Geschrieben von symylsun am 18.03.2018, 20:34 Uhr |
Kind Krank Attest Arbeit
Hallo zusammen,
ich brauch mal Hilfe...
Kind groß hatte Freitag einen Unfall und muss morgen operiert werden...
Kind klein braucht Betreuung und ich kann Kind klein nicht mit in die Klinik nehmen. Jetzt bleibt der Papa morgen bei Kind klein zuhause.
Muss er dafür einen Tag Urlaub nehmen? Gibt es sowas wie Kind-Krankmeldung? Wenn ja wer zahlt hier? Ist das abhängig vom Unternehmen?
Was brauche ich hier ggf. vom Arzt?
Danke schonmal.
Re: Kind Krank Attest Arbeit
Antwort von Lucylu am 18.03.2018, 20:37 Uhr
Ich denke, er muss einen Tag Urlaub nehmen. Kind klein ist ja nicht krank.
Lg und alles Gute für Kind groß! Lucy
Re: Kind Krank Attest Arbeit
Antwort von Kater Keks am 18.03.2018, 20:40 Uhr
Meines Erachtens steht jedem ein Tag im Jahr zur Pflege naher Angehöriger zu. Ohne das man dafür ein Attest o.ä. braucht.
Sonst müsste er für den Großen (wenn er noch nicht 12 ist) einen Kind-krank-Tag nehmen und bei ihm im Krankenhaus sein, und du bleibst zu Hause bei dem Kleinen Kind.
Re: Kind Krank Attest Arbeit
Antwort von MAMAundPAPA2013 am 18.03.2018, 20:42 Uhr
Ich würde beim KiA erfragen ob es eineKrankschreibung für Kind groß gibt.
Ansonsten im Krankenhaus.
Dein Mann könnte als Haushaltshilfe zu Hause bleiben.
Wenn gar nichts hilft könnte er 3 Tage selber krank werden und zu Hause bleiben ohne Attest.
Re: Kind Krank Attest Arbeit
Antwort von MAMAundPAPA2013 am 18.03.2018, 20:44 Uhr
Wer am Ende wo ist geht ja niemanden was an ;)
Re: Kind Krank Attest Arbeit
Antwort von Herbstlaub123 am 18.03.2018, 20:49 Uhr
Er könnte selbst krank sein 3 Tage? Na das sollte aber mal lieber der AG nicht mitbekommen. Das könnte den Job kosten. Auf was manche für Ideen kommen.
kleiner Einwand
Antwort von misses-cat am 18.03.2018, 20:49 Uhr
Es gibt Arbeitgeber die ab dem ersten Tag der Krankheit ein Attest wollen.
Ansonsten würde ich es auch so machen
Re: Kind Krank Attest Arbeit
Antwort von Kater Keks am 18.03.2018, 20:53 Uhr
Aufgrund der emotionalen Belastung weil das eigene Kind im KH liegt und operiert werden muss, ist eine Krankschreibung schon gerechtfertigt.
Was bringt ein AN, der in Gedanken nur bei seinem verletzten Kind ist und sich nicht auf die Arbeit konzentrieren kann?!
Aber grundsätzlich gebe ich dir recht.
Re: Kind Krank Attest Arbeit
Antwort von dee1972 am 18.03.2018, 20:56 Uhr
Gibts vielleicht bei Beamten, so wie die 7 vollbezahlten Kind-Krank-Tagen. Aber bei normalen Arbeitnehmern leider nicht, es sei denn es gibt eine firmeninterne Regelung (einige Unternehmen gewähren ja bis zu 3 KO-Tage pro Quartal... beneidenswert, aber leider nicht überall üblich).
Ich würde morgen früher (oder heute noch, sofern die GKV einen 24/7-Kundenservice hat) die Krankenkasse anrufen. Entweder er nimmt Urlaub oder er lässt sich für den Tag/die Tage als Haushaltshilfe eintragen.
Alles Gute für die OP.
