Frage: überbrückung

gibt es eine finanzielle unterstützung bzw. wie ist die rechtliche lage, zwischen dem 3. geburtstag eines kindes und dem kigastart zum september. man kann sich doch erst offiziell wieder arbeitssuchend melden, wenn man einen kigaplatz hat. ist man verpflichtet, nach betreeungsmöglichkeit suchen, die kinder ab zb. 2 jahren betreuen? interessiert mich mal einfach. danke.

Mitglied inaktiv - 04.03.2006, 17:02



Antwort auf: überbrückung

Hallo, das stimmt, es besteht ein Anspruch, der auch einklagbar ist. Am besten SCHRIFTLICH einen Antrag stellen - dann kann man nicht einfach abgewimmelt werden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.03.2006



Antwort auf: überbrückung

guten morgen, ab dem 3. geburtstag hast du einen rechtsanspruch auf einen kiga-platz, dir MUSS ein platz zur verfügung gestellt werden, auswahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen kigashast du dann allerdings nicht, d.h. du kannst dir keinen bestimmten kiga aussuchen. lg

Mitglied inaktiv - 05.03.2006, 07:24



Antwort auf: überbrückung

Hallo, ich bin in der gleichen Situation. Meine Tochter wird Ende März 3 und einen Kigaplatz haben wir nach den Sommerferien. Das mit dem Rechtsanspruch ist mir auch bekannt, aber hier im Ort gibt es in allen 6 Kindergärten keine freien Plätze. Zudem wird hier in den Kiga´s nur nach den Sommerferien aufgenommen. Ich musste mir auch schon zig Mal anhören, dir MUSS ein Platz zur Verfügung gestellt werden. War diesbezüglich hier auf dem Amt. Die können nichts tun, wenn keine Plätze frei sind. Auf dem AA habe ich mich gemeldet, auch wenn ich momentan nicht vermittelbar bin. Die haben meine Daten soweit aufgenommen, ich soll mich wieder vorstellen, wenn ich den Kigaplatz habe. Dann bekomme ich den Restanspruch Arbeitslosengeld 1. Auf dem AA wurde mir gesagt, ich könne die Zeit, bis dahin überbrücken, in dem ich einen Antrag auf Hartz IV stelle. Habe ich auch gemacht (Bescheid steht aus). Musst dir nur vom AA eine Bestätigung geben lassen, dass du momentan aufgrund fehlender Kinderbetreuung keinen Leistungsanspruch hast. Die Bestätigung brauchst du, wenn du Hartz IV beantragen willst. LG

Mitglied inaktiv - 05.03.2006, 20:28



Antwort auf: überbrückung

da wäre meine erste anlaufstelle die städtische frauenbeauftragte und direkt danach die größte tageszeitung vor ort! es MUSS ein platz zur verfügung gestellt werden, es ist nicht möglich dass es keine plätze "gibt". mädels, laßt euch das nicht erzählen, ich könnt die wände hochgehen wenn ich das lese... LG

Mitglied inaktiv - 05.03.2006, 22:14



Antwort auf: überbrückung

Hallo, auch ich könnte die "Wände hochgehen", wenn ich wieder einen Kiga abgeklappert habe und höre, dass dort auch kein Platz zur Vergügung steht. Aber was soll man machen, wenn selbst auf dem Amt die Schultern gezuckt werden. Mir wurde dort gesagt, ich wäre nicht die einzige, die einen Platz braucht. Es würden noch viele weitere Kinder auf den Wartelisten der Kiga´s stehen. Man könne nichts tun, wenn alle Plätze belegt sind. Am 27. März hätte ich wieder mit arbeiten anfangen können (Ende EZ). Musste meinen Arbeitsvertrag kündigen, weil ich keine Betreuung habe. Oma etc. habe ich nicht in der Nähe, die evtl. einspringen kann. Soweit zum Thema: Schafft euch Kinder in Deutschland an!

Mitglied inaktiv - 06.03.2006, 10:58



Antwort auf: überbrückung

ich konnte das eben nicht fassen und habe unsere frauenbeauftragte angerufen. die bestätigte meine worte und sagte, wenn dir kein platz zur verfügung gestellt wird, hast du sogar schadensersatzanspruch gegen die gemeinde wegen verdienstausfall bzw. kannst die kosten einer tagesmutter der gemeinde/ stadt in rechnung stellen- in voller höhe für die zeit, die dir rechtlich zusteht. wo wohnst du? ich finde ganz ehrlich, dass das ein skandal ist! wende dich an eure frauenbeauftragte, dass hat mir unsere (frau lehmberg, sg papenteich) eben auch dringend geraten! das KANN es nicht geben. zur not würde ich mir nen anwalt nehmen. du kannst das durchsetzen! verzichte in diese schweren zeit nicht auf job& geld. glg, mail mich an, ich helfe dir! wirklich gerne! ich hatte ähnliche schwierigkeiten und hab mich durchgeboxt! jetzt hab ich den kiga-platz, sogar ganztags, obwohl es hieß vor 2008 geht hier gar nix...

Mitglied inaktiv - 06.03.2006, 11:51



Antwort auf: überbrückung

Hallo, ist lieb gemeint von dir. Ich habe seit Jahren schon mit Depressionen zu kämpfen und bin nervlich ziemlich angespannt; ich habe keine Kraft mir evtl. mit einem Anwalt einen Kigaplatz ab sofort zu erkämpfen. Ich spreche seit Wochen auf dem Amt vor und renne von einem Kiga zum anderen, ich kann nicht mehr!

Mitglied inaktiv - 06.03.2006, 13:27



Antwort auf: überbrückung

gerade deswegen würde ich dir gern helfen. wenn du mir sagst wo du wohnst ruf ich eure frauenbeauftragte für dich an. mail mir doch, grad wenns dir so schlecht geht ists vielleicht gar nicht verkehrt... mir gings damals auch sehr schlecht zumal ich grad im rechtstreit mit meinem ag stand, ich hätte mir auch hilfe gewünscht und hab sie in form unserer fb bekommen. ich hab nen sehr starken willen und ein ausgeprägtes gerechtigkeitsbewußtsein. mein addy steht oben, scheu dich nicht. lg maike

Mitglied inaktiv - 06.03.2006, 13:51