Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von kriistin, 27. SSW am 06.08.2008, 21:58 Uhr

1 Jahr Elternzeit und Ausbildung? *viel*

Was meint ihr dazu?

Ich bin noch in der Ausbildung - 1. Lehrjahr Zahnarzthelferin, ab September 2. LJ. Da ich schon vorher immer wieder Praktikas gemacht habe und meine Schwester+Mutter in der selben Praxis arbeiten, weiß ich auch schon einiges mehr was das Zahnmedizinische betrifft.
Nun bin ich ab dem 29.09. im Mutterschutz bis Januar... Evtl. wollte ich danach eben ein "Elternjahr" nehmen bzw. bis September '09 - weil da die Schule wieder neu beginnt und ich dann im 2. LJ weitermachen würde. Zwischendrin würde ich jedoch trotzdem in den Unterricht gehen, damit ich nicht ganz aus meinem Job komme und mir leichter tue in meiner weiteren Ausbildungszeit.

Was meint ihr dazu?

Ist es wichtig das ich das erste Jahr zu Hause bei meinem Kleinen bleibe? - Finanziell wäre es kein Problem ein Jahr zu Hause zu bleiben... Von der Ausbildung her, naja.. Genehmigt wäre es ebenfalls und wie gesagt, ich würde mit Unterbrechung trotzdem da weitermachen, wo ich aufgehört habe.

 
7 Antworten:

Re: 1 Jahr Elternzeit und Ausbildung? *viel*

Antwort von sheena, 22. SSW am 06.08.2008, 22:03 Uhr

Genau so habe ich es auch gemacht. bin ein jahr zu hause gebleiben, und habe dann meine Ausbildung weitergemacht.Wenn das finanzielle kein Problem ist. würde iche s auf jedenfall so handhaben. Damit du das erst Jahr bei deinm bayb bleien kannst.
Lieben gruß ilka

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Re: 1 Jahr Elternzeit und Ausbildung? *viel*

Antwort von Danii2307 am 06.08.2008, 22:08 Uhr

Darf ich mal fragen was du noch auf der Arbeit machst ? Theoretischerweise darfst du doch nur noch Telefondienst machen, Patienten ins Zimmer setzen und eindecken und 01 aufnehmen ....
Dur darfst nicht im Kontaminierten Bereich arbeiten, kein Steri und so . ich bin selber ZMP und bekam durch mein AG ein BV weil ich als ZMP für Telefondienst "zu teuer" war.
Eine Freundin von mir ist "damals" in der ausbildung auch schwanger gewesen, sie hat selbst im Mutterschutz noch an der Berufsschule teilgenommen und ihre Ausbildung mit Bravur mit uns beendet. Sie hatte auch jemand für ihr Baby und konnte nach dem Mutterschutz sofort weiterarbeiten.
Wenn dir dein AG die Elternzeit in der Ausbildung gewährt dann würd ich mich auch an die Zahnärztekammer wenden, so einfach ist das nämlich nicht.

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Re: 1 Jahr Elternzeit und Ausbildung? *viel*

Antwort von jelema, 28. SSW am 06.08.2008, 22:16 Uhr

Ich habe es genauso gemacht! Als unsere Tochter im Juli 2004 geboren wurde war das 2.Lehrjahr grad zuende ... ich habe nach einem Jahr Babypause weiter gemacht und die Ausbildung dann im Feb.2007 mit Gesellenbrief beendet (bin übrigens Zahntechnikerin)

Mir war es schon sehr wichtig wenigstens das erste Jahr ganz für die kleine da zu sein!!


Liebe Grüße, Jessica

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Re: 1 Jahr Elternzeit und Ausbildung? *viel*

Antwort von ifunanya, 22. SSW am 06.08.2008, 22:47 Uhr

Wenn geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden, darf sie arbeiten.

