Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von kruemel22, 34. SSW am 27.02.2006, 17:39 Uhr

ALG 2?

Hallo, wollte hier mal eine Frage stellen, in der Hoffnung, dass ihr euch besser auskennt als ich...

Ich lebe mit meinem Freund zusammen und wir bekommen im April unser erstes Kind. Ich werde ein Jahr Erziehungsurlaub nehmen (ohne zu arbeiten), danach möchte ich wieder arbeiten gehen. Habe bis jetzt 30 h gearbeitet, mein Freund 40 h. Habe ich IM Erziehungsjahr Anspruch auf ALG 2? Das ALG 2 hängt ja vom Einkommen meines Partners ab, was eher niedrig ist. Aber habe ich denn -vom seinem Einkommen abgesehen- generell überhaupt Anspruch darauf? Habe zig Sachen darüber gehört, man sagte mir auch, dass ich nur ALG 2 bekommen würde, wenn ich vorher arbeitslos gewesen wäre (was ich ja nicht war). Könnt ihr mir helfen?

LG, Nadja mit Bauchzwerg

 
5 Antworten:

Re: ALG 2?

Antwort von gatubella, ende 11. SSW am 27.02.2006, 18:26 Uhr

soweit ich weiß, hast du anspruch - auch dürfen die vom amt nicht zu deinen eltern gehen (welche im normalfall auch unterhaltspflichtig sind), da du ein kind unter 7 erziehst...

du musst vorher auch nicht arbeitslos gewesen sein, um algII zu kriegen -
du kannst dich ja auch gar nicht arbeitslos melden, denn dann müsstest du ja auch "verfügbar" sein, bist du aber nicht, wenn du ein jahr pause machen willst -

das einkommen deines freundes wird angerechnet, wenn ihr zusammenlebt, das heißt, ihr geht zusammen in die berechnung, zählt praktisch dann für drei personen
- wenn sein einkommen dann nicht reicht, bekommt ihr den rest als aufzahlung (inkl. mietzuschuß) - ihr könnt auch sonderleistungen beantragen wie erstausstattung fürs baby und kinderzimmer -

wie gesagt, meine situation ist zur zeit ähnlich, ich denke bei dir wird es auch so laufen...

noch eine schöne restkugelzeit - du hast es ja bald geschafft -
mein erster sohn war auch ein oster-häschen....
ich darf noch den ganzen sommer kugelschieben...

LG
Maggy

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Re: ALG 2?

Antwort von Tamee&Jana, 9. SSW am 27.02.2006, 18:41 Uhr

Hallo,

ich kann mich meiner "Vorrednerin" nur anschliessen:

Du hast auf jeden Fall Anspruch ALG II zu beantragen. Ob Du/Ihr was bekommt, ist ne andere Frage.

Das Kindergeld und das Einkommen Deines Freundes wird komplett angerechnet. Dagegen wird die Miete und evtl. Versicherungen gestellt. Wenn ihr dann unter dem ALG II Satz liegt, bekommt ihr was.

Einen Antrag stellen lohnt sich auf jeden Fall.

Viel Glück und LG
Tamara

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Re: ALG 2?

Antwort von Hikari am 27.02.2006, 19:33 Uhr

Hi,
erst ein mal hast du Anspruch auf das Mutterschaftsgeld und danach auf das Erziehungsgeld in der Elternzeit,hier
bei wird das Einkommen deines Freundes
ebenfalls berücksichtigt.
Ob das Erziehungsgeld zur Berechnung des Anspruchs auf das AL2 mit einbezogen wird weis ich nicht.
LG

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Re: ALG 2?

Antwort von AnneR am 27.02.2006, 21:54 Uhr

Erziehungsgeld muss man im Alg2 Antrag nicht mit angeben.
Und du bist alg2 berechtigt. Beantags einfach, nein sagen können sie immernoch, aber ich denke eher du bekommst was.

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Re: ALG 2?

Antwort von VI-77, 24. SSW am 27.02.2006, 22:10 Uhr

Du kannst einfach mal 311+311+207+ eure Miete - 154 Kindergeld zusammenrechnen. Wenn Dein Freund mehr verdient, werdet ihr keinen Anspruch haben. Einen Antrag solltest Du auf jeden Fall einreichen. Das Erziehungsgeld wird nicht angerechnet!!! Einen Antrag für Babyerstausstattung und Schwangerschaftskleidung musst Du schriftlich formlos extra stellen !!!

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