Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von beccile, 27. SSW am 21.03.2007, 9:45 Uhr

@ die mit krankschreibung bis mutterschutz

hallo

da immer wieder leichte blutungen hab, bin ich längerfristig (also bis zum mutterschutz) krankgeschrieben.
nun hat eben die personalabteilung meines ag angerufen und die dame hat mir gesagt, dass ich mit urlaub und überstunden schon am 26.märz offiziell den letzten tag da wäre. mutterschutz beginnt am 12.mai.
jetzt fragte sie mich, ob ich dann nur bis dahin eine krankschreibung bringe und dann den urlaub nehmen würde - denn dann würde ich ja auch nicht arbeiten. dadurch würde ich auch wieder gehalt vom ag direkt bekommen. im moment bekomm ich ja krankengeld von der kasse, allerdings wird vom ag das aufgestockt, so dass ich keine einbussen hab vom gehalt.

der gyn sagt, naja, er würd mich lieber bis zum muschu krankschreiben, eben wegen der blutung, ist (neben der tatsache dass er ja geld dafür bekommt*g*) ja auch eine gewisse rechtliche sache, denk ich..

wie ist das denn üblich??

nicky

 
13 Antworten:

Re: @ die mit krankschreibung bis mutterschutz

Antwort von angelmue, 39. SSW am 21.03.2007, 9:50 Uhr

Hallo,
wenn du keine Einbußen beim Gehalt hast, bist du vermutlich nicht krank geschrieben, sondern hast Beschäftigungsverbot?? Bei einer Krankschreibung erhälst du ja nach 6 Wochen nur 75% von der Krankenkasse!
Ich würd trotzdem auf den Gyn hören!

Alles Gute
Angelmue

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Re: @ die mit krankschreibung bis mutterschutz

Antwort von Sagraha, Timon Bennett, geb. 10.11.2 am 21.03.2007, 9:54 Uhr

Hallo! Ich hatte von der 15. Woche an ein Beschäftigungsverbot! Dabei hast Du KEINE Einbußen beim Gehalt! ich verstehe auch Deinen FA nicht! Normalerweise stellen die ein BV aus, DAMIT man keine Einbußen hat! Wäre in Deinem Fall auf jeden Fall gerechtfertigt!!! LG und alles Gute, Sabine

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Re: @ die mit krankschreibung bis mutterschutz

Antwort von beccile, 27. SSW am 21.03.2007, 9:54 Uhr

doch, ich bin krankgeschrieben, ich arbeite aber im öffentlichen dienst;-)
da hat man schon so manche vorteile.

ja, ich würd auch eher das tun, was der gyn sagt, ich wollte halt nur hören, ob es eine 'gängige praxis' gibt.
denn ist ja so, wenn ich den urlaub - aus welchen gründen auch immer - nicht nehmen konnte, muss mir den der ag ja auszahlen. ich darf ihn nicht mitnehmen bis nach der elternzeit.
ich möcht einfach nicht als blöd oder zicke da stehn, weil ich auf eine bestimmte lösung besteh;-)

nicky

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bv wollten wir ja alle machen

Antwort von beccile, 27. SSW am 21.03.2007, 9:58 Uhr

auch der ag.
aber wenn medizinische gründe vorliegen für ne krankschreibung, kannst du nicht einfach ein bv kriegen sondern musst eine au bekommen.
ich arbeite bei der kassenärztlichen vereinungung, die sind also fit auf dem gebiet und mein fa ist bezirksvorsitzender im frauenärzteverband*gg* , die kennen sich also alle aus;-)

das problem ist jetzt tatsächlich nur, dass ich der personalabteilung sagen soll, was ich will. und ich nicht weiss, was 'sinnvoll' ist;-)

kompliziert, kompliziert*gg*

nicky

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Re: @ die mit krankschreibung bis mutterschutz

Antwort von angelmue, 39. SSW am 21.03.2007, 9:59 Uhr

Ich bin auch im ÖD als Angestellte, bist du Beamte? Denn da ist es ja doch etwas anders.
Ich hatte seit Ende Oktober (da war ich so 16.SSW)Beschäftigungsverbot. Meinen Urlaub (noch 11 Tage Rest) nehme ich mit nach der Elternzeit.
Wünsche dir Glück und die richtige Lösung!
Angelmue

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@beccile

Antwort von Madison, ET+1. SSW am 21.03.2007, 10:10 Uhr

Hallo!
Wieso kannst Du den Urlaub nicht nach der Elternzeit nehmen?
Mir hat man beim Versorgungsamt erklärt, das einem sogar nach 3 Jahren der U. zusteht, also drangehangen wird.
LG M.

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Re: bv wollten wir ja alle machen

Antwort von tanja3371, 30. SSW am 21.03.2007, 10:12 Uhr

Da ich im Nachtdienst arbeitete als Krankenschwester (und Nachtarbeit verboten ist), habe ich zurückgerechnet: ET minus 6 Wochen minus alten Urlaub minus neuen Urlaub minus Überstunden. Als ich diese Zeit erreicht habe bin ich dann zur "Beichte" zu meinen Chef (hätte ich es früher gemacht wäre ich in den Tagesdienst gekomnmen... HÖLLE!) und konnte quasi von heute auf morgen aufhören zu arbeiten. Mein FA hätte mich auch krankgeschrieben, da ich exakt zu diesem Zeitpunkt vorzeitige Wehen hatte. Ich habe gesagt ich bräuchte keine AU, da ich eh genug Stunden habe bis zum MuSchu. Mein AG war darüber natürlich total erfreut, und ich denke, dass war ein guter "Abgang". Ich möchte ja schließlich irgendwann wieder hin!!
Wenn du doch am 26.3. den letzten Tag hättest, ist das doch genau dasselbe- oder versteh ich was falsch?
Ich habe mit einigen Kolleginnen über mein Problem geredet, und sie meinten, dass wäre gerecht, und niemand hat irgendwelche Bedenken bzw. Nachteile geäußert.
Gruß, Tanja

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Beschäftigungsverbot od. AU?