Was der Arbeitgeber bewerkstelligen muß ist, dass sie nicht 8 h steht usw. WQenn ich das richtig gelesen (und interpretiert habe) dann ist es ein familiärer Betrieb. Da sieht die ganze Sache mit "teurem" Telefondienst ganz anders aus.

Ich weiß von meiner Zahnärtzin, die mit ihrere Tochter (zahnazrthelferin) zusammen die Praxis betreibt, dass die auch bis zum MuSchu gearbeitet ´hat. Für besondere ANgstpatientien stand (bzw. saß) sie auch noch hochschwanger am Stuhl

Ich habe meine Ausbildung nach 6 Monaten Babyjahr beendet. Ging von der Prüfungszeit nicht anders, da ich nur noch meine Prüfung machen mu´te und davor nochmal ein 3Monatiges Praktika

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Re: 1 Jahr Elternzeit und Ausbildung? *viel*

Antwort von 81Schnuffel am 07.08.2008, 7:26 Uhr

Hallo,

muß jetzt auch mal was da zu sagen... bin auch ZMF. Als ich mein erstes Baby bekam war ich schon über 1 Jahr ausgelernt von daher kann ich da nicht mitreden würde aber wenn das finanz. kein Problem ist ein Jahr bei meinem Baby bleiben. Und zu den Schutzmaßnahmen sieht es bei einem Za anders aus als im Büro. Es reicht nicht das du nicht 8 Std. stehen darfst...eigentlich darfste off. nur noch anmeldung machen oder ne 01 aufnehmen...am Patienten selbst darfst du nichts mehr machen...kein Labor, kein Steri und schon gar nicht röntgen.
Ich musste ein Formular ausfüllen und das wurde dann an das Amt für Umwelt u. Arbeitsschutz geschickt...

so sieht es zumindestens mal bei uns aus

liebe grüße

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Re: 1 Jahr Elternzeit und Ausbildung? *viel*

Antwort von kriistin, 28. SSW am 08.08.2008, 18:39 Uhr

Um einiges mal klarzustellen!

Wir sind KEIN "Familienbetrieb", haben eine sehr große Praxis mit 5 Ärzten und 40 Helferinnen zzgl. Labor, Abrechnungsstelle, etc.

Außerdem sitze ich seitdem bekannt ist das ich schwanger bin, NUR noch ausschließlich in der Anmeldung (bei über 80 Patienten am Tag geht da nie die Arbeit aus) und übernehme Recall, die Aufnahme der Patienten, teilweise Abrechnung am PC, Pakete entgegen nehmen, etc. - Ich bin lediglich am Stuhl, wenn mein Freund, Vater oder so behandelt wird und selbst dann, nehme ich NUR die 01 auf!

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Re: 1 Jahr Elternzeit und Ausbildung? *viel*

Antwort von kriistin, 28. SSW am 08.08.2008, 18:46 Uhr

Um es mal so zu sagen... Meine Arbeit ist ca. 60 km entfernt und ich arbeite täglich 8 Std., wobei ich die Fahrtzeit von 1,5 Std. (wenn es schnell geht, hin&zurück) nicht inbegriffen habe. Ich stehe also meist um 05:30 Uhr auf (bei Frühschicht) und komme gegen 17:30 Uhr heim. Bei Spätschicht sieht das allerdings anders aus: Ich gehe um 07:30 Uhr aus dem Haus und bin um 20:30 zu Hause.

Was habe ich dann noch von meinem Kind? - Nichts...

Das es wie ich, bei den Großeltern aufwächst, möchte ich auch ungerne - obwohl ich damit nicht behaupten möchte, das es schlecht ist. Es ist nur einfach blöd, wenn man seine Eltern kaum sieht bzw. nur einen Elternteil (kenne das alles von mir selbst schließlich).

Die Zahnärztekammer hat auch das Elternjahr bewilligt, gibt also kein Problem bzw. würde kein Problem geben. Ich würde dann auch etwas eher wieder anfangen, also im September wenn die Schule beginnt (wären dann 8 Monate).

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