Frage: @desiree:

Können Sie mir sagen, um welchen passus es im im SGB handelt (es geht um die Frage: Ist die Fortführung der privaten KV auch bei Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit (Gesamtbezüge bleiben dann unterhalb Beitragsbemessungsgrenze) möglich? Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Mitglied inaktiv - 17.01.2011, 20:42



Antwort auf: @desiree:

§ 8 SGB V Befreiung von der Versicherungspflicht Dort Nr. 2: 2.durch Aufnahme einer nicht vollen Erwerbstätigkeit nach § 2 des Bundeserziehungsgeldgesetzes oder nach § 1 Abs. 6 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes während der Elternzeit; die Befreiung erstreckt sich nur auf die Elternzeit, Zu finden hier: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/8.html Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 17.01.2011, 22:12



Antwort auf: @desiree:

Hallo Desiree gnz vielen dank. das hilft schon sehr. - An welche GKV ist der Antrag auf Befreiuung zu stellen ? Ist dies beliebig? - Wenn ich nun befreit (während EZ in Teilzeit und unter der Bemessungsgrenze) und EZ ausläuft (ich damit in die GKV wechslen muss), muss ich hier noch bei der PKV kündigen ? Sind dann gfls. bestimmte Kündigungsfristen zu beachten? Oder geht dies hopp-topp? Vielen Dank im Voraus. Viele Grüsse

Mitglied inaktiv - 18.01.2011, 21:07



Antwort auf: @desiree:

Hm.... welche GKV... Frag mal den AG, an wen er biosher Deine Sozialversicherungbeiträge überwiesen hat. Diese GKV wäre mien erster Ansprechpartner. Aber denk dran: Auskünften von GKVs traueich nur, wenn ich sie schriftlich habe! Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 18.01.2011, 22:32