(selbstst.) Nebentätigkeit in Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: (selbstst.) Nebentätigkeit in Elternzeit?

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit und habe vor, während mein Mann seine Väterzeit nimmt, Teilzeit zu arbeiten. Da sich meine Firma während meines Mutterschutzes aufgelöst hat und jeder seine eigenen Wege nun geht, hätte ich die Möglichkeit, bei dem einem Chef (A) einige Std. zu arbeiten, genauso auch bei meinem anderen Chef (B). Der eine hat offiziell mein Arbeitsverhältnis übernommen, was der andere nicht wirklich akzeptiert bzw. versteht, wie auch immer. Nun habe ich ein Jobangebot (C) bekommen, wo ich nach der Elternzeit anfangen könnte, sie würden mich auch gerne bereits in der Elternzeit stundenweise nehmen. Es heißt ja immer, wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte. Nun meine Fragen... Wenn ich bei C während der Elternzeit arbeite, bräuchte ich das Einverständnis von A. C meinte, ich bräuchte ja nicht gleich in der Elternzeit einen Aufhebungsvertrag machen, sondern wenn wir merken, ich passe in die Firma herein, könnte ich dann noch immer kündigen, stelle ich fest, das passt nicht, stünde ich danach nicht ohne Job da. Die Elternzeit würde sozusagen als Probezeit genommen werden. Danach könnte ich dort zwischen 30 und 35 Std. arbeiten. Mir wäre lieber 35 Std., wahrscheinlich reichen aufgrund des Arbeitsumfanges auch anfangs 30 Std. (Firma ist noch im Aufbau). Was ist zu beachten, wenn ich zu den 30 Wochenstunden noch woanders ein paar Stunden arbeite? Macht es Sinn, dies über die Lohnsteuerklasse VI abzurechnen oder wäre es einfacher bzw. sinnvoller, eine Selbstständigkeit neben dem Beruf anzumelden? Und wenn ja, wo muss ich das anmelden, was gilt es zu beachten? Könnte ich auch während der Elternzeit eine Selbstständigkeit neben dem Beruf anmelden und dann in Teilzeit arbeiten? Wo muss ich das überall anmelden, außer bei der Elterngeldstelle? Gewerbeamt, Finanzamt? Am Wochenende habe ich drei Stunden bei meinem einen Chef (B) ausgeholfen und bar 45 EUR gegen Quittung erhalten. Kann ich diese Quittung der Elterngeldstelle einreichen? Das Elterngeld für April habe ich bereits am 1.4. erhalten, da ja neu berechnet werden müsste. Müsste ich diese 3 Std. auch der Krankenkasse melden? Vielen Dank für Ihre Hilfe Elli

von El-li am 08.04.2013, 11:19



Antwort auf: (selbstst.) Nebentätigkeit in Elternzeit?

Hallo, wollen Sie IN oder NACH der EZ die 35 Std arbeiten? In der EZ sind mit Zustimmung des AG nur bis zu 30 Std möglich. Die Quittung würde ich bei der EG-Stelle einreichen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.04.2013



Antwort auf: (selbstst.) Nebentätigkeit in Elternzeit?

Wenn Du mehr als 30 Std die Woche arbeitest, befindest Du dich nicht mehr in Elternzeit. Zudem fällt Dein Elterngeld weg - wenn du zusätzlich noch welches bezieht. Zudem muß Dein alter AG, sei es A oder B, zustimmen wenn Du in der Elternzeit bei C arbeiten willst.

Mitglied inaktiv - 08.04.2013, 12:47



Antwort auf: (selbstst.) Nebentätigkeit in Elternzeit?

Während der Elternzeit werde ich auch lediglich 10 Std. pro Woche arbeiten, nach der Elternzeit dann 30 oder 35 Std. pro Woche...Hätte ich vielleicht gleich mal reinschreiben sollen ;-)

von El-li am 08.04.2013, 14:11



Antwort auf: (selbstst.) Nebentätigkeit in Elternzeit?

Während der Elternzeit werde ich nur 10 Std/Woche arbeiten, mein Chef hat mir auch zwischenzeitlich die Erlaubnis erteilt, so dass ich bei der anderen Firma arbeiten kann. die 35 Std. kommen erst nach der Elternzeit in Frage.

von El-li am 10.04.2013, 22:48



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Nebentätigkeit in Elternzeit

Hallo! Ich habe nun für ein Jahr Elterngeld bezogen. Elternzeit habe ich für 2 Jahre beantragt. Kann ich nun eine Nebentätigkeit (400E) in einem anderen Betrieb eingehen? Muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren? Vielen Dank und liebe Grüße


Elterngeld nach befristeter Nebentätigkeit in Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit im zweiten Jahr Elternzeit nach der Geburt meines Kindes und beziehe aktuell kein Elterngeld mehr. Ich werde nun eine befristete Nebentätigkeit (20 Wochenstunden Arbeitszeit) aufnehmen. Die Nebentätigkeit ist bis zum 31.03.2017 befristet (Schwangerschaftsvertretung). Ich plane meine zweite Schwange...


