von Kater Keks am 11.10.2017, 20:43 Uhr |
Kennt sich jemand mit den Rechten und Pflichten von Schulen aus?
Bei uns ist nächste Woche an einem Tag Personalversammlung in der Schule. Die Eltern sollten Bescheid sagen ob die Kinder 11 Uhr abgeholt werden können bzw. alleine gehen können, oder ob eine Notbetreuung benötigt wird.
Nun ist es wohl so, das so viele Eltern gesagt haben, sie bräuchten eine Notbetreuung, das die Schule jetzt gesagt hat, aufgrund der vielen Anmeldungen für die Notbetreuung und der damit verbundenen benötigten Erzieher wird jetzt gar keine Notbetreuung mehr angeboten und die Kinder MÜSSEN um 11 Uhr abgeholt werden, weil sonst ja die Erzieher nicht zur Personalversammlung gehen können.
Viele Eltern wissen natürlich jetzt nicht wie sie das regeln sollen. Mein Mann meint, er kann sich nicht vorstellen, das die Schule das einfach so machen kann, immerhin besteht eine SchulPFLICHT und es ist eine verlässliche Halbtagsschule.
Kennt sich jemand damit aus?
Ich will morgen mal versuchen, beim Schulamt nachzufragen......wenn ich da jemanden erreiche....
Re: Kennt sich jemand mit den Rechten und Pflichten von Schulen aus?
Antwort von Caitryn am 11.10.2017, 20:51 Uhr
Ich schätze mal, dass das unter Arbeitnehmerrecht gerechnet wird und daher in der normalen Arbeitszeit solche Dinge stattfinden müssen. Zumindest dürfen die Lehrer ja nicht streiken - Puh!
Re: Kennt sich jemand mit den Rechten und Pflichten von Schulen aus?
Antwort von Kater Keks am 11.10.2017, 20:56 Uhr
Wieso dürfen Lehrer nicht streiken?
Also bei uns gab es vor allem im letzten Jahr eine regelrecht Streikwelle von Lehrern und Erziehern. Aha.....aber in Berlin sind die meisten Lehrer nicht verbeamtet, und als Beschäftigte/Angestellte dürfen sie sehr wohl streiken.
Aber ich finde es trotzdem ein Unding heute zu sagen, es gibt keine Notbetreuung, obwohl die vorher angeboten wurde.
Re: Kennt sich jemand mit den Rechten und Pflichten von Schulen aus?
Antwort von mellomania am 11.10.2017, 20:58 Uhr
das kann die schule natürlich machen. war hier auch schon. die schule hat hier auch bewegliche feiertage an denen keine betreuung ist. da muss dann halt jemand freimachen. wir müssen dann auch sehen, was wir organisieren. letztens war das auch so. da mussten die kinder um 12 geholt werden.
Re: Kennt sich jemand mit den Rechten und Pflichten von Schulen aus?
Antwort von Caitryn am 11.10.2017, 21:01 Uhr
Es ist ja wohl ein Ding der Unmöglichkeit, irgendwie gerecht die Notbetreuung zu erreichen. Zunächst machten sie ja das Angebot (so was gab es hier nie!) und können es so nicht erfüllen. Daher nun die neue Entscheidung. Und du fragtest nach dem Recht. Ja, sie haben das Recht. Ansonsten engagiere dich im Elternrat, damit du noch besser Bescheid weißt.
Re: Kennt sich jemand mit den Rechten und Pflichten von Schulen aus?
Antwort von linghoppe. am 11.10.2017, 21:03 Uhr
hier wurde letzes Jahr so oft gestreikt (Berlin) da sind auch etlichen Stunden ausgefallen. Ich findes es unmöglich, wenn gefragt wird , wegen Notbetreuung angeboten wird , dann machen sie es doch nicht, die haben wegen den hohen
Bedarf zuwenig Leute die dann auf die Schüler aufpassen
Denke mal du wirst keine Chanse habn, Schulpflicht ja, aber wenn die Lehrerkraft
stfreiken oder Sitzung haben dann gelten diese Regel nicht.
