Frage: @danyshope

hi...bräuchte deine hilfe kurz, schau bitte mal in Baby und Job, Elternzeit rein. bzw. schreib mich bitte kurz an. das wäre lieb, danke dir!

von mellomania am 13.02.2018, 19:53



Antwort auf: @danyshope

Da muss ich passen, sorry. Urlaubsberechnung ist nicht mein Gebiet, entsprechend halte ich mich da heraus.

Mitglied inaktiv - 13.02.2018, 20:58



Antwort auf: @danyshope

Upps meine EZ-Restberechnung in diesem Falle. Das ist etwas was ich in die fähigen Hände der Personalabteilung legen lassen würde. Oder wo ich mal bei der KK nachfragen würde welche Zeiten genau gemeldet worden sind. Zumal mir viel zu vielen Daten die für eine vernünftige Berechnung nötig wären fehlen.

Mitglied inaktiv - 13.02.2018, 21:01



Antwort auf: @danyshope

grob sind es zwei kinder, die unter die alte regelung fallen für die beide jeweils 2 jahre EZ angegeben wruden und jeweils die EZ für den neuen mutterschutz beendet wruden. das dritte kind, neue regelung, wurde auch für 2 jahre gemeldet, aber ohne die reste wegzumachen von den alten kindern. meine frage ist, es geht nur 12 monate übers 3. lj raus, auch wenn zurückgespielte elternzeit vorhanden wäre. es hätte vor der elternzeit von kind 3 erst alle reste verbraucht werden müssen bevor die kinder 3 sind und dann mit der neuen elternzeit starten. somit sind zwei jahre von jeweils den alten kindern übrig und eins vom 3. kind. problem ist, dass der AG ein jahr zuviel genehmigt hat bzw. bestätigt da er sämtliche reste und überschneidungen zulässt, die das gesetzt aber verbietet, weil es eben alte regelung kinder sind. was nun? muss sie dem AG bescheid geben dass es eben ein jahr weniger ist? was, wenn sie das nicht tut und einfach das jahr noch EZ nimmt weil der AG das fälschlicherweise genehmigt hat? gibt es probleme mit der versicherung etcpp? rückzahlungen? rentenkasse etc? das ist das eigentliche problem...

von mellomania am 13.02.2018, 21:17



Antwort auf: @danyshope

Ich kenne den Thread, aber wie gesagt, aber ich würde mir nicht zutrauen anhand dieser Daten die restliche EZ zu bestimmen oder zu sagen wie in dem Falle die rechtliche Lage ist. Ist nun mal nicht mein Gebiet. Ich kann nur sagen was ich tun würde, und das wäre eben das ich mich an KK usw wenden würde zwecks Hilfe.

Mitglied inaktiv - 13.02.2018, 21:30



Antwort auf: @danyshope

danke dir. ich gebs ihr weiter.

von mellomania am 13.02.2018, 21:37



Antwort auf: @danyshope

Evtl hat der AG einfach so gerechnet das er nach dem Mutterschutz wieder mit der EZ vom Kind davor gerechnet hat bis dieses die 2 Jahre voll hatte, die Mutterschutzzeit also nur als "Unterbrechung" - wer weiß es schon.

Mitglied inaktiv - 13.02.2018, 21:41



Antwort auf: @danyshope

selbst wenn, alte kinder können nur 12 monate mit rüber nehmen. sie hätte dann bei den folgenden kindern erst die monate wegmachen müssen, die über diese 12 rüber gehen und mit der eigentlichen elternzeit späte anfangen. dann wäre es gegangen. problem ist halt, was passiert wenn sie das jahr das der AG genehmigt hat noch daheim bleibt, obwohl es vom gesezt her nicht geht. ob die krankenkasse dann die versicherungsbeträge zurückfordern kann und was wäre mit der rentenversicherung? warten wir ab was die kk sagt...

von mellomania am 13.02.2018, 21:52