Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von AllisonCameron, 23. SSW am 06.05.2011, 10:02 Uhr

2 Elterngeldfragen

1. Wenn mein Mann die 2 zusätztlichen Monate mit Kind zu Hause bleibt, bekommen wir dann 67% SEINES Nettolohnes? Und

2. Kann man sich aussuchen, WANN er die 2 Monate macht oder müssen die gleich im Anschluß an meine 12 Monate sein??

Danke schon mal...so ein Bürokratenzeugs *g*

Gruß

 
19 Antworten:

Re: 2 Elterngeldfragen

Antwort von Juiced am 06.05.2011, 10:16 Uhr

hi

leider kann ich dir dazu nicht viel sagen...ich hab hier zwar die aktuelle Broschüre über Elterngeld und Elternzeit...versteh aber auch nur Bahnhof. Aber hier stehn alle Elterngeldstellen drin mit Telefonnummer. Vielleicht solltest du einfach mal bei der die für dich zuständig anrufen und da nachfragen...die müssen es ja genau wissen

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Re: 2 Elterngeldfragen

Antwort von Patsy82, 39. SSW am 06.05.2011, 10:28 Uhr

Zu 1. Wenn dein Mann weniger als 1200 € at bekommt er die 67%, wenn er mehr hat sind es nur noch 65% vom Nettolohn

Zu 2. Er kann es im Anschluss nehmen, kann aber auch die ersten 2 Monate nehmen, wo du auch zuhaus bist, da du ja deinen kompletten Lohn bekommst. Du bekommst in den ersten 2 Monaten kein Elterngeld, wird aber mit angerechnet, dass du ja deinen kompletten Lohn bekommst.

Hoffe hab es weng verständlich erklärt :)

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Re: 2 Elterngeldfragen

Antwort von Pabelu, 33. SSW am 06.05.2011, 10:28 Uhr

1) Wenn Du nicht wieder arbeiten gehst nach den 12 Monaten
dann die 65% von Deinem Mann und das Kindergeld und sonst nix.

Der Satz wurde 2011 von 67 auf 65% gesenkt.

2) Könnt Ihr nicht.
Nur in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes.
Er könnte also den 13.+14. Monat nehmen
oder z.B. die ersten beiden Monate in denen Du
Mutterschutzgeld bekommst.

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Re: 2 Elterngeldfragen

Antwort von nani82, 12. SSW am 06.05.2011, 10:33 Uhr

also geht das doch....wenn die frau im mutterschutz ist??

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Re: 2 Elterngeldfragen

Antwort von Diana2008 am 06.05.2011, 10:35 Uhr

meiner meinung geht das nicht, weil es keine elternzeit ist.

vielleicht rufst du mal bei der elterngeldstelle an. und stellst diese frage mal.
bin mir sicher das es nicht geht, wünsche euch aber eine andere antwort

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So habe dort mal angerufen:

Antwort von AllisonCameron am 06.05.2011, 10:56 Uhr

Mein Mann kann innerhalb der 14 Monate beliebig die 2 Monate Elternzeit nehmen. Er kann auch mit mir zusammen nehmen, wir würden dann beide diese 67% unseres Nettolohnes bekommen. Ich muss dann mal mit ihm reden.

Wenn ich den netten Herrn richtig verstanden habe, ist dies auch während des Mutterschutzes möglich, denn es werden ja ab Geburt 14 Monate gezählt (was im übrigen totaler Beschiss ist).

Ich danke Euch für die zahlreichen Antworten...

Gruß

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Re: So habe dort mal angerufen:

Antwort von nani82, 12. SSW am 06.05.2011, 11:01 Uhr

super dank dir!!

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Und ich habe noch ne Frage:

Antwort von AllisonCameron am 06.05.2011, 11:02 Uhr

Bei den Lohnnachweisen, wie viele muss ich da ranhängen?

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Re: 2 Elterngeldfragen

Antwort von Zweizahn am 06.05.2011, 11:16 Uhr

Die Lohnnachweise der letzten 12 Monate (vor Mutterschutz???). Ich hänge einfach zwei mehr ran, und noch einen, weil ich schwangerschaftsbedingt Krankengeld bezogen habe.

Ich muss den Antrag dieses Wochenende dringen fertig machen, denn mein Baby wird jetzt schon 6 Wochen alt und der Mutterschutz läuft bald ab und damit wird das Geld bald knapp.

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Re: 2 Elterngeldfragen

Antwort von AllisonCameron am 06.05.2011, 11:36 Uhr

Das Problem ist, dass ich keine 12 Monate vor Geburt des Kindes gearbeitet habe, sondern nur 8, was ist dann mit den restlichen 4 Monaten, da habe ich ALG 1 bekommen und dieses war fast 100€ höher als mein jetztiger Nettolohn?

Boah für diesen Antrag muss ich studiert haben...

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Re: 2 Elterngeldfragen

Antwort von Princess01 am 06.05.2011, 11:51 Uhr

Also, Du bekommst nur 67% von dem erarbeitetem Geld, ALG1 wird mit 0 berechnet. Ich hab im August erst angefangen und im Februar kam die Kleine. Bekomme nur den Mindestsatz von 300 Euro...

Du bist zwar 12 Monate in Elternzeit, da das Mutterschutzgeld aber angerechnet wird, bekommst Du die 2 Monate nach der Geburt nur das Mutterschutzgeld und den Lohnausgleich vom AG. Erst 8 Wochen nach der Geburt zahlen die dann 10 Monate lang das Elterngeld.

