld aus den letzten Monaten deines Einkommens errechnet bekommst du dann von den 65% wieder nur einen Anteil.

Falls du noch fragen hast schreib mir ne pn bin nicht so oft hier.

Sunny

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@sunny

Antwort von Mimi987 am 18.08.2015, 12:26 Uhr

Hallo sunny,
Leider nicht ganz richtig.
Ich hab mal aus dem aktuellen elterngeldantrag den Passus über den Bemessungszeitraum kopiert. Da steht ganz klar, dass wenn es sich um schwangerschaftsbedingte krankeitszeiten handelt, die durch ein attest nachzuweisen sind, sich der bemessungszeitraum verschiebt.
Also blutungen in der Schwangerschaft haben keine Auswirkung auf das elterngeld.
Wenn du dir das Bein bricht und 8 wochen flach liegst, dann schon.
Zum bv, das darf nur ausgestellt werden, wenn man nicht akut krank ist. Sonst hätte dir dein arzt ja gleich eins gegeben, oder.
Das entgelt im beschäftigungsverbot zahlt übrigens auch die krankenkasse, nur aus einem anderen topf heraus.

Liebe grüsse
Mimi

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Re: @mimi

Antwort von sunny2382 am 18.08.2015, 14:59 Uhr

Das mit dem Geld kann sein da hab ich mich noch nicht genau informiert.
Jedoch bezahlt der Arbeitgeber dein Gehalt bei einem BV und nicht die KK. Das hat mir die KK gesagt.
Und ich hab noch kein BV bekommen weil ich es noch nicht wollte der Arzt wollte es. Aber bei mir geht es auch nicht nur um die Blutung sondern auch um meinem Arbeitsplatz da ich im Labor arbeite.

@K.D ich würde einfach mal bei der KK anrufen und dich informieren.

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Re: @sunny

Antwort von Mimi987 am 18.08.2015, 15:06 Uhr

Der arbeitgeber bezahlt in einen topf der bei der krankenkasse liegt. Aus diesem topf wird das gehalt dem arbeitgeber zu 100% zurückbezahlt. Dem arbeitgeber entstehen durch ein bv keine dirkten kosten.
Wenn das deine kasse erzählt hat, dann hatte der betreuer keine ahnung.
Mal kurz ein auszug aus dem gesetz:
Nach § 1 Abs. 2 Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) (BGBl. Nr. 76 S. 38686) erstatten die Krankenkassen (mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Krankenkassen) auf Antrag den am Umlageverfahren U 2 beteiligten Arbeitgebern alle durch Beschäftigungsverbote werdender und stillender Mütter entstehenden Aufwendungen (Arbeitsentgelt inklusive Sozialabgaben) sowie den während der Schutzfristen zu zahlenden Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Krankenkasse, bei der die betreffende Frau versichert ist

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Re: AU in der Schwangerschaft

Antwort von K.D. am 18.08.2015, 16:36 Uhr

Danke für eure Antworten. Habe mir bereits online ausgerechnet was ich an Krankengeld bekomme. Darum gehts auch nicht. Laut Google wird, sofern man Schwangerschaftsbedingt krank geschrieben ist, dieser Zeitraum nicht mit berechnet/bzw. ausgeklammert.
Ein BV kann ich, laut Aussage meines FAs, nicht bekommen, da ich ja krank bin und er könne nur gesunden Schwangeren ein BV geben. Und selbst da nur in Ausnahmen, z.B. Merhlingsschwangeren. Ein AU steh in der Wertigkeit über einem BV, so mein FA. Das ist für mich auch okay und werde ich auch nicht anzweifeln.

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