Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Buschbaby, 11. SSW am 12.01.2008, 18:59 Uhr

3 Fragen wegen Elternzeit des Vaters....

Hallo Mädels,

ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich hab zwar noch Zeit, aber uns interessiert das trotzdem schon.

1. Wenn der Vater 2 Monate Elternzeit gleich nach der Entbindung in Anspruch nimmt, kann ich doch auch gleichzeitig Elternzeit nehmen, oder?

2. Kann der Vater ohne Probleme die Elternzeit nehmen, ich meine, entstehen für ihn berufliche Nachteile (später für die Rente....) bzw. muss es ihm der AG genehmigen oder kann der auch ablehnen?

3. Kann ich diesmal auch wieder 3 Jahre Elternzeit nehmen oder geht das nach der neuen Regelung nur noch 2 Jahre?

Vielen Dank für die Antworten!!! ;O)

LG, Claudia

 
4 Antworten:

Re: 3 Fragen wegen Elternzeit des Vaters....

Antwort von lena_1977, fertig. SSW am 12.01.2008, 19:05 Uhr

Ihr könnt gleichzeitig Elternzeit/geld nehmen. Der AG draf es nicht ablehnen - das mit den beruflichen Nachteilen ist so eine Sache - eigentlich dürften keine Nachteile entstehen - aber wer weiß das schon bei der nächsten Beförderung/Gehaltserhöhung.

Elternzeit ist unabhängig vom Elterngeld - du kannst immer noch bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen.

lena

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Re: 3 Fragen wegen Elternzeit des Vaters....

Antwort von Heike64, 5+3. SSW am 12.01.2008, 19:17 Uhr

1) Die Mutterschutzfrist wird auf die mgl. dreijährige Gesamtdauer angerechnet. Die Elternzeit des Vaters kann ab Geburt des Kindes bereits während der Mutterschutzfrist für die Mutter beginnen ;-)
2) Spätestens 7 Wochen vor ihrem Beginn muss die Elternzeit schriftlich vom AG verlangt werden...
Aus Beweisgründen wird empfohlen, die Anmeldng der Elternzeit sich von AGseite bestätigen zu lassen.
Bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes kann Elternzeit ohne Zustimmung der AG-seite genommen werden...
3) Ein Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. Ein Anteil bis zu 12 Monaten kann auch auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres übertragen werden, wenn die AG-seite zustimmt.
Liebe GRüße
Heike

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Re: kleine Anmerkung zum Geld

Antwort von Hotsprings, 39+6. SSW am 12.01.2008, 19:32 Uhr

Hätte ich auch nicht anders erklären können.

Noch eine kleine Anmerkung zum Elterngeld.

Elterngeld gibt es aber nur für 1 Jahr oder halbes Elterngeld für 2 Jahre, Mutterschaftsgeld wird angerechnet, d.h. du bekommst nach den 2 Monaten Mutterschutz noch 10 Monate volles Elterngeld oder 20 Monate halbes Elterngeld.

Hotsprings

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Vielen lieben Dank, Mädels!!! ;O) o.T. aber LG

Antwort von Buschbaby, 11. SSW am 12.01.2008, 20:14 Uhr

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