Re: Kind Krank Attest Arbeit
Antwort von dee1972 am 18.03.2018, 20:57 Uhr
3 Tage selber krank ohne AU? Mein Arbeitgeber würde mich vierteilen.
Re: Kind Krank Attest Arbeit
Antwort von Mariechen2015 am 18.03.2018, 21:01 Uhr
So ziemlich jeder Arzt würde in dem Fall,wenn man es ehrlich erklärt, eine Pflegebescheinigung für das Kind oder eben eine eigene Krankmeldung ausstellen.
Natürlich ist es nicht optimal,wenn der Mann aber nicht frei bekommen sollte,dann muss es eben auf diesem Wege laufen.
Wenn man Urlaub nehmen kann so kurzfristig,natürlich Urlaub nehmen. Aber wenn es eben nicht anders möglich ist,muss man es einmal so regeln.
Ich arbeite ja nun in Praxen,ihr glaubt gar nicht wieso sich Patienten krankschreiben lassen.
Das ist sowas eben dann mal nötig
Re: Kind Krank Attest Arbeit
Antwort von Mariechen2015 am 18.03.2018, 21:03 Uhr
Aber könnte dein Mann das denn nicht bereits am Freitag oder am Wochenende mit dem Chef klären?
Re: Kind Krank Attest Arbeit
Antwort von schmitt am 18.03.2018, 21:24 Uhr
Hallo,
in einer ähnlichen Situation, war ich mit dem einen Kind im Krankenhaus und mein Mann war meine “Haushaltshilfe“ und hat sich um die anderen gekümmert.
Tschau
Re: Kind Krank Attest Arbeit
Antwort von Herbstlaub123 am 18.03.2018, 21:25 Uhr
Ok. Aber hier geht's um ne Krankschreibung, weil das kleine Kind betreut werden soll. Emotionale Aspekte hin oder her. Aber das gerechtfertigt keine eigene Krankschreibung.
Re: Kind Krank Attest Arbeit
Antwort von symylsun am 18.03.2018, 21:31 Uhr
Kind gross ist erst 3 und nach dem Unfall hat es sich von meinem Mann nicht beruhigen lassen, deswegen geh ich morgen in die Klinik mit. Einfacher wäre es andersrum, Kind klein wird noch gestillt...
Das eine OP notwendig ist hat sich erst übers WE rausgestellt. Freitag war noch die Hoffnung wir kommen drum rum.
Der Tipp mit der Krankenkasse ist spitze, da rufen wir morgen Früh gleich mal an.
Er hat vorhin seine Chefin erreicht, er kann zu Hause bleiben... nur Urlaubstage hat er aus verschiedenen Gründen keine mehr. Aber irgendwie werden wir da schon eine Lösung finden.
Krankmelden auf ihn selbst wollten wir nicht, haben offen mitgeteilt das Kind groß einen Unfall hatte.
Vielen Dank an alle für eure Rückmeldungen.
Re: Kind Krank Attest Arbeit
Antwort von Johanna3 am 19.03.2018, 6:17 Uhr
Das ist aber nicht unüblich und hat auch den Hintergrund, dass Ärzte oft direkt eine ganze Woche arbeitsunfähig schreiben - während der Arbeitnehmer selber nach drei Tagen wieder arbeiten wollte und könnte (oftmals). Außerdem riskiert er im geschwächten Zustand keine weitere Infektion im Wartezimmer. Das würde den Arbeitgeber mehr kosten.
Betreuungsfreistellung:
Antwort von Mutti69 am 19.03.2018, 8:02 Uhr
-> "Pflegefreistellung können Sie auch dann nehmen, wenn Sie wegen der notwendigen Betreuung Ihres gesunden Kindes (Wahl- oder Pflegekindes) an der Arbeitsleistung verhindert sind, weil die Person, die das Kind ständig betreut, aus schwerwiegenden Gründen ausgefallen ist – z.B. weil sie verstorben ist, erkrankt ist, ins Krankenhaus musste etc. "
(...)
