Geschrieben von Lavendel-2 am 02.04.2012, 20:19 Uhr |
400 Euro Job, Beschäftigungsverbot und Elterngeld
Muss mal ne blöde Frage stellen, vielleicht kennt sich jemand aus von euch...
Also ich arbeite jetzt beim ambulanten Pflegedienst auf 400 Euro Basis und würde somit bei bestehender Schwangerschaft gleich ein Beschäftigungsverbot erhalten (wollen nächsten Monat wieder loslegen). Aber wie ist das denn mit der Lohnfortzahlung? Bekommt man die auch bei einem Minijob?
Ansonsten würde ich fairerweise Kündigen wenn ich Schwanger bin.
Aber wie ist es denn dann mit dem Elterngeld? Wird dann die Zeit des Beschäftigungsverbotes durch die Monate davor ersezt?
Noch zur Info bin jetzt im zweiten Jahr der Elternzeit von meinem ersten Sohn.
OH GOTT ich hoffe man versteht überhaupt was ich meine!!!
Danke schon mal an alle die sich die Mühe machen und antworten!
Re: 400 Euro Job, Beschäftigungsverbot und Elterngeld
Antwort von somece, 10. SSW am 02.04.2012, 20:27 Uhr
Also durch das BV erhälts du weiterhin deinen Lohn
( durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate)
Ich erhalte das BV bis zum Beginn des Mutterschutzes.
Re: 400 Euro Job, Beschäftigungsverbot und Elterngeld
Antwort von Maus_2012, 16. SSW am 02.04.2012, 20:39 Uhr
Ob man Vollzeit oder auf Minijobbasis arbeitet, ist egal... Arbeitnehmer ist ARbeitnehmer und hat immer die gleichen Rechte!!
Und somit hast du auch ein Recht auf Lohnfortzahlung während des Beschäftigungsverbotes.
Beim Mutterschaftsgeld und Elterngeld siehts anders aus. Mutterschaftsgeld bekommt man nicht... man bekommt eine Pauschale vom Bundesversicherungsamt. (http://www.mutterschaftsgeld.de/)
Elterngeld wird auch nicht einkommensabhängig bezahlt, sondern man bekommt den Mindestbetrage... 300 Euro! Oder 375 Euro, wenn das ältere Kind noch unter 3 ist bzw. wenn man noch mindestens 2 weitere Kinder unter 6 JAhren hat.
lg, andrea
Re: 400 Euro Job, Beschäftigungsverbot und Elterngeld
Antwort von Col12, 35. SSW am 02.04.2012, 20:42 Uhr
Du bekommst weiterhin dein Gehalt beim Minijob im BV. Der AG zahlt dir ein Durchschnittsgehalt.
Dein Elterngeld wird auf der Basis der letzten 12Monate berechnet (auch im BV)
Wenn du kündigst, würdest du dir also selbst schaden, in der SS und beim Elterngeld.
Re: 400 Euro Job, Beschäftigungsverbot und Elterngeld
Antwort von Col12, 35. SSW am 02.04.2012, 20:49 Uhr
In dem Fall von Lavendel 2 ist das aber ein bisschen anders. Sie bekommt 13€ pro Tag Mutterschaftsgeld von der KK, da sie noch in Elterzeit mit ihrem 1. Kind ist. Sie bekommt nur keinen Zuschuss vom AG.
Das Elterngeld wird auch beim Minijob auf Basis des Gehaltes berechnet, da man bei geringfügiger Beschäftigung einen höheren Prozentsatz Elterngeld bekommt. Das sind mehr als 300 €.
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