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Re: 2 Elterngeldfragen

Antwort von AllisonCameron am 06.05.2011, 11:52 Uhr

Wie bitte soll man mit dem Mindestsatz hinkommen?

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Re: 2 Elterngeldfragen

Antwort von Princess01 am 06.05.2011, 11:55 Uhr

Tja, das ist denen doch wurst! Man kann Hartz 4 beantragen, aber das erspare ich mir und mach lieber Ebay nebenbei.
Ich fand es auch gemein da mein ALG1 so hoch wie mein Lohn ist/war!
Tu alle ALG1 Bescheide rein, vorallem den das Du nix mehr beziehst, den wollen die unbedingt, auch wenn die sehen das Du ja dann gearbeitet hast.

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Re: 2 Elterngeldfragen

Antwort von AllisonCameron am 06.05.2011, 12:03 Uhr

Das mit dem Elterngeld ist ganz schöner Mist, na ja wenigstens die Gutverdiener haben etwas davon. Da geht man schon für ne geringeren Lohn wieder arbeiten und bekommt noch nen Tritt in den Arsch...ist doch klasse.

ALG 2 brauche ich gar nicht beantragen, wir haben ein Haus, ich würde sowieso nix bekommen, muss ich jetzt echt mal schauen, ob ich nicht gleich nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehen...zumindest auf 400€-Basis.

Alles Scheiße!

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Re: 2 Elterngeldfragen

Antwort von Princess01 am 06.05.2011, 12:20 Uhr

Ja, echt doof! Bei uns geht es grad so, bekommen ja auch 2x Kindergeld, dann noch Unterhalt für den Großen(wenig aber wenigstens etwas)... Hatte auch noch viel vom Großen und kaufe viel auf dem Flohmarkt.
Ansonsten haben wir nur an Kosten Milchpulver und alle paar Monate mal Feuchttücher, da sie ja Stoffwindeln hat(auch wenn die Anschaffung erstmal extrem war, aber wenn man alles hat, ist es sehr günstig, waschen muss ja eh fast täglich).
Ich könnte nicht nebenbei arbeiten, hätte garkeinen für die Kleine, aber bei Dir wars ja was familiengebundenes oder!?

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@princess

Antwort von Happymom6784 am 06.05.2011, 12:21 Uhr

Hab ich das richtig verstanden, du warst im Berechnungszeitraum (12 Monate vor Mutterschutz) arbeiten und bekommst trotzdem nur den Mindestsatz von 300€? Ich hab nämlich auch ab August 2009 ALG1 bezogen, ab April 2010 in MuSchu und meine Kleine ist am 13.6. geboren, trotzdem bekomm ich mehr als den Mindestsatz, weil ich ja von April 2009 bis Juli 2009 noch gearbeitet hab.
Würde nämlich auch kein Hartz 4 bekommen, da mein Mann zuviel verdient.
LG

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Re: @princess

Antwort von Princess01 am 06.05.2011, 12:30 Uhr

Ich hab vorher ALG1 bezogen und erst ab August gearbeitet. Am 1.2. kam meine Tochter zur Welt. Da das ALG1 auf null gesetzt wird und ich auch nicht grad toll verdient hab(weniger als 700Euro), bekomme ich nur den Mindestsatz.

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Re: 2 Elterngeldfragen

Antwort von AllisonCameron am 06.05.2011, 13:46 Uhr

Ja, aber ich würde es mit mir selbst nicht vereinbaren können ein erst paar wochen altes Kind bei der Oma oder sonst wo zu lassen. Noch dazu wenn man stillt...nein das kommt absolut nicht in Frage.

Ich werde mich mal schlau machen, ob es (außer H4) noch etwas gibt, das man beantragen kann. Eventuell kann mein Mann ja Lastenzuschuss beantragen, da wird noch nen Kredit abzahlen müssen.

Wenn der Staat schon nur Gutverdienenden Geld geben möchte, dann hol' ich es halt woanders rein, das Problem ist halt nur, dass viele nicht wissen, was man alles gefördert bekommt. Leider!

Gruß

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Re: 2 Elterngeldfragen

Antwort von surfmolch, 37. SSW am 06.05.2011, 18:04 Uhr

Huhu,
wollte auch noch meinen Senf dazu geben.
Wir waren gerade erst bei der Elterngeldstelle und die nette Dame dort hat uns beraten:
1.mein Mann geht den 2. und den 13. Lebensmonat des Kindes in Elternzeit,ich gehe die ersten 12 Monate in Elternzeit.Es geht also zusammen (bei uns ja nur der eine Monat) und wir bekommen auch beide die 65 % Elterngeld berechnet vom Nettolohn.
Ich bekomme kein Mutterschutzgeld bzw. nur eine Einmalzahlung von 210 € von der Bundes-Versicherungsanstalt,weil ich bei meinem Mann mit familienvers. bin und einen 400 € Job habe.
Habe auch gefragt,wie es sich verhält,wenn ich nach dem Mutterschutz weiter auf 400€ arbeite....
da bekam ich die Antwort:Frau v.d. Leyn möchte nicht,dass man in der Elternzeit dazu verdient (ist natürlich aber erlaubt bis zu 30 Std.) und somit wird der Verdienst vom 400 € Job angerechnet...so dass einem nur ein geringer Lohn bleibt...
Es ist alles ganz kompliziert und ich rate jedem, der auf der Suche nach spezifischen Fragen ist,nicht in das kleine Heftchen zu schauen sondern sich von der Beraterin die Info zu holen.
Sonst dreht man echt durch und macht womöglich noch etwas verkehrt bei den Angaben...
LG,
Britta

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