Schwanger mit 35 plus

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Geschrieben von Summer78 am 03.02.2019, 12:54 Uhr

Beschäftigungsverbot . Beruf Erzieherin

Hallo!

Ich bin 41 und erwarte mein erstes Kind :-)
Ich bin Erzieherin in einer Grundschule, arbeite als Krankheitsvertretung und arbeite von Di-Fr mit jeweils 8 Stunden täglich.

Ich hatte am Freitag ein Gespräch mit einer Beraterin meiner Krankenkasse, nicht aufgrund der Schwangerschaft, sondern aus anderen gesundheitlichen Problemen. Als die Beraterin von mir erfuhr das ich schwanger bin, meinte sie, dann solle ich mal mit meinem Gyn über ein Beschäftigungsverbot sprechen. Allein schon aufgrund meines Alters wäre es bei mir ja eine Risikoschwangerschaft. Und dann noch die anderen gesundheitlichen Probleme.

Es wäre allein schon aufgrund meines Alters möglich ein Beschäftigungsverbot auszustellen.
Ich habe auf der Seite des Regierungspräsidiums Stuttgart nachgelesen. Dort steht das schwangere Erzieherinnen im Bereich Grundschule gefährdet sind, Aufgrund Infektionen wie Röteln, Masern, Mumps und anderen Tröpfcheninfektionen. Immun bin ich was Röteln angeht.

Auch wenn man Kinder betreut, die ein erhöhtes aggressives Verhalten zeigen, ist die Unfallgefahr größer. Dies ist bei mir leider der Fall.

Genauso darf man beim Sportunterricht keine HIlfestellung mehr leisten, auch keine Aufsicht mehr beim Schwimmunterricht machen. Dies wäre bei mir vor allem in Ferienzeiten der Fall, da wir im Rahmen der Ferienbetreuung oft ins Schwimmbad gehen.

Wer von Euch ist auch Erzieherin und im Grundschulbereich tätig und hat Erfahrung was Beschäftigungsverbot angeht.

 
20 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot . Beruf Erzieherin

Antwort von Kathi81, 30. SSW am 03.02.2019, 14:21 Uhr

Hallo!
Ich bin zwar keine Erzieherin, arbeite aber als Lehrerin an einer Förderschule (auch mit Kindern mit emotional-sozialem Förderbedarf). Ich habe kein Beschäftigungsverbot bekommen (zum Glück!) und arbeite bislang in vollem Umfang weiter.
Der Frauenarzt kann per se kein Beschäftigungsverbot aussprechen, nur weil die Arbeitsbedingungen nicht optimal sind (bzw. machen die das immer seltener und nur dann, wenn deine Gesundheit oder die des Kindes - unabhängig von den Arbeitsbedingungen - gefährdet ist).
Dafür ist dein Arbeitgeber zuständig (und auch dafür, diese ggf. anzupassen).
Ich musste mit Bekanntgabe der Schwangerschaft direkt meinen Impfschutz checken lassen. Da ich gegen alle in der Grdunschule vorkommenden Infektionen immun bin, durfte ich zum Glück im vollen Umfang weiterarbeiten.
Gleichzeitig bin ich mit meinem Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchgegangen. Dabei wurde ich von Tätigkeiten, die die Schwangerschaft gefährden könnten befreit (z.B. Sportunterricht). Ich übernehme dann halt andere Aufgaben.
Ich denke, so ähnlich wird das bei dir auch sein.
Es wird eine Gefährdungsbeurteilung erstellt und du wirst von bestimmten Tätigkeiten befreit und wirst alternativ andere Aufgaben erhalten.