Re: Kennt sich jemand mit den Rechten und Pflichten von Schulen aus?
Antwort von Hubbeldubbel am 11.10.2017, 21:03 Uhr
Welches Bundesland?
Re: Kennt sich jemand mit den Rechten und Pflichten von Schulen aus?
Antwort von Kater Keks am 11.10.2017, 21:07 Uhr
Berlin
Re: Kennt sich jemand mit den Rechten und Pflichten von Schulen aus?
Antwort von nilo1988 am 11.10.2017, 21:15 Uhr
Da jedes Bundesland sein eigenes Schulsüppchen brodelt, kann dir das sicherlich nur ein Berliner, der mit der Materie vertraut ist, beantworten.
Hier ist es so, dass die Kinder in der Grundschule für die Mindestschulzeit auch mindestens betreut werden müssen. Im Fall von Mini-Nilo wäre es bis nach der 4. Unterrichtsstunde, was 11:30 entspricht + Betreuung der "Buskinder" bis der Bus abfährt.
Danach wuppt der Hort die ggf. zusätzliche Betreuung.
Jedoch werden Versammlungen nicht zu Zeiten des normalen Schulalltages gelegt.
Re: Kennt sich jemand mit den Rechten und Pflichten von Schulen aus?
Antwort von Tina_33 am 11.10.2017, 21:15 Uhr
Man muss doch immer eine Lösung haben, falls das Kind krank wird - insofern wird so eine Situation zu bewältigen sein. Die Eltern können sich ja auch untereinander absprechen.
Grundschule?
Antwort von Hubbeldubbel am 11.10.2017, 21:16 Uhr
http://www.schulgesetz-berlin.de/berlin/grundschulverordnung/teil-vii-verlaessliche-halbtagsgrundschule-und-ganztagsangebote/sect-25-verlaessliche-halbtagsgrundschule.php
Ich kenne mich jetzt natürlich nicht mit Berliner Recht und dem Strukturaufbau von Schulen in Berlin aus aber ich denke der beigefügte Link hilft Dir weiter. Um Dir genaueres sagen zu können bräuchte ich mehr Infos und müsste noch bisschen querlesen. Lg
Re: Kennt sich jemand mit den Rechten und Pflichten von Schulen aus?
Antwort von Maxikid am 11.10.2017, 21:18 Uhr
In HH ist die Bwtreuung immer bis 13 Uhr gewährleistet....
Re: Grundschule?
Antwort von Kater Keks am 11.10.2017, 21:22 Uhr
Ja, eine Grundschule.
Re: Kennt sich jemand mit den Rechten und Pflichten von Schulen aus?
Antwort von Hubbeldubbel am 11.10.2017, 21:25 Uhr
Na dann weißt Du ja jetzt worauf Du dich morgen im Telefonat berufen kannst.
Grundschulverordnung von Berlin
§25 GsVO
07:30 bis 13:30 Uhr
Siehe auch Bild vom Beitrag oben drüber.
Re: Kennt sich jemand mit den Rechten und Pflichten von Schulen aus?
Antwort von Kater Keks am 11.10.2017, 21:26 Uhr
Wenn das Kind krank ist, bin ich halt Kind-Krank zu Hause, das ist schon was anderes.
Mein Kleiner kann ja zur Not um 11 Uhr nach Hause gehen......Aber es trifft genug andere Eltern. Die sich bis heute auf die angebotene Notbetreuung verlassen haben.
Re: Kennt sich jemand mit den Rechten und Pflichten von Schulen aus?
Antwort von Hubbeldubbel am 11.10.2017, 21:28 Uhr
Ggf. ist Dein Kind sogar an einer Grundschule in offener oder gebundener Form, dann bitte §§26 und 27 GsVO beachten.
Re: Kennt sich jemand mit den Rechten und Pflichten von Schulen aus?
Antwort von Kater Keks am 11.10.2017, 21:28 Uhr
Danke dir!
Re: Kennt sich jemand mit den Rechten und Pflichten von Schulen aus?
