sehr geehrte frau Bader,
meine freundin wohnt monentan in spanien, ihr sohn ist 3 1/2 monate alt, der vater ist spanier, sie deutsche. sie will zurück nach deutschland und sich von dem vater trennen. da sie geschlagen wird und angst hat, dass die familie des freundes ihr das kind wegnimmt, will sie ohne zustimmung des vaters (die sie nicht bekommen würde) nach deutschland reisen und dort fürs erste in einem frauenhaus unterkommen, da sie selbst keine framilie hat.
wie sieht das rechtlich aus wenn sie ins ausland geht ohne den vater zu informieren. er wird dann wohl versuchen sie und das kind zu finden. sie hat ärztliche ateste,dass sie geschlagen wurde. kann ihr aufgrund der tatsache, dass sie sich mit dem kind einfach absetzt das sorgerecht entzogen werden ö.ä.? was kann im schlimmsten fall passieren?
danke für ihre hilfe,
atmo
Mitglied inaktiv - 10.07.2007, 18:03
Antwort auf:
@sorgerecht
Hallo,
im schlimmsten Fall zeigt er sie wegen Kindesentfuehrung an u sie wandert in den Knast.
Liebe Gruesse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.07.2007
Antwort auf:
@sorgerecht
ich denke aber das das keine kindesentführung sein kann, denn sie selbst hat auch das sorgerecht. in spanien ist es immer ein geteiltes sorgerecht. also ist es keine straftat und sie kann dafür auch nicht ins gefängnis, ist das nicht so?
es ist wichtig, dass ich eine gute antwort bekomme, denn ich wüßte nicht wen ich sonst fragen sollte. was wäre der normalfall? und was soll sie tun? sie ist deutsche und will zurück, der vater stimmt der ausreise nicht zu...sie wird bedroht und geschlagen. ich denke sie hat keine wahl, oder?
lg aline
Mitglied inaktiv - 11.07.2007, 16:48
Antwort auf:
@sorgerecht
Es ghet nicht um das Sorgerecht im ganzen, sondern darum, wie das mit dem "Aufenthaltsbestimmungsrecht in S geregelt ist.
Wie wird das betrachtet, gesehen und beurteilt?
Ist das Kindeswohl gefährdet?
Es gibt dort sicher eine Art Jugendamt,. das wäre erst mal ihr Ansprechpartner.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 12.07.2007, 10:34