Liebe Grüße und alles Gute!
Kathi
(ich bin auch schon 37 und somit eine "Risikoschwangerschaft", was aber laut Aussage meiner Gyn nicht für ein Beschätigungsverbot ausreicht)

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Re: Beschäftigungsverbot . Beruf Erzieherin

Antwort von Jakobine77 am 03.02.2019, 14:22 Uhr

Hallo,

ich habe mal in einer städtischen Kita gearbeitet mit Kids zwischen 0 und 14 Jahren. Die schwangeren Kollegen wurden in den Hort versetzt. Deshalb mussten sie die Einrichtung wechseln. Damit ist die Ansteckungsgefahr gebannt. Du arbeitest ja schon mit der Altersgruppe. Bestimmte Aufgaben wirst du nicht mehr machen müssen das entscheidet die Gefährdungsbeurteilung deines Betriebsarztes. Lehrer bekommen ebenfalls kein Beschäftigungsverbot. Ich glaube aber das du mit deinem Frauenarzt reden kannst damit es dir nicht zu viel wird. Das Alter spielt denk ich kaum eine Rolle. Ich wünsche dir eine schöne Schwangerschaft und genieße die Zeit. LG jakobine

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Steht Dir ab sofort zu, aber nur vorübergehend...

Antwort von Hexhex am 03.02.2019, 14:33 Uhr

Dir steht ab sofort ein vorübergehendes Beschäftigungsverbot zu, bis die Immunität (oder eben Nicht-Immunität) gegen diverse, von Kindern übertragbare Krankheiten festgestellt ist. Bitte gleich mit dem Frauenarzt sprechen!

Dieses BV hat nichts mit aggressiven Kindern zu tun, sondern mit den üblichen Checks zu Viren, die vor allem in Gemeinschaftseinrichtungen übertragen werden und Plazenta-gängig, also aufs Baby übertragbar sind.

Ist nach einigen Wochen vom Gyn festgestellt, dass Du gegen die üblichen Verdächtigen immun bist, kannst Du wieder normal arbeiten gehen bis zum Mutterschutz (bis sechs Wochen vor ET).

LG

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Re: Beschäftigungsverbot . Beruf Erzieherin

Antwort von Summer78 am 03.02.2019, 14:40 Uhr

Wie gesagt ich arbeite ja bereits im Hort. Also kann man mich nicht so einfach woanders hin versetzen.
Ich habe ja wie gesagt andere gesundheitliche Probleme die mich beeinträchtigen

Ich werde mal mit dem Frauenarzt sprechen
Danke für eure Antworten

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Re: Beschäftigungsverbot . Beruf Erzieherin

Antwort von Felica am 03.02.2019, 15:06 Uhr

Also wegen Alter bekommt man 100% kein BV. Dann hätte ich lange eines, bin nämlich mit 43 älter wie du. Ja, man ist Risiko, das war es aber auch schon. Die Aussage von dem Mitarbeiter ist also falsch. Das was die KK zahlt sind häufigere US-Untersuchungen und bestimmte Untersuchungen, mehr aber nicht.

Den Rest muss der Arbeitgeber prüfen. Der ist jetzt in der Pflicht. Er muss schauen ob Immunschutz eine Rolle spielt, eher unwahrscheinlich in einer Grundschule weil das meiste was da noch aktuell ist eigene Sache wegen Impfen ist und ob die Tätigkeit als solches ansonsten mit dem Mutterschutz vereinbar ist.

Kenne einige Lehrerinnen, auch welche die an einer Förderschule tätig sind. Keine hat wegen der Arbeit ein BV bekommen. In 2 Fällen waren es schwerere Komplikationen während der Schwangerschaft die zu einem BV geführt haben. bei Erzieherinnen die in einer Kita mit unter 3 jährigen zusammen arbeiten sieht das aktuell noch anders aus. Ändert sich aber seit der Gesetzesänderung 2018 auch immer mehr, die werden immer häufiger zu anderen Arbeiten eingesetzt.

