@alle - Bezug zu KADIMS u. der Frage nach Kinderbetreuung bei BV

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: @alle - Bezug zu KADIMS u. der Frage nach Kinderbetreuung bei BV

Immer wieder dreht es sich darum, dass es ohne Kinderbetreuung kein BV gibt. Manch Antwort und Nachfrage an Fragesteller geht schon sehr an der Realität vorbei. Ist es denn so ungewöhnlich, dass Mann und Frau sich gemeinsam um das Bringen und die Abholen kümmern? Mein Mann bringt gegen 8 Uhr und ich hole 15 Uhr. Wir haben 10 Stunden Betreuung tägl. und brauchen sie nicht annähernd trotz 40 und 48 Wochenstunden. In dem Zusammenhang mit den Antworten von KADIMS kam mir folgende rein theoretisch Frage in den Sinn: Kind geht bereits seit längerer Zeit in die Krippe, die Mutter Vollzeit auf Arbeit, wird schwanger, erhält ein individuelles BV bis zum regulären Mutterschutz, Kündigungsfrist Krippe ist lediglich ein popliger Monat. Darf man kündigen oder risikiert man dann das Geld aus BV einzubüßen? Generell, muss man das Kind abgeben obwohl man Zuhause ist? Bei uns gibt es ja genügend Plätze aber in Städten mit wenig Plätzen macht man sich natürlich beliebt, wenn man einen Ganztagsplatz blockiert aber zu dem Zeitpunkt gar nicht braucht. Mir scheint bei der ganzen Argumentation immer, da beißt sich die Katze in den Schwanz. Was meint ihr? Bg

Mitglied inaktiv - 12.10.2017, 19:05



Antwort auf: @alle - Bezug zu KADIMS u. der Frage nach Kinderbetreuung bei BV

Hallo, man muss damit rechnen, vom AG anders eingesetzt zu werdne u ihm deshalb auch im BV zur Verfügung zu stehen. Deshalb ist der Krippenplatz nicht zu kündigen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.10.2017



Antwort auf: @alle - Bezug zu KADIMS u. der Frage nach Kinderbetreuung bei BV

1. Längst nicht alle Frauen haben auch einen Mann; nicht alle Männer/Väter haben die Gelegenheit das Kind zur Krippe zu bringen oder es abzuholen, z.B. weil sie beruflich die ganze Woche unterwegs sind.... etc pp. Darum frage ich standardmäßig ob eine Kinderbetreuung die Arbeitszeiten mit Anfahrt abdecken kann - der Mann zählt bei der Kinderbetreuung natürlich mit. Ob Krippe, Ehemann, Großfamilie, das ist ja egal. Aber die Betreuung muss real verfügbar sein!!! 2. Es geht drum, dass in der alltäglichen Praxis Frauen Druck auf den Frauenarzt machen, um ein BV zu erwirken, um ihre Kinder selbst betreuen zu können. Zum Beispiel, wenn das Kind noch keinen Krippenplatz hat, wenn es in der Eingewöhnungsphase ist, auch wenn am Kindergarten Ringelröteln umgehen, oder wenn sie ihre Kind-Krank-Tage aufgebraucht haben etc. pp. Wei sie ihren Haushalt nicht schaffen etc. Dann werden allerhand "Beschwerden" vorgeschoben. Das ist Betrug. Dafür ist das BV nicht. - Das ist leider die Realität in vielen Frauenarztpraxen. 3. Wenn man ein BV hat und den Krippenplatz kündigt, okay. Aber was ist dann, wenn man eine Fehlgeburt hat und wieder arbeiten soll? Oder wenn die körperlichen Gründe für das BV wegfallen? Oder der AG einen Ersatzarbeitsplatz hat? Ein BV kann jederzeit aufgehoben werden, auch wenn als Enddatum der ET steht. Dann ist keine Betreuung da und der Schwindel fliegt auf. Sorry, aber wer ein BV hat, zählt als würde er arbeiten. Wenn man dann den Krippenplatz kündigt, zieht man finanzielle Vorteile aus dem BV. Dafür ist es auch nicht gedacht. BV ist nur eine allerletzte Möglichkeit zum Schutz vor Schaden für Mutter und/oder Kind - und eben keine Lösung für private Unpäßlichkeiten und nicht zur Bereicherung gedacht. Also bitte die Diskussion nicht aus Sicht der Krippenplätze ansehen, sondern von der anderen, der gesetzlichen Seite. Ein BV verursacht hohe Kosten und dafür braucht es die richtigen, legitimen Gründe aus dem MuSchG und von nichts anderem.