-> "Meldepflicht: Sie müssen den Arbeitgeber unverzüglich, das heißt so schnell wie möglich informieren, wenn Sie Pflegefreistellung in Anspruch nehmen. Ggf. muss dem Arbeitgeber eine ärztliche Bestätigung als Nachweis vorgelegt werden.
(...)
-> "Das PflegeZG räumt dem Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgeltes während der genannten Zeiten ein. Ein Vergütungsanspruch kann sich bei der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung aber aus dem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag ergeben.
Beschäftigte können aber für den Zeitraum der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung für insgesamt bis zu zehn Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen beziehen. Das (Brutto-) Pflegeunterstützungsgeld beträgt 90 %.
Das Pflegeunterstützungsgeld muss bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen unverzüglich beantragt werden."
Ehrlichkeit zahlt sich aus
Antwort von Pebbie am 19.03.2018, 8:41 Uhr
Ich wünsche alles Gute für die OP und rasche Genesung !
War es ein privater Unfall oder in der Kita?
Antwort von keks79 am 19.03.2018, 9:47 Uhr
Dein Mann kann zwar keine Haushaltshilfe sein, er kann aber den Nettoverdienstausfall erstattet bekommen, wenn er euer jüngeres Kind betreut, weil Du verhindert bist.
Kostenträger ist entweder die Krankenkasse (bei privatem Unfall) oder die Unfallkasse (Unfall in oder auf Hin- oder Rückweg).
@Mutti
Antwort von keks79 am 19.03.2018, 10:58 Uhr
Das, was Du hier beschreibst, gilt m.E. nur, wenn eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit i.S. des SGB XI vorliegt.
Hier handelt es sich ja so gesehen um eine kurzfristige Erkrankung und da kann es durchaus Leistungen über die Krankenkasse geben, es sei denn, es gibt arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Entgeltfortzahlungsansprüche gegen den Arbeitgeber.
Nein, dabei geht es explizit um Kurzzeiten bis 10 Tage ;-)
Antwort von Mutti69 am 19.03.2018, 11:01 Uhr
So zumindest meine Recherche und mein Verständnis.
Re: Nein, dabei geht es explizit um Kurzzeiten bis 10 Tage ;-)
Antwort von keks79 am 19.03.2018, 11:25 Uhr
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Pflegezeit_(Arbeitsfreistellung)
Mmh, das klingt hier anders. Anspruchsvoraussetzung ist eine „Pflegesituation“ d.h. eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit. Aber ich kann mich irren.
Die AP wird das wohl über die KK klären können, die werden ja öfters solche Fälle haben.
Re: Kind Krank Attest Arbeit
Antwort von dee1972 am 19.03.2018, 11:29 Uhr
Ja Johanna, das weiß ich alles selbst, wir hatten jahrelang eine Erzieherin, die gern Freitag oder Montag "krank" war.
Aber in vielen Branchen ist es eben doch unüblich! In 27 Berufsjahren hatte ich noch NIE einen Arbeitgeber, der KO-Tage gewährt.
Und es gibt durchaus auch Ärzte, die nur 1,2 oder Tage oder gar nicht krank schreiben.
Ich denke auch, KK anrufen und nachfragen...
Antwort von Mutti69 am 19.03.2018, 11:37 Uhr
...und dann im Nachgang dem AG klar machen, dass es eine Freistellung ist und kein Urlaub.
Re: Kind Krank Attest Arbeit
Antwort von Johanna3 am 19.03.2018, 12:11 Uhr
Sicher. Wer "blaumachen" will, weiß aber schon an welchen Arzt er sich wenden muss um für längere Zeit arbeitsunfähig geschrieben zu werden.
Re: War es ein privater Unfall oder in der Kita?
Antwort von ak am 19.03.2018, 12:50 Uhr
Nehmt halt einen Tag Urlaub... ist besser in der Fa. angesehen, als alles andere
Warum?
Antwort von keks79 am 19.03.2018, 13:33 Uhr
Bei kindkrank oder unbezahlter Freistellung zahlt der Arbeitgeber doch gar kein Entgelt für die Zeit, bei Urlaub hingegen in aller Regel schon.