"halber Monat" & tatsächlicher Geburtstermin als VATER

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: "halber Monat" & tatsächlicher Geburtstermin als VATER

Hallo, ich habe zwei Fragen als VATER (bei der Mutter ist mir eine Sache klarer)... 1. Der errechnete Geburtstermin ist der 18.8. Ich teile meinem Arbeitgeber frühzeitig mit, dass ich Lebensmonat 2-4 meines Kindes Elternzeit nehmen möchte (18.9.-18.12.). Der Arbeitgeber (ich bin Lehrer) plant (zwangsweise frühzeitig) entsprechend. A) das Kind kommt zwei Wochen früher B) das Kind kommt zwei Wochen später als errechnet. Verschieben sich in beiden Fällen Beginn und Ende der Elternzeit vor bzw. zurück und der Arbeitgeber muss dann, egal wie er geplant hat, irgendwelche Arbeit für mich finden? 2. Ich möchte drei Monate Elternzeit nehmen und Elterngeld erhalten, meine Frau 18 Monate (beide ab Geburt). Wie auch immer ich es rechne, bleibt in dieser Konstellation ein halber Monat "übrig", da man 18+3 einfach nicht "gerade" aufteilen kann. Nehmen wir BEIDE die ersten 2 Monate volle Elternzeit/geld und ICH danach einen Monat ElternzeitPlus bleiben für meine Frau 3 volle Monate Elternzeit und 13 Monate ElternzeitPlus Monate übrig (sie will ja weitere 16 Monate zuhause bleiben). Sie hätte aber Anspruch auf 3 volle und 14 "halbe" Monate Elterngeld. Was geschieht mit dem Anspruch auf einen "halben" Monat Elternzeit/Geld? Verfällt dieser einfach? Danke für die Mühe der Antwort(en)

von peilerwen am 19.01.2016, 18:45



Antwort auf: "halber Monat" & tatsächlicher Geburtstermin als VATER

Hallo, 1. Sie schreiben "ab Geburt, voraussichtlich..." 2. Verstehe ich nicht. Jeder kann bis zu 3 Jahren indiv. EZ nehmen. EG bekommen Sie zusammen 14 Mo, wovon 2 immer der Mutter angerechnet werden. Wenn Sie also 3 Mo. nehmen, bleiben der KM noch 9 Monate. Die kann sie ganz oder halb in der doppelten Zeit nehmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.01.2016



Antwort auf: "halber Monat" & tatsächlicher Geburtstermin als VATER

Verstehe ich nicht. Elternzeit habt ihr beide jeder bis zu 3 Jahre unabhängig voneinander. Elterngeld zusammen 14 Monate. Wo geht da was verloren ? Dem AG schrebst Du "ab Geburt ( voraussichtlich 18.09. ) 3 Lebensmonate." Wer von euch was halbiert oder ganz lässt entscheidet ihr unabhängig voneinander.

von Sternenschnuppe am 19.01.2016, 18:58



Antwort auf: "halber Monat" & tatsächlicher Geburtstermin als VATER

Achso, der AG muss Dir solange Arbeit geben, wenn das Kind später kommt. Bei uns wären da eh Ferien, weiß jetzt nicht ob Du da eh "frei" hast. Wenn Deine Frau Mutterschutzgeld bezieht, dann sind dies eh verbrauchte Elterngeldmonate für sie.

von Sternenschnuppe am 19.01.2016, 19:03



Antwort auf: "halber Monat" & tatsächlicher Geburtstermin als VATER

Deine Frau hat zwei EG Monate mit Mutterschutz blockiert, es bleiben also insgesamt 12 EG (oder 24 EGPlus) Monate. Wenn Deine Frau insgesamt 18 Monate raus will, braucht sie dafür noch 16 Monate. Du willst 3 Monate. Das kannst du nur in zwei Varianten machen: 1) 3x EG (= 6 EGPlus Monate) 2) 2x EGPlus und 1 x EG (insgesamt 4 EGPlus Monate gerechnet). Nehmen wir Variante 1 an. Dann wären bei Euch 22 EGPlus Monate verbraucht. D.h. zwei bleiben "übrig". Die kann Deine Frau als EGPlus Monate noch anhängen oder sie nimmt zwei ihrer Monate EG und nicht EGPlus. Also.... Du: alle drei Monate volles EG (3 Monate) Deine Frau: LM 1-2 Mutterschutz (2x EG Monat) LM 3-4 volles EG (2x EG Monat) LM 5-18 EGPlus (14 EGPlus = 7 EG Monate) Macht zusammen die 14 EG Monate. Du kannst NICHT drei Monate EGPlus nehmen. Du MUSST auf zwei volle EG Monate kommen, bzw. Vier EG Plus Monate. Bei Variante zwei habt ihr einen EG Monat mehr für Deine Frau, sie kann also die LM 5 und 6 auch noch EG statt EGPlus beziehen. Das lohnt sich nur, wenn Deine Frau auch mehr EG bekommt. Ich hoffe, das war verständlich. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 19.01.2016, 19:28



Antwort auf: "halber Monat" & tatsächlicher Geburtstermin als VATER

1.) Beim Geburtstermin 18.8 ginge die Elternzeit vom 18.09. bis 17.12. Bei dieser Elternzeit kann der Jahresurlaub um 2/12 gekürzt werden. Käme das Kind früher oder später, verschiebt sich die Elternzeit entsprechend, wenn die Anmeldung der Elternzeit auf die Lebensmonate bezogen ist (ich nehm Elternzeit für die LM 2-4, voraussichtlicher Geburtstermin ist XY). 2.) Möchte der Vater 3 Monate nehmen, gibt es diese Möglichkeiten: A) 1-3 Monate als volle Elterngeldmonate (Rest für die Mutter: 11 Monate) B) 1 Monat volles Elterngeld, 2 Monate ElterngeldPlus bei halbem Elterngeld (Rest für die Mutter: 11 Monate) Was nicht geht ist: 2 Monate volles Elterngeld + 1 Monat ElterngeldPlus (beim ElterngeldPlus kann kein einzelner Monat genommen werden) Beim Rest für die Mutter gehen 2 Monate für das Mutterschaftsgeld drauf. Bei den 9 übrig gebliebenen kann sie wieder Varianten wählen. Sie kann sie ganz als "volles Elterngeld" oder ganz als "ElterngeldPlus" nehmen. Sie kann aber auch ein paar Monate so nehmen und ein paar andere Monate (gerade Anzahl) als ElterngeldPlus. Probier dazu den Elterngeldrechner des Familienministeriums aus. In der ausführlichen Berechnung kann man mit der Aufteilung "spielen". Gruß Sabine

von SumSum076 am 20.01.2016, 00:25



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