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Re: Beschäftigungsverbot . Beruf Erzieherin

Antwort von Summer78 am 03.02.2019, 15:09 Uhr

Das ist mir schon alles klar. Nur wie ich sagte hab ich noch gesundheitliche Probleme die mich beeinträchtigen die das Arbeiten auch ohne Schwangerschaft schon erschwert haben
Und wegen diesen muss ich mit dem Arzt reden. Meine Orthopädin würde ohne weiters das BV ausstellen

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Re: Beschäftigungsverbot . Beruf Erzieherin

Antwort von Felica am 03.02.2019, 15:13 Uhr

Deine anderern Erkrankungen können in den allermeisten Fällen nur ein weiteren Risikopunkt mit sich bringen. Risikoschwanger ist man auch erst mit 3 Punkten oder mehr. Vorherige Grunderkrankungen führen in den allermeisten Fällen nur z engmaschigeren Kontrollen und bei Bedarf zu einer AU. Voraussetzung für ein individuelles BV von einem Arzt ist nämlich das man arbeitsfähig ist, die Schwangerschaft als solches diese Tätigkeit welche grundsätzlich dem Mutterschutz entspricht, aber unmöglich macht. Wäre zB der Fall wenn du Köchin bist, über extreme Übelkeit leidest und damit kochen unmöglich ist. Rückenprobleme, Herzfehler, Autoimmunerkrankungen usw eher nicht. Stellt der Arzt trotzdem ein BV aus, können AG wie Krankenkasse das BV anzweifeln, neuerdings kontrollieren die Aufsichtsbehörden auch immer öfter genau diese BV. Weil viele Ärzte sogenannte Gefälligkeits-BV aussprechen die ihnen nicht zustehen. Zahlen darfst du dann im Zweifel, nicht der Arzt. Also besser den korrekten Weg gehen, den AG auf die Schwangerschaft hinweisen und dann schauen was dieser sagt.

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Re: Beschäftigungsverbot . Beruf Erzieherin

Antwort von Jakobine77 am 03.02.2019, 15:15 Uhr

Ich wünsche dir viel Erfolg. Und wenn es noch andere Gründe gibt dann wirst du vielleicht deshalb ein Beschäftigungsverbot bekommen. In dem Hort meiner Tochter war damals auch eine schwangere Erzieherin und sie war fast immer da gewesen. Dort gab es auch verhaltensoriginelle Kinder sowie oft personelle Engpässe. Eine meiner Kolleginnen wurde vom Kindergarten in den Hort versetzt und es war ihr zu viel geworden. Sie hat nur eine Woche da gearbeitet und hat dann abends immer Fieber bekommen. Dann hat sie vom Frauenarzt eine Zeitreduzierung bekommen. Sie ist dann aber auch bald ins vollständige Beschäftigungsverbot gegangen. Wann hast du denn Entbindungstermin? Hast du dein Baby schon länger erhofft? Viele Grüße jakobine

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Re: Beschäftigungsverbot . Beruf Erzieherin

Antwort von schneeziege08 am 03.02.2019, 18:38 Uhr

Aha - und WAS möchtest du dann hier noch klären? Du willst es, die Orthopädin macht es... also für dich scheinbar alles gut.

Für die Institution natürlich nicht so. Ich habe mit 43 bis zum Beginn des Mutterschutzes in der Schule gearbeitet und wollte das auch so. Probleme gab es keine.

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Re: Beschäftigungsverbot . Beruf Erzieherin

Antwort von 3wildehühner am 03.02.2019, 20:53 Uhr

Bei gesundheitlichen Problemen, die unabhängig von der Schwangerschaft sind, kannst du dich krank schreiben lassen; dafür gibt es kein Beschäftigungsverbot.

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Re: Beschäftigungsverbot . Beruf Erzieherin

Antwort von Felica am 03.02.2019, 23:50 Uhr

Will Madam aber nicht lesen

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die orthopädin darf doch gar nicht. der AG ist dran

Antwort von mellomania am 04.02.2019, 14:31 Uhr

wurde ja schon mehrfach gesagt. nur weil du 41 bist? grundschule ist AG sache. schulleiter muss prüfen ob gefährdungen da sind, das wird durch eine immunitätsbestimmung gemacht. wenn ja, darf er und MUSS er dich abordnen bzw. umsetzen. orthopädin darf kein bv ausstellen, wegen was? rückenschmerzen? das wird geprüft. und dann hst du sitzende wechselnd stehende tätigkeiten. bist du arbeitsfähig? betrifft es den arbeitsplatz und die bedingungen? die bestimmungen sind zum glück verschärft worden sodass nur in ausnahmefällen ein bv ausgestellt werden darf. der von der kk redet quark! DU zahlst im zweifelsfall zurück. nicht die KK..

