~~Dringende Hilfe von RA Frau Bader gebraucht ~~

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: ~~Dringende Hilfe von RA Frau Bader gebraucht ~~

Bitte ausschließlich von Frau Bader beantworten, da ich eine rechtskräftige Aussage benötige. Hallo, ich habe meine Kinder freiwillig in ein Heim gegeben und möchte sie nun sofort zurückholen, da dort auch etwas vorgefallen ist was ich nicht billigen kann. Das Jugendamt weiss Bescheid , aber alles andere würde nun den Rahmen sprengen. Ich habe das alleinige Sorgerecht. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei der Inobhutnahme beim Jugendamt. Allerdings sind die Kinder nun in einem Heim untergebracht und somit ist es doch keine Inobhutnahme mehr(und somit liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht wieder bei mir oder?) Kann ich einfach hinfahren und sie mitnehmen? Gruß

von Cocovanijen am 13.12.2018, 07:31



Antwort auf: ~~Dringende Hilfe von RA Frau Bader gebraucht ~~

Hallo, ist unten beantwortet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.12.2018



Antwort auf: ~~Dringende Hilfe von RA Frau Bader gebraucht ~~

...du kannst nicht einfach hin fahren und die kinder holen. erst muss das ABR wieder auf dich übertragen worden sein vom gericht und das ganze auch rechtskraft haben.

von mellomania am 13.12.2018, 12:59



Antwort auf: ~~Dringende Hilfe von RA Frau Bader gebraucht ~~

Wenn du dringend einen anwaltlichen Rat brauchst, würde ich dir wirklich raten, einen Termin bei einem Anwalt vor Ort zu machen. Frau Bader kann dir doch auch keine detaillierte Rechtsberatung über ein Forumsbeitrag zukommen lassen...

von CajunShrimp am 13.12.2018, 13:57



Antwort auf: ~~Dringende Hilfe von RA Frau Bader gebraucht ~~

eben. wenn du schnelle rechtsverbindliche hilfe brauchst, musst du dafür bezahlen. du kannst ja schlecht ins heim gehen, die kinder holen und sagen, guck, da, im internet stehts..

von mellomania am 13.12.2018, 20:14