Frage: Zwischenzeugnis

Hallo frau Bader, Können Sie mir einen Tipp geben wie und wo ich mein Zwischenzeugnis anschauen lassen kann zur Bewertung? Jetzt erst zum Ende meiner Elternzeit (nach fast 2 jahren) habe ich mein zwischenzeugnis erhalten und dies durch wichtige vergessene tätigkeiten ergänzen lassen. Das umgeschriebe zeugnis kam nun an jedoch nicht nutür durch die tötigkeiten ergänzt sondern wie ich finde schlechter bewertet...viele wörter wie jederzeit, stets, immer, stets grosses sind auf einmal in meiner bewertung nicht mehr aufgeführt!!!? Auf diese kommt es doch gerade an oder? Kann ein zwischenzeugnis auch beanstandet werden gibt es dazu eine frist? Möchte gerne bevor ich beanstande die genaue bedeutung der beiden zeugnisse kennen zumal ich noch keine feste job zusage bekommen habe.. Vielen dank schöne grüsse

von SchnuffelXX am 19.02.2014, 14:52



Antwort auf: Zwischenzeugnis

Hallo, im Gesetz kenne ich keine Frist. prüfen lassen kann man das bei einem Anwalt. Sie können mir gerne eine E-Mail schicken. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.02.2014



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