Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von JennyT81, 35. SSW am 06.11.2007, 21:57 Uhr

BEfristeter Arbeitsvertrag!!Eltern- oder Arbeitslosengeld??

Hallo Zusammen!

Ich erwarte ein Baby. Stichtag ist der 15.12. Nun läuft mein Arbeitsvertrag zum 31.12. aus und wird auch nicht verlängert. Was muß ich denn nun beantragen? Bekomme ich nach meinem Mutterschutz die 67% vom Netto-Gehalt Elterngeld oder muß ich mich arbeitslos melden und bekomme dann den Mindestsatz Elterngeld von 300€ zum ALG?
Könnt Ihr mir helfen??

Vielen Dank!!
Jenny81

 
4 Antworten:

Re: BEfristeter Arbeitsvertrag!!Eltern- oder Arbeitslosengeld??

Antwort von kullerkuh am 06.11.2007, 23:11 Uhr

hi

ich würde jetzt spontan behaupten du bekommst die 67% vom nettogehalt der letzten 12 monate. schliesslich hast du ja gearbeitet.


hast du schon mal auf www.elterngeld.net nachgeschaut? da gibt es auch ein forum.


nicky

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Re: BEfristeter Arbeitsvertrag!!Eltern- oder Arbeitslosenge

Antwort von Becca28 am 06.11.2007, 23:36 Uhr

Hi du,

du hast 2 Möglichkeiten: du kannst Arbeitslosengeld beziehen und zusätzlich 300,- € Elterngeld bekommen, oder du beantragst Elterngeld und bekommst dann danach Arbeitslosengeld!

Arbeitslosengeld bekommt man ja nur einige Monate, die Monate in denen du Elterngeld bezogen hast werden davon aber nicht abgezogen (verständlich?)

Grüßle Becca

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aber muss sie dann ja dem arbeitsmarkt zur verfügung

Antwort von kullerkuh am 07.11.2007, 8:04 Uhr

stehn!

wer arbeitslos gemeldet ist und ALG bezieht, muss bereit sein zu arbeiten.
wenn das so ist wie du sagst, wäre es eher sinnvoll, sich nach dem jahr eriehungsgeld arbeitslos zu melden oder?

nicky

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Re: da kann ich dir helfen, ist bei mir genauso

Antwort von Hotsprings, 30. SSW am 07.11.2007, 11:20 Uhr

Hi,

also, da sich deine Mutterschutzzeit/Elternzeit mit dem Arbeitsvertrag überschneidet, brauchst du dich nicht arbeitslos zu melden.

Ich war auf dem Arbeitsamt und hatte mich informiert. Mit Beginn der Mutterschutzfrist wirst du beim Arbeitsamt abgemeldet. Das Arbeitsamt hatte mir folgendes empfohlen, muss sagen ist ein kleines Amt mit total netten Mitarbeitern.

Das Arbeitsam hatte bei mir in meinen Stammdaten eingetragen, dass ich am xxx in Mutterschutz gehe. Sie haben mir dann noch so ne Arbeitsbescheinigung mitgegeben und meinten, dass soll ich am besten jetzt schon ausfüllen lassen vom Arbeitgeber, da sie die Daten noch aktuell haben und nicht erst suchen müssen. Die hebst du dann auf. Mit der Bescheinigung kannst du dann nach der Elterzeit Arbeitslosengeld beantragen, falls es nicht gleich wieder mit arbeiten klappt.

Dann hol dir die Schwangerschaftsbescheinigung vom Frauenarzt (gelber Zettel) das Mutterschaftsgeld. Vorderseite füllt der Arzt aus, die Rückseite du, den Rest macht die Krankenkasse. Das hat mir die Krankenkasse gesagt.

Wenn der/das Kleine da ist beantragst du ganz normal Elterngeld, das sind in deinem Fall 67% vom durchschnittlichen Gehalt der letzten 12 Monate (ohne Urlaubs, Weihnachts-, Überstundengeld). Dafür reichen deine Gehaltsabrechnungen für die letzten 12 Monate.

Vom Arbeiten in der Elternzeit würde ich persönlich abraten, sogar ein 400 Euro Job wird auf das Elterngeld angerechnet, so dass dir von der Kohle noch nicht mal die Hälte übrig bleibt.

Das Mindestelterngeld sind 300 Euro, die bekommst du auf jeden Fall wenn du unter 30 Stunden die Woche arbeitest.

Hoffe dass dir das hilf.

LG
Hotsprings

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