Mitglied inaktiv - 12.10.2017, 19:51



Antwort auf: @alle - Bezug zu KADIMS u. der Frage nach Kinderbetreuung bei BV

Stimme vollumfänglich zu. Gar keine Diskussion. Für gefühlt 95% ist das geplante Kind und BV einfach bequem und man spart sich gleich in der Planung den Kitaplatz... aber ja nicht bei allen. Bleibt die Frage, wenn kündigen einem zu risikoreich ist, muss das Kind trotz Betreuungsvertrag und Mutter Zuhause abgegeben werden? Ich habe als Antwort hier schon ja und nein gelesen. Es soll ja Kitas geben, die Bestehen auf Anwesenheit...

Mitglied inaktiv - 12.10.2017, 20:13



Antwort auf: @alle - Bezug zu KADIMS u. der Frage nach Kinderbetreuung bei BV

Woher sollte die Krippe oder die Kita wissen das Frau wegen BV daheim ist - außer sie sagt es dort. Davon ab, wenn der AG das BV ausgesprochen hat, dann darf IMO keine Kita den Platz von sich aus kündigen. Weil der AG eben jederzeit sagen kann, du komm mal wieder arbeiten, ich habe was für dich. Davon ab hat man mindestens einen Rechtsanspruch auf einen halben tag - so oder so. und ehrlich, ich kenne nur reelle Fälle wo der KiGa NACH der Geburt Stress gemacht hat, wegen EZ und dann daheim. Evtl mag es da Einzelfälle geben wie die schon in einem BV sagen, Kind darf keinen 45 Std Platz belegen weil ja wer daheim ist, aber wir kennen wohl eher nicht die komplette Geschichte dahinter.

Mitglied inaktiv - 12.10.2017, 21:34



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Bleibt die Frage, wenn kündigen einem zu risikoreich ist, muss das Kind trotz Betreuungsvertrag und Mutter Zuhause abgegeben werden? Ich würde mein Kind zumindest am Nachmittag selber betreuen. Ich habe aber meine Kinder ohnehin erst mit 3 Jahren abgegeben, und erst nur vormittags. Ich denke, die Frage hat mit dem MuSchG nichts zu tun. Das ist eine Sache der Kindergartenordnung.

Mitglied inaktiv - 12.10.2017, 22:30



Antwort auf: @alle - Bezug zu KADIMS u. der Frage nach Kinderbetreuung bei BV

Es gibt keine komplette Geschichte dahinter. Ich bin nicht schwanger und habe auch nicht vor in nächster Zeit schwanger zu werden. Ich habe mich lediglich daran erinnert, dass das Thema : Kita macht Stress, Platz wird nicht gebraucht aber blockiert... schon oft Thema war und richtig klar ist mir die Lösung im Zusammenhang mit BV nicht. Manch Mutter möchte unter den Umständen ihr Kind vielleicht nicht abgeben. Muss sie? Ist die Frage... Will sie abgeben und darf nur noch halbtags, ist die Frage ist das rechtens bei BV? Ich gehe zu 99 % nicht davon aus, dass uns unser Kindergarten in einem solchen Fall den Platz auf halbtags kürzen würde aber es wäre interessant zu wissen, ob er es darf. Ich wöllte mein Kind mimimum bis 14 Uhr abgeben, gerade bei nem individuellen BV... das gibts ja nicht aus Dumdidelei. Ich mache mir also nicht aus pers. Gründen Gedanken, es interessierte mich einfach. @Uriah Es kommt natürlich auf den Ort und Umstände an aber die Kita würde wahrscheinlich früher oder später vom BV erfahren, auch wenn man es als Frau nicht erwähnt.