Antwort von pauline-maus am 11.10.2017, 21:30 Uhr
Wenn das Kind krank ist wird aber ein Elternteil krank geschrieben, frei wegen Schulorganisation machen Gründen gibt es nicht.
Grundschulen sicher hier bei uns immer bis 14.00uhr eine Betreuung ab
Re: Kennt sich jemand mit den Rechten und Pflichten von Schulen aus?
Antwort von pauline-maus am 11.10.2017, 21:33 Uhr
Für jüngere Schüler muss gewährleistet sein, dass sie in der Schule betreut und nicht vorzeitig nach Hause geschickt werden, anders kenne ich das gar nicht.
Ich glaube das läuft auch unter Aufsichtspflicht
Re: Kennt sich jemand mit den Rechten und Pflichten von Schulen aus?
Antwort von dee1972 am 11.10.2017, 21:34 Uhr
IMHO muss eine VHG eine Notbetreuung gewährleisten, ggf. halt auch an einer anderen Schule und mit Nachweis des Arbeitgebers, das die Eltern wirklich nicht abkömmlich sind. So war es ja bei uns letzten Donnerstag.
Re: Kennt sich jemand mit den Rechten und Pflichten von Schulen aus?
Antwort von schubuduu am 11.10.2017, 23:06 Uhr
Personalversammlung... ist es euch nicht wichtig das Pädagogen daran teilhaben dürfen?
Da steckt doch ein Sinn hinter der letztendlich hoffentlich am Ende den Kindern zu Gute kommt.
Wie oft findet so etwas statt? 1-2 im Jahr? Ist es zu viel verlangt das sich die Eltern organisieren?
Wahrscheinlich gibt es irgendnen Paragraphen der das nicht zulässt (siehe Hubbel). Aber ernsthaft deshalb auf die Barrikaden gehen?!
Re: Kennt sich jemand mit den Rechten und Pflichten von Schulen aus?
Antwort von Hubbeldubbel am 11.10.2017, 23:15 Uhr
Nicht nur wahrscheinlich gibt es einen § sondern es gibt einen ;-) Verlässlichkeit ist wichtig, nicht nur für Kinder, auch für Eltern und es lässt sich kinderleicht Notbetreuung mit etwas Aufwand organisieren. Diese erst zuzusichern und dann abzusagen geht überhaupt nicht.
Re: Kennt sich jemand mit den Rechten und Pflichten von Schulen aus?
Antwort von Ally79 am 12.10.2017, 6:49 Uhr
Jeder Lehrer, der möchte hat das Recht die Personalversammlung zu besuchen. Da darf es von Schulleitungsseite keine Begrenzung geben. In einem Bundesland mit vielen Angestellten Lehrern ist das Interesse an dieser Versammlung natürlich eher höher. Und ja, sie muss in der regulären Arbeitszeit stattfinden. Du gehst ja vermutlich auch nicht ausserhalb deiner Arbeitszeit zu Arbeitssitzungen, die nicht bezahlt werden würden. Wenn also zu viele Eltern die Notbetreuung nutzen wollen, aber kein Personal da ist, kann es keine Notbetreuung geben. Alles rechtlich so in Ordnung. Regelt sich über das Arbeitsrecht der Lehrer. Und es ist eine vorher rechtzeitig angekündigte Sonderveranstaltung der Schule. Also muss sie in dem Moment nicht verlässlich sein.
Re: Kennt sich jemand mit den Rechten und Pflichten von Schulen aus?
Antwort von Johanna3 am 12.10.2017, 6:49 Uhr
Vermutlich kollidieren da die Interessen der Erzieher mit denen der Eltern, weil sie vermutlich einen Anspruch darauf haben bei der Personalversammlung dabei zu sein. Darauf verzichten in der Regel nur wenige. Somit bleiben auch nur wenige auf die Notbetreuung.
Ich wüsste nicht, was die Schule da machen sollte. Trotz Betreungsanspruch
Re: Kennt sich jemand mit den Rechten und Pflichten von Schulen aus?
