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Geschrieben von ToniaLaura am 09.03.2018, 7:49 Uhr

@kanja

Hallo Kanja,
weil du unten mit den Steuerklassen geschrieben hast ihr habt 4/4.
Bei mir steht auch ein Wechsel an von 450 € Job auf mind. halbtags.
Rentiert sich da 4/4 auch bei einem großen Unterschied.
Momentan tendieren wir ja zu 3/5, Was mir aber schwer im Magen liegt wegen der Nachzahlung dann bei der Steuererklärung.
Wie hoch ist der Unterschied Eurer Gehälter zueinander wenn ich das fragen darf.
LG und Danke

 
6 Antworten:

Re: @kanja

Antwort von kanja am 09.03.2018, 7:55 Uhr

Wir hatten vor etlichen Jahren, als ich von MInijob auf 20 Stunden aufgestockt habe, auch erst 3/5.

Inzwischen arbeite ich 30h/Woche, mein Mann verdient ca. doppelt so viel wie ich.

Du musst bedenken, die Steuerlast ist immer dieselbe, nur der Zeitpunkt der Zahlung ist ein anderer.

Uns ist es einfach lieber, nach der Steuererklärung eine schöne Summe zurückzubekommen.

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Re: @kanja

Antwort von Anna3Mama am 09.03.2018, 9:35 Uhr

Zumal ja auch für die Rentenberechnung (so wir denn noch was bekommen) der Nettobetrag herangezogen wird. Wer also nach den Kindern dauerhaft in Steuerklasse fünf bleibt, büßt das später an der Rente ein.

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Re: @kanja

Antwort von Felica am 09.03.2018, 9:41 Uhr

Für mich ist das ein Schlag ins Gesicht jeder Frau die diesen Mist mitmacht. Männer sind ja eher selten in der 5. Freiwillig kann ich das echt niemand raten. Selbst nicht bei großen Gehaltsunterschieden.

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Schön

Antwort von kanja am 09.03.2018, 12:03 Uhr

Ich freue mich, dass das noch jemand außer mir so sieht.

Mir kommt immer vor, damit werden die Frauen, die deutlich weniger verdienen als die Männer, noch weiter klein gehalten.

Ganz ehrlich, die Männer, die deutlich mehr verdienen, haben dann netto immer noch genug übrig monatlich, auch mit Steuerklasse 4.

Bei der Frau macht es netto aber eine Menge aus. Das ist ja auch eine Frage des Selbstbewusstseins, wenn man sich anschaut, was netto auf dem Konto ankommt.

Und man muss nicht immer überlegen, was man wohl zurückzahlen muss.

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Re: @kanja

Antwort von Tini_79 am 09.03.2018, 22:50 Uhr

Das ist egal.
Ihr zahlt am Jahresende den Betrag, der für euer Einkommen fällig ist.
Bei 3/5 später, bei 4/4 früher.

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Re: @kanja

Antwort von ToniaLaura am 12.03.2018, 8:26 Uhr

Ich danke Euch

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