Können Sie mir sagen, um welchen passus es im im SGB handelt
(es geht um die Frage: Ist die Fortführung der privaten KV auch bei Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit (Gesamtbezüge bleiben dann unterhalb Beitragsbemessungsgrenze) möglich?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Mitglied inaktiv - 17.01.2011, 20:42
Antwort auf:
@desiree:
§ 8 SGB V Befreiung von der Versicherungspflicht
Dort Nr. 2:
2.durch Aufnahme einer nicht vollen Erwerbstätigkeit nach § 2 des Bundeserziehungsgeldgesetzes oder nach § 1 Abs. 6 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes während der Elternzeit; die Befreiung erstreckt sich nur auf die Elternzeit,
Zu finden hier:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/8.html
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 17.01.2011, 22:12
Antwort auf:
@desiree:
Hallo Desiree
gnz vielen dank. das hilft schon sehr.
- An welche GKV ist der Antrag auf Befreiuung zu stellen ?
Ist dies beliebig?
- Wenn ich nun befreit (während EZ in Teilzeit und unter der Bemessungsgrenze) und EZ ausläuft (ich damit in die GKV wechslen muss), muss ich hier noch bei der PKV kündigen ? Sind dann gfls. bestimmte Kündigungsfristen zu beachten? Oder geht dies hopp-topp?
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüsse
Mitglied inaktiv - 18.01.2011, 21:07
Antwort auf:
@desiree:
Hm.... welche GKV...
Frag mal den AG, an wen er biosher Deine Sozialversicherungbeiträge überwiesen hat.
Diese GKV wäre mien erster Ansprechpartner.
Aber denk dran: Auskünften von GKVs traueich nur, wenn ich sie schriftlich habe!
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 18.01.2011, 22:32