Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von apfelknips, 39. SSW am 01.04.2011, 17:38 Uhr

....................Elternzeit beantragen....................

Hallo zusammen,
habe da mal ne Frage
beginnt die Elternzeit am Tag der Geburt oder erst nach dem Mutterschutz?
LG
Sandra

 
6 Antworten:

Re: ....................Elternzeit beantragen....................

Antwort von Möchtegernschwanger, 6. SSW am 01.04.2011, 17:40 Uhr

Die Elternzeit beginnt am Tag der Geburt.
Eltergeld wird auch ab Tag der Geburt gezahlt, außer du bekommt für die ersten 8 Wochen noch Geld von der Krankenkasse und vom Arbeitgeber. Dann wird´s komplett angerechnet, praktisch bekommst du ab dem 3. Lebensmonat "reines" Elterngeld.

Hoffe es ist verständlich.

LG

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Re: ....................Elternzeit beantragen....................

Antwort von mamaEJV, 26. SSW am 01.04.2011, 19:23 Uhr

echt?
du hast doch ab geburt noch 6wochen mutterschutz un bekommst da (wie die 8wochen vorher auch) muttschaftsgeld (von kk un ag)
das heißt ich bekomm die ersten 1 1/2 monate doppeltes geld? lohn im sinne von mutterschaftsgeld +(!) elterngeld??

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Re: ....................Elternzeit beantragen....................

Antwort von milliHH, 23. SSW am 01.04.2011, 19:53 Uhr

ich weis es nicht zu 100% aber bei meiner freundin wurde das mutterschaftgeld mit dem elterngeld gegengerechnet sie hat auf jedenfall nicht beides gleichzeitig bekommen....

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Re: ....................Elternzeit beantragen....................

Antwort von giftzwerg7, 16. SSW am 01.04.2011, 20:16 Uhr

Hallo,

die Elternzeit beginnt direkt nach der Entbindung. Während dem Mutterschutz (also sechs Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) bekommst du das volle Nettogehalt von Krankenkasse und Arbeitgeber. Nach dem Mutterschutz bekommst du "nur noch" die 65% Elterngeld

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Re: ....................Elternzeit beantragen....................

Antwort von schnecke1, 25. SSW am 01.04.2011, 20:19 Uhr

Soweit ich weiß, bekommt man erst Elterngeld, wenn der Mutterschutz vorbei ist, weil man da Geld von KK und Arbeitgeber erhält. Somit kann man auch nie die kompletten 12 Monate ausschöpfen, die man angeblich Elterngeld bekommt.

VG

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Q Schnecke1

Antwort von Möchtegernschwanger, 6. SSW am 01.04.2011, 20:41 Uhr

Doch, man kann die vollen 12 Monate ausschöpfen!!!
Voraussetzung: Man hat vorher nicht gearbeitet, denn dann bekommt man ja nicht den Lohnausgleich vom AG und von KK!! Dann bekommt man vom ersten Tag an Elterngeld... Bei 12 Monaten Inanspruchnahme 300 Euro, bei 24 Monaten 150 Euro...

Und man bekommt es nicht doppelt, deshalb schrieb ich ja " es wir angerechnet". D.h. das "wenige Geld" bekommt man erst nach den 8 Wochen...

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