Frage: überstunden auszahlen?

Liebe Frau Bader, Bin in einer Festanstellung. Seit dem 1.11.14 aber im beschäftugungverbot. Entbindungstermin 5.5. Werde 3 jahre Elternzeit nehmen. Meine Frage: habe noch überstunden. Und rest urlaub 2014 und neuen urlaub 2015. Muss der arbeitgeber mir des auszahlen? wie verläuft so was? Oder verfält sowas? Wie kann ich es dem AG am besten formulieren dass er mir des evtl auszahlt evtl. Vielen dank im voraus. MfG

von Selime am 16.03.2015, 12:04



Antwort auf: überstunden auszahlen?

Hallo, das kommt auf den Vertrag an. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.03.2015



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