Hallo,
kann der eine Elternteil den anderen Elternteil zum Wechselmodell ZWINGEN bzw.das Familiengericht den einen Elternteil dazu zwingen? Wichtig dabei ist, dass die Kinder seit der Trennung vor 7 Jahren bei mir wohnen (hauptsächlich), ich beruflich und damit auch finanziell zurückgesteckt habe und durch einen Teilzeitjob ich nie viel verdient habe oder verdiene. So dass ich die Kosten für 3 Personen nicht alleine nach all den Jahren bestreiten kann. Bzw. es mir auch nicht möglich ist, an 2 Wochen Vollzeit zu arbeiten- das macht kein Arbeitgeber mit....!!
Der andere Elternteil möchte natürlich beim Wechslmodell keinen Unterhalt mehr an die Kinder zahlen....
Najana
Mitglied inaktiv - 05.03.2010, 20:05
Antwort auf:
Zwingen zum Wechselmodell
Hallo,
1. Wie will man ihn zwingen, sich um die Kinder zu kümmern?
2. Das mit dem Unterhalt kommt auf den Umfang an.Der BGH (Urteil v. 28.2.2007) hat ein ganz neues Urteil zum Unterhalt bei wechselnder Betreuung des Kindes durch die Eltern gefällt.
Der Fall:
Die Kinder sind 1991 geborene Zwillinge. Sie leben überwiegend bei der Mutter. Sie werden aber abwechselnd von den Eltern betreut. Von Mittwochabend bis Montagmorgen beim Vater. Nach der Schule bis zum Mittwochabend der folgenden Woche bei der Mutter. Obwohl sich diese Betreuung einem echten Wechselmodell mit Ausgestaltung des Umgangs mit dem Vater, einer Mitbetreuung annähert, urteilte der BGH, dass der Vater allein für den Barunterhalt der Zwillinge aufzukommen hat, während die Mutter ihre Verpflichtung zum Unterhalt schon durch die Pflege und Erziehung der Kinder erfüllt. Der Betreuungsanteil des Vaters liege bei etwas mehr als einem Drittel, das sei kein Wechselmodell.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.03.2010