Liebe Frau Bader, können Sie vielleicht mal erklären, wie das geregelt ist, wenn überobligatorische Arbeit vorliegt? Ich habe vor, nach der Scheidung mehr arbeiten zu gehen (Kinder 3 und 7 Jahre). Wird diese Mehrarbeit beim Ehegattenunterhalt angerechnet und wenn in welcher Höhe? Das was ich sowieso schon mache, wird ja angerechnet, es geht nur um den Teil, der neu dazukommt. Liebe Grüße und vielen Dank Meike
Mitglied inaktiv - 15.03.2004, 21:04