Geschrieben von Saski85 am 16.03.2018, 9:33 Uhr |
Elterngeld- Ab wann darf ich wieder arbeiten?
Ihr Lieben, ich habe am 15. März mein letztes EG bekommen. Ab dem 04. April wollte ich auf 450€ wieder stundenweise einsteigen. Ist das so ok oder wird mir ein Teil des letzten EG wieder abgezogen? Vielleicht kennt sich jmd. aus und kann mir weiter helfen...
Vielen Dank schonmal!
Re: Elterngeld- Ab wann darf ich wieder arbeiten?
Antwort von Nalina am 16.03.2018, 10:16 Uhr
Na ja das kommt darauf an bis wann das eg "gilt", wenn du z.B. Elterngeld für den bezugsraum bis 10.04. Bekommst wird tatsächlich noch was abgezogen.
Re: Elterngeld- Ab wann darf ich wieder arbeiten?
Antwort von Nenilein am 16.03.2018, 11:16 Uhr
Wenn du am 15.3 das letzte Elterngeld hattest wird der Bezugszeitraum vermutlich bis 15.4 gehen.
Du darfst also erst ab 16.4 wieder arbeiten.
Das steht aber auch im Bescheid.
Re: Elterngeld- Ab wann darf ich wieder arbeiten?
Antwort von Saski85 am 16.03.2018, 12:15 Uhr
Hat der Bewilligungszeitraum nicht mit dem ersten Geburtstag des Kindes zutun?
Re: Elterngeld- Ab wann darf ich wieder arbeiten?
Antwort von leaelk am 16.03.2018, 12:30 Uhr
Darf man nicht ohne Auswirkungen auf das Elterngeld einen Minijob ausüben?
Habe ich mal von einer Freundin gehört....
Ich kenne mich aber nicht wirklich aus.
Re: Elterngeld- Ab wann darf ich wieder arbeiten?
Antwort von Saski85 am 16.03.2018, 16:13 Uhr
Eine Kollegin sagte das iiirgendwann auch mal, aber ich bin gerade unsicher...
Frag Frau Bader im Rechtsforum o.T. aber LG
Antwort von Pebbie am 16.03.2018, 17:17 Uhr
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Re: Elterngeld- Ab wann darf ich wieder arbeiten?
Antwort von Felica am 16.03.2018, 17:25 Uhr
Darfst ab dem 16.04 wieder verdienen ohne das du es angeben musst. Vorher musst du es mitteilen. Man bekommt ja EG im voraus gezahlt.
Re: Elterngeld- Ab wann darf ich wieder arbeiten?
Antwort von Felica am 16.03.2018, 17:26 Uhr
Nur wenn man nicht mehr wie 300 € EG bekommt. Bekommt man mehr, muss jeder € darüber hinaus angegeben werden.