Hallo Frau Bader,
Da ich erneut schwanger bin werde ich die Elternzeit für meine Tochter (2 Jahre beantragt) vorzeitig beenden einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes.
Kann ich in dem Schreiben gleichzeitig erwähnen, dass ich mir Vorbehalte das 3. Jahr Elternzeit für meine Tochter ggf bis zu ihrem 8. Lebensjahr zu nehmen?
Wie formuliert man das am besten/"richtigsten"?
von
Chika14
am 16.07.2015, 12:02
Antwort auf:
übertrag 3. Jahr Elternzeit
Hallo,
kann man schreiben, hängt ja aber eh von der Zustimmung des AG ab. Insofern ist es nur die Mitteilung von dem, was man plant.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.07.2015
Antwort auf:
übertrag 3. Jahr Elternzeit
" Melde ich an meine Elternzeit zum XY..XY.XXXX zu beenden und bitte um Übertragung des 3. Elternzeitjahres meines Kindes XY auf die Zeit bis zum 8. Geburtstag.
Ich bitte um schriftliche Bestätigung. Mit freundlichen Grüßen, XY "
Geht formlos ;-)
von
Sternenschnuppe
am 17.07.2015, 10:15
Antwort auf:
übertrag 3. Jahr Elternzeit
Darf der AG der Übertragung des 3. Jahres widersprechen, oder muss er dafür auch Gründe angeben ?
von
Sternenschnuppe
am 17.07.2015, 10:44