Frage: Zwischenzeugnis

Hallo Frau Bader, hatte sie am 18.04. gefragt ob ich von meinem Arbeitgeber (welcher mir die Kündigung mündlich angekündigt hat, Fange am 20.06.05 an und werde dann fristgerecht gekündigt)ein Zwischenzeugnis verlangen kann. Sie antworteten darauf "warum, das Arbeitsverhältnis wäre ja noch nicht beendet". Ich brauche es aber um nun schon eine neue Arbeitstelle zu suchen. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses würde man es doch auch nicht Zwischenzeugnis sondern Arbeitszeugnis nennen, oder? Also, muss mir mein Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis ausstellen? Danke für die Antwort Kathy

Mitglied inaktiv - 25.04.2005, 08:17



Antwort auf: Zwischenzeugnis

Hallo, wenn Sie kündigen wollen, ja. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.04.2005



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