Bereits vorher bestehende selbständige Nebentätigkeit in Elternzeit ausüben

Hallo Frau Bader, die Aufnahme einer selbständigen Nebentätigkeit während der Elternzeit muss ja vom Arbeitgeber genehmigt werden. Wie sieht es aber mit einer selbständigen Nebentätigkeit, die bereits schon vor der Elternzeit und Schwangerschaft bestand und da bereits vom Arbeitgeber genehmigt war? Muss diese noch einmal genehmigt werden oder be...


Nebentätigkeit in Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage. Meine Tochter wurde am 9.11 geboren und ich befinde mich jetzt in Elternzeit. Diese habe ich bis zum 8.11.19 bei meinem AG beantragt, gehe aber bereits ab dem 8.11.18 wieder in TZ zurück. Ich beziehe aktuell Basis EG mit dem Höchssatz. Jetzt habe ich die Möglichkeit als Krankheitsvertretung auf 450€ m...


Rehaantrag in Elternzeit, wer zahlt da Kündigung der Nebentätigkeit erfolgte

Hallo, ich habe folgende Situation: *ich bin bis Juni 2019 in Elternzeit *Januar 2018 habe ich auf 40% eine Nebentätigkeit begonnen *19.Januar.2018 Weber-B-Fraktur bis zum jetzigen Zeitpunkt bin ich krankgeschrieben und habe bis dato Krankengeld bezogen (August 2018) *zum 30.6.2018 wurde ich gekündigt von der Nebentätigkeit (Krankengeld erfolg...


Arbeitszeiten Teilzeit in Elternzeit

Liebe Frau Bader, Ich habe mit Beginn des 16. Lebensmonats meines Kindes begonnen für 30 Std. TZ in Elternzeit zu arbeiten. Elterngeld bekomme ich keins mehr (aber mein Mann). Im Familienportal des Ministeriums finde ich: Während der Elternzeit dürfen Sie bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Dabei kommt es nicht auf die einzelne Woche an, s...


Schwanger in Elternzeit

Guten Tag, mein Sohn ist geboren am 9.8.23 und Elterngeld beziehe ich für ein Jahr. Allerdings bin ich in Elternzeit bis Januar 2025. mein Mann und ich möchten jetzt noch ein Kind bekommen. Wie verrechnet sich das Elterngeld wenn ich dieses Jahr noch entbinde sprich November oder Dezember ? Könnten Sie mir das beantworten. 


Teilzeit in Elternzeit, während Partner Elternzeit + Elterngeld bezieht

Guten Tag Frau Bader,   Mein Baby hat E.T. mitte Juli 2024. Nun möchte ich 7 Monate in Elternzeit gehen, dann 7 Monate mein Mann. Davon werden wir einen Monat gemeinsam machen.  1)Zählen die Elternzeitmonate vom 1.-31. Oder Tag der Geburt auf den Folgemonat?   Dann möchte ich nach meinen 7 Monaten Teilzeit in Elternzeit machen, f...


Kann ich die Arbeitszeiten bei Teilzeit in Elternzeit reduzieren?

Hallo,  ich arbeite seit 01.01. als Teilzeit in Elternzeit in einer Zahnarztpraxis. (Die Elternzeit geht noch bis zum 23.10.) Mein Arbeitgeber hatte mir einen Arbeitszeit bis 12:30 Uhr vorgeschlagen. Jetzt hat sich aber nach den ersten paar Wochen herausgestellt, dass ich die Arbeitszeit nur bis maximal 12:15 Uhr leisten kann, um meinen S...


Ablehnung teilzeit in elternzeit 9

Guten Tag    Ich arbeite in einem großen Konzern und hatte vor Geburt meiner zwillinge mit meinem Chef abgemacht in teilzeit diesen Sommer zurück zukommen. Elternzeit geht bis Mai 26. Mein schriftlicher Antrag auf teilzeit in elternzeit mit 25h wöchentlich wurde nun betriebsbedingt abgelehnt. Ich bin mit dem BR dran. Könnte mir auch eine ...