Frage: Zwingen zum Timeshearing?

Ich hätte da mal eine Frage, ich habe für 1 Jahr meine Elternzeit beantragt und auch schriftlich mit meinem Arbeitgeber vereinbart, daß ich dannach meine Ganztagsstelle in eine 4 h Stelle umgestalte. Jetzt habe ich Bescheid bekommen, daß eine Stelle zur Verfügung steht allerdings für 4 h im wöchentlichen Wechsel morgens/nachmittags. Da ich allerdings nur eine Betreuung für morgens habe, muß ich die Stelle ablehnen, da ich auch nicht schriftlich vereinbart habe nur morgens. Jetzt mein Problem kann ich dann noch meine Elternzeit verlängern bzw. muß ich