Frage: @peekaboo

Ja, ich habe einen Sondervertrag und da stehen auch die Zeiten so drin. LG Danie

Mitglied inaktiv - 07.09.2009, 04:03



Antwort auf: @peekaboo

Halloele... gilt diese nur für den Zusatzvertrag oder überhaupt? Zusatzverdienst.. der Ag muß zwar zustimmen, kann aber nur abhlehnen, wenn es sich z.b. um ein Konkurrenzunternehmen handelt. Wenn Du im Rechtsschutz bist, wende dich an den, weil Dein Fall etwas komplexer zu sein scheint. Bei mir war es damals so, ich hatte auch festgelegte Arbeitszeiten mit Standortangabe. Firma ist umgezogen und konnte mir das so nicht mehr bieten. HAben einen Auflösungsvertrag gemacht. Laut meiner Beratung damals hieß es, wenn es die Firma nicht mehr anbieten kann, hat man u.U. die Möglickeit auf eine Klage, der stellt Sie wieder ein und dann???? Ich habe mich für den Aufhebungsvertrag entschieden LG Peeka

Mitglied inaktiv - 07.09.2009, 12:47