hallo,
ich habe mal eine frage,und zwar bin ich verheiratet,aber wir sind net mehr zusammen.ich habe seit zwei jahren ein neuen freund.ich bin jetzt schwanger,und wir haben jetzt alle bedenken wie das laufen wird.muß mein ehemann jetzt die vaterschaft anekennen?weil wir aufm papier noch verh, sind?oder wird es kein problem werden das mein freund das machen kann?
wäre wirklich lieb wenn sie mir antworten.das thema beschäftigt mich nämlich sehr.
vielen dank im voraus.
mfg yvonne
Mitglied inaktiv - 12.05.2006, 10:51
Antwort auf:
!!!!!vaterschaftsanerkennung!!!!!!!!!
Hallo,
Grds. gilt der Ehemann als KV, dies aber nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wird u. ein Dritter (= der wahre Vater) bis zu einem Jahr nach der Scheidung die Vaterschaft anerkennt und die KM sowie der Ehemann zustimmt.
Die Anerkennung wird aber erst mit dem Scheidungsurteil wirksam. Bis dahin hat der Ehemann alle Rechte, auch das Sorgerecht.
Das NamensänderungsG hat viele Neuheiten gebracht, trotzdem ist ganz klar in § 1616 BGB geregelt, dass ein Kind den Ehenamen erhält und als ehelich gilt, wenn es vor der Scheidung geboren wird.
Zwar ist es nach § 1617b BGB möglich, den Namen durch Antrag zu ändern, wenn rechtskräftig festgestellt ist, dass der Ehemann nicht der Vater ist, dies ist aber vor der Geburt nicht möglich.
Zwar kann er schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen, er kann aber keine Vaterschaft durch Anerkenntnis begründen.
Lt. Gesetzgeber ist ja eben bis zu Scheidung der Ehemann Vater.
Es kommt also auf den Zeitpunkt von Scheidung und Geburt an.
Praktisch sieht das aus wie folgt:
Bei der Geburt wird der Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Das ist so, da Sie ja noch nicht geschieden sind. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass man beim zuständigen Standesamt eine qualifizierte Vaterschaft beantragt, d.h. Sie gehen mit dem Vater des Kindes zu einem Standesbeamten, dort erkennt der Vater das Kind als das seinige an. Dies geht aber nur mit Ihrem und dem Einverständnis des "Nochehemannes". Alle drei müssen diese qualifizierte Vaterschaft unterschreiben. Das Ganze ist dann "schwebend" bis die Scheidung rechtskräftig ist. Sobald sie rechtskräftig ist, bekommt das Standesamt diese Info und löscht dann automatisch den "Nochehemann" als Vater und trägt dann den richtigen Kindesvater ins Familienbuch ein.
Wenn der Nochehemann dem nicht zustimmt, kann man auch als Mutter oder „echter“ Kindsvater die Vaterschaft anfechten.
Die Mutter kann nach einer Scheidung unproblematisch ihren alten Namen annehmen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.05.2006
Antwort auf:
!!!!!vaterschaftsanerkennung!!!!!!!!!
Hallo,
falls das Kind geboren wird, bevor Du geschieden bist, ist Dein Ehemann automatisch der Vater und wird auch in der Geburtsurkunde eingetragen. Das gilt auch, wenn Dein Freund die Vaterschaft anerkannt hat (Jugendamt) und Dein Ehemann vor dem Jugendamt beglaubigen lässt, dass er nicht der Vater ist!
Falls die Scheidung vor der Geburt eingereicht wurde und beide "Väter" ihre Erklärungen vorgeburtlich abgegeben haben, wird dann automatisch bei Rechtskraft der Scheidung Dein Freund der offizielle Vater (und Du kannst eine neue Geburtsurkunde ausstellen lassen). Ansonsten wird das wohl vor Gericht geklärt.
Vielleicht klappt aber auch noch eine schnelle Scheidung vor der Geburt, da das Trennungsjahr schon rum ist?
Mitglied inaktiv - 12.05.2006, 16:07
Antwort auf:
!!!!!vaterschaftsanerkennung!!!!!!!!!
mhhh...das ist irgendwie net so toll.mein mann und ich wollten uns eigentlich erstmal net scheiden.weil wir uns damit beide besser stehn,und wir uns eigentlich gut verstehn.nur er will net die vaterschaft anerkennen,was ich auch gut verstehn kann.und mein freund streubt sich natürlich auch,weil er das machen will.gibt es denn da gar kein andern weg?außer jetzt ne blitzscheidung.
vielen dank für die antwort.
lieben gruß
Mitglied inaktiv - 12.05.2006, 18:11
Antwort auf:
!!!!!vaterschaftsanerkennung!!!!!!!!!
Hallo !
Dein Mann muß ne Aberkennung machen und Dein Freund ne Anerkennung !
DAs Kind bekommt auf alle Fälle Deinen Ehenamen und in der Geburtsurkunde steht Dein Mann als Vater !
Erst wenn Ihr Euch scheiden lasst und die Scheidung rechtskräftig ist , kann man die Geburtsurkunde ändern lassen , so daß der richtige Vater drinne steht !
lg safrarja
Mitglied inaktiv - 12.05.2006, 19:20