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Re: die orthopädin darf doch gar nicht. der AG ist dran

Antwort von Summer78 am 04.02.2019, 14:34 Uhr

Wie gesagt werden wir sehen. Aber es darf jeder Arzt eine bv ausstellen sofern Mutter und Kind gefährdet sind. Einfach Mal nachlesen
Ich muss hier auch nicht belehrt werden sondern habe lediglich gefragt ob es auch hier Erzieherinnen gibt. Mehr nicht. ICH muss sicher nichts zurück zahlen. Meine Schwester bekam wegen Kreislaufprobleme eine BV.

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Re: Beschäftigungsverbot . Beruf Erzieherin

Antwort von Summer78 am 04.02.2019, 14:40 Uhr

ganz schön frech was sich hier so manch eine herausnimmt! steigen wohl die hormone zu kopf!

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Re: Beschäftigungsverbot . Beruf Erzieherin

Antwort von Felica am 04.02.2019, 15:38 Uhr

Frech bist du. Den Frauen wie du Sorgen dafür das die Frauen denen das BV wirklich zusteht im Zweifel keines bekommen weil wegen schmatotzertum die Bedingungen immer weiter verschärft wrden

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Re: Beschäftigungsverbot . Beruf Erzieherin

Antwort von Felica am 04.02.2019, 16:16 Uhr

Stimmt, deine Ansicht ist frech.

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Re: Beschäftigungsverbot . Beruf Erzieherin

Antwort von Tonic2108 am 05.02.2019, 15:26 Uhr

Schwangerschaft ist keine Krankheit
Frech zu erwarten, dass die Allgemeinheit für deine Befindlichkeiten aufkommen soll.
Manche sind ab 40 wohl doch zu alt zum Kinderkriegen

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Re: Beschäftigungsverbot . Beruf Erzieherin

Antwort von Philo am 05.02.2019, 20:33 Uhr

klingt für mich, als ob die Schwangerschaft gelegen käme, nicht arbeiten zu gehen.
Ich arbeite auch als Erzieherin und Heilpädagogin mit Kindern von 3 - 10 Jahren und bin in allen Schwangerschaften bis zum letzten Tag vor Mutterschutz voll arbeiten gegangen. Und ich arbeite auch mit verhaltensauffälligen, aggressiven, körperbehinderten Kindern, bei denen viel Pflege nötig ist.

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Re: Beschäftigungsverbot . Beruf Erzieherin

Antwort von littlestarling82 am 06.02.2019, 20:58 Uhr

du bist eh schon die Krankheitsvertretung für eine andere Erzieherin und willst nun auch nix mehr arbeiten, sorry aber so kommt es rüber und so wirds auch sein...
ausserdem wenn du eh schon so gesundheitliche Probleme ohne Schwangerschaft hattest, wars eher unklug dann noch schwanger zu werden...weder die Schwangerschaft noch das Baby werden deinen Gesundheitszustand verbessern...

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Re: Beschäftigungsverbot . Beruf Erzieherin

Antwort von Nadean am 11.01.2020, 9:16 Uhr

Ich bin schockiert, wenn ich lese, was hier einer werdenden Mutter geschrieben wird. Sie hat lediglich eine Frage gestellt und wird so in der Luft zerrissen. Woher nehmt ihr euch das Recht, sie so anzuklagen und zu verurteilen. Jede Schwangere darf und muss für sich selbst entscheiden, was ihr gut tut und was nicht!!! IHR SOLLTET EUCH SCHÄMEN!!! Wie würdet Ihr euch fühlen, wenn man euch vorwerfen würde, wie unverantwortlich es ist, dass ihr euch in eurer SS Gefahren ausgesetzt habt etc... Ihr habt für euch entschieden und dieses Recht hat jede andere Frau auch!!

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