Antwort von elkeupina, 8.. SSW am 21.03.2007, 10:19 Uhr

Hallo!

Da habt ihr ja ein interessantens Thema.
Mich beschäftigt das auch schon seit Tagen.
Ich hab´ziemliche Probleme auf der Arbeit. Bin da "alleine" mit meiner Chefin zugange u. die macht mir nur allzu gerne die Hölle heiß u. setzt sehr gerne unter Druck.
Ich leide unter starkem Bluthochdruck, der sich in der Schwangerschaft vorraussichtlich nur noch verschlimmert.
Bin schon jetzt seit 2 Wochen krankgeschrieben.
Deswegen meine Frage: ist es auch deswegen möglich ein Beschäftigungsverbot zu bekommen? Oder ist es möglich, die ganze Schwangerschaft über krankgeschrieben zu werden? Die Arbeit (obwohl nur 400€-Job) mit all dem Streß begünstigt den Bluthochdruck ja natürlich nur u. mir geht´s absolut mies dabei: Herzrasen, Schwindel, Kollaps, Kopfschmerzen, Erbrechen usw.
Wer kennt sich da aus u. kann mir weiterhelfen?

LG

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Re: @beccile

Antwort von beccile, 27. SSW am 21.03.2007, 10:20 Uhr

hi
weils bei uns halt so geregelt ist. ich könnte schon ein paar tage nehmen, also ne woche oder so, aber es sind ja sieben wochen insgesamt :-O
und ich kann mir schon vorstellen, dass man das vielleicht in nem kleineren betrieb machen kann, aber wenn mehrere hundert frauen in einem betrieb arbeiten und davon alle die erziehungsurlaub nehmen, den urlaub dann hintendran hängen wollten, dann könnte die buchhaltung ja glatt noch einen einstellen nur um das zu verwalten*g*

und @angelmue, nein nur angestellt, nicht verbeamtet:-)


nicky

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Re: @ die mit krankschreibung bis mutterschutz

Antwort von Natti2, 10. SSW am 21.03.2007, 10:21 Uhr

Hallo Beccile,
würde mich auf jeden Fall bis zum Ende krank schreiben lassen!!! Ist doch so, daß man Urlaub nur nehmen kann, wenn man gesund ist, oder?

Also den Urlaub dafür zu opfern würde ich nicht machen. Laß ihn dir lieber auszahlen!!!

Wenn Du im ÖD arbeitest, bist Du ja auch nicht gefährdet durch so was "auf die Abschußliste" zu geraten, oder?

Alles Gute Natti2

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Finanzielle Seite beachten!

Antwort von schweiz am 21.03.2007, 12:37 Uhr

Hallo, würde dir raten keinen Urlaub zu nehmen. Zu einem ist das der Vorschlag des FA und aus medizinischer Sicht sinnvoll insbesondere in deinem Fall bei Blutungen.

Außerdem kannst du den Urlaub wirklich bis nach der Elternzeit aufheben. Er ergeben sich hier folgende Varianten:
1. erhöhter Urlaubsanspruch nach der Elternzeit
2. Verkürzung der Elternzeit um den Urlaub und damit "zu Hause bleiben" bei vollem Gehalt für die Zeit des Urlaubs
3. Auszahlung des Urlaubs (z.B. während der MU-Schutzfrist, wird nicht auf das Elterngeld angerechnet!)

Wenn du den Urlaub vorher nimmst, machst du in deinem Fall fast zwei Monatsgehälter minus

Gerade ein größere Betrieb hat damit ja nicht so viel Probleme als z.B. ein sehr kleiner Betrieb mit unter 10 Angestellten, also ich würde an deiner Stelle auf das Geld nicht verzichten!

Wenn du den Urlaub vorher nimmst, machst du damit reell finaziell minus!

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Re: @ die mit krankschreibung bis mutterschutz

Antwort von jenn, 37. SSW am 21.03.2007, 15:02 Uhr

hallo!

Wegen Elterngeld, da du ja krankgeschrieben bist, bekommst du dein EG berechnet vor den 12 Monaten der Krankschreibung. Ist halt eine finanzielle Frage!

Hoffe du verstehst was ich meine.

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Re: @ die mit krankschreibung bis mutterschutz

Antwort von tool307, 34. SSW am 21.03.2007, 16:03 Uhr

Verpulver deinen Urlaub nicht, wenn der Arzt dich Krankschreibt!

Das wird gern von den Arbeitgebern so gemacht, aber du hast Urlaub UND mu mußt aufgrund der Krnkschreibung nicht arbeiten, wenn du die Krankmeldung abgibst!

Im Urlaub besteht die möglichkeit seitens des Arbeitgebers dich trotzdem zur Arbeit zu zitieren!

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