Mitglied inaktiv - 12.10.2017, 23:19



Antwort auf: @alle - Bezug zu KADIMS u. der Frage nach Kinderbetreuung bei BV

Ein BV ändert nix am aktiven Arbeitsvertrag, der Bereitschaft und Möglichkeit jederzeit aktiv zu arbeiten. Man ist lediglich bezahlt freigestellt. Dementsprechend sind alle Vorraussetzungen erfüllt für einen Platz im Rahmen der vereinbarten Stunden. Der AG kann morgen einen Ersatzplatz haben, die Frau eine FG oder oder oder ... Und dann kommt die Kita,die je nach Satzung / Vertrag den man unterschieben hat ihre eigenen Vereinbarungen mit den Eltern trifft. Und dementsprechend natürlich auch Konsequenzen zieht, wenn die Eltern da nun umstellen wollen. Kernzeiten etc. Sieht man ja auch da man den Anspruch auf einen Vollzeitplatz erst nach dem Mutterschutz verliert, also in der aktiven Elternzeit. Nicht vorher. Es steht jedem frei sein Kind dann selbst zu betreuen, reduziert oder kündigt man gar den Betreuungsplatz, dann ändert sich aber natürlich auch das Recht auf Lohnfortzahlung, da man diesen Lohn ja gar nicht mehr erarbeiten könnte. Zwei paar Schuhe die aber immer mehr abgeglichen werden und belegt werden müssen. Zum Glück.

von Sternenschnuppe am 13.10.2017, 08:04



Antwort auf: @alle - Bezug zu KADIMS u. der Frage nach Kinderbetreuung bei BV

@Uriah Es kommt natürlich auf den Ort und Umstände an aber die Kita würde wahrscheinlich früher oder später vom BV erfahren, auch wenn man es als Frau nicht erwähnt. --------------------- Die internen Probleme in der Kita interessieren nicht bei der Entscheidung, ob jemand Anspruch auf ein BV hat. Es geht lediglich darum, dass die Gefährdung am Arbeitplatz der einzige Grund sein muss, warum eine Frau nicht beschäftigt werden kann. Wenn der KiGa den Platz teilkündigt, okay. Aber wenn das BV 2 Tage später aufgehoben wird, muss der Platz eben wieder bereitstehen. Es gab ein ähnliches Gerichtsurteil bezüglich Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Wenn ein kranker Arbeitnehmer z.B. wegen Streik (ein anderer Grund als die Krankheit!) nicht zur Arbeit fahren könnte, dann hätte er in dieser Zeit auch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall! Wäre er nämlich nicht krank gewesen, hätte er auch nicht zur Arbeit kommen können.

Mitglied inaktiv - 13.10.2017, 09:40



Antwort auf: @alle - Bezug zu KADIMS u. der Frage nach Kinderbetreuung bei BV

Abs. 1 ist doch klar. Abs. 2 Heißt der Kita darf auf aus nem Ganztagsplatz nen Halbtagsplatz machen? Ohne das Frau ihr BV Geld aus Vollzeit verliert? Denn sie kann ja nix dafür... Bsp. Streik und Krankheit ist auch klar. Danke und danke auch an Sternenschnuppe, hoffe Dir geht's gut? Lg

Mitglied inaktiv - 13.10.2017, 09:56



Antwort auf: @alle - Bezug zu KADIMS u. der Frage nach Kinderbetreuung bei BV

Ohne das Frau ihr BV Geld aus Vollzeit verliert? Denn sie kann ja nix dafür... Nein, sie verliert nicht die Lohnfortzahlung, wenn sie nichts dafür kann, solange das BV läuft. Aber bei Fehlgeburt oder Aufhebung eines BV wird es definitiv Probleme geben.

Mitglied inaktiv - 13.10.2017, 10:20



Antwort auf: @alle - Bezug zu KADIMS u. der Frage nach Kinderbetreuung bei BV

Hihi, hier genau wie bei dir Hubbeldubbel, Mann bringt um 8, ich hole um 3.

von Tini_79 am 13.10.2017, 10:52



Antwort auf: @alle - Bezug zu KADIMS u. der Frage nach Kinderbetreuung bei BV

Danke Uriah für die Beantwortung :-)

Mitglied inaktiv - 14.10.2017, 08:13



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Ubd was ist mit der ursprünglichen Frage? :D

von KADIMS am 14.10.2017, 08:24



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