"privater" Mahnbescheid, ab wann Zinsen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: "privater" Mahnbescheid, ab wann Zinsen

Hallo Frau Bader, meine letzte Tagesmutter hat einen Geldbetrag, der mir gehört (und das weiß sie auch) seit November einbehalten. Ich habe sie mehrmals "privat" per mail angemahnt und ihr auch gedroht aber ohne Erfolg. Jetzt habe ich ihr per Einschreiben eine letzte Frist bis 1.3. zur Zahlung gesetzt danach MB. Ich hab selbst mal in einer RA-Kanzlei gearbeitet, aber eher im Notariat und bin nicht so firm mit Zinsen und Fristen. Ab wann kann ich die 4 % Zinsen ansetzen? Ab dem Zeitpunkt, wo das Geld auf ihrem Konto war (das war im Dezember, sie hats selbst zugegeben, hat aber auch zugegeben, dass sie das Geld ausgegeben hat) oder ab dem Einschreiben? Muss ich an den MB fürs Gericht noch sowas wie einen Beweis heften, dass sie mir das Geld wirklich schuldet? Ich hab noch nie privat einen MB aufsetzen müssen und finds schade, dass es so gekommen ist. Wie gehts weiter, wenn sie wieder nicht zahlt? Kann ich auch selbst einen ZV aufsetzen ohne Anwalt oder muss ich dann zum Anwalt? Die Kosten trägt eh sie, oder? Danke und LG Sue

Mitglied inaktiv - 21.02.2005, 11:20



Antwort auf: "privater" Mahnbescheid, ab wann Zinsen

Hallo, lesen Sie mal im § 288 BGB.AB erste Fristsetzung. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.02.2005