Antwort von Kater Keks am 12.10.2017, 7:02 Uhr
Ja richtig.....die Sonderveranstaltung war rechtzeitig angekündigt, aber 3 Tage vorher zu erfahren, das es nun doch keine Notbetreuung gibt, obwohl es erst angeboten wurde, stellt viele Eltern vor ein Problem.
Re: Kennt sich jemand mit den Rechten und Pflichten von Schulen aus?
Antwort von Hubbeldubbel am 12.10.2017, 7:14 Uhr
Gesetz ist Gesetz, dass Recht der Lehrer an der Personalversammlung teilnehmen zu können, hebelt das Recht der Eltern auf verlässliche Betreuung nicht aus.
Es wäre den Lehrern auch zuzumuten erst am Mittag mit der Versammlung zu beginnen. Wir sind selbst 2000 Beschäftigte, der Bürger würde uns den Vogel zeigen, wenn wir während der Öffnungszeiten schließen.
Da müssen eben Kindergartenerzieher usw. ran...
@Hubbeldubbel
Antwort von Johanna3 am 12.10.2017, 7:36 Uhr
Wie das denn? Normalerweise schließen Verträge von ErzieherInnen im Kindergarten nicht ein, dass sie ggf. in einer verlässlichen Grundschule eingesetzt werden können. Und ich glaube nicht, das es Einrichtungen gibt, die übersjchüssiges Personal haben.
@Hubbeldubbel
Antwort von Johanna3 am 12.10.2017, 7:36 Uhr
Wie das denn? Normalerweise schließen Verträge von ErzieherInnen im Kindergarten nicht ein, dass sie ggf. in einer verlässlichen Grundschule eingesetzt werden können. Und ich glaube nicht, das es Einrichtungen gibt, die übersjchüssiges Personal haben.
Re: Kennt sich jemand mit den Rechten und Pflichten von Schulen aus?
Antwort von Hubbeldubbel am 12.10.2017, 7:44 Uhr
Hallo Johanna,
ich habe mir eben mal auf die Schnelle angesehen, wie die Personalräte von Berlins Schulen aufgebaut sind. Nicht alle Lehrer haben mit einmal Personalversammlung. Es scheint Bezirke zu geben - z.B. Mitte.
Was mir logisch erscheint, da das Gebilde sonst viel zu groß wäre. (Gern Korrektur, wenn ich was nicht aktuelles erwischt habe.)
Es könnten also durchaus Lehrer vom "Bezirk x" abgezogen werden um die Notbetreuung am Standort y zu sichern.
Eine Absage 3 Tage vorher ist keinesfalls rechtens.
Re: Kennt sich jemand mit den Rechten und Pflichten von Schulen aus?
Antwort von Mutti69 am 12.10.2017, 7:53 Uhr
Ich habe die Antworten nicht gelesen, vielleicht war ja schon eine zündende Idee dabei.
Ich persönlich denke, ihr habt schlechte Karten. Außerdem wird es sicher Unterschiede von Bundesland zu Bundesland geben.
Ich würde das zuständige Schulamt antelefonieren und dort nachfragen. Möglichst unter Benennung der Verordnung (ich gehe davon aus, es gibt eine solche und die sollte man dir zugänglich machen - auf Bitte!).
Re: Kennt sich jemand mit den Rechten und Pflichten von Schulen aus?
Antwort von Johanna3 am 12.10.2017, 8:15 Uhr
Hallo Hubbeldubbel,
das mag sein. Ich meinte nur, dass ErzieherInnen vertraglich nicht selten verpflichtet sind in anderen Kindergärten einzuspringen - jedoch eher nicht der Willkür ausgesetzt sind, als Springer in der Notbetreuung einer Grundschule arbeiten zu müssen! Sie müssen auch in "Notfällen" nicht ran.
Da, gerade in Berlin, sehr viele Lehrer und Erzieher fehlen, bezweifele ich, dass (trotz möglichem Anspruch) irgendwo Lehrer abgezogen werden können.
Und ob es sinnvoll ist, dass Kinder kurzfristig von Personen "betreut" werden, die nicht einmal ihre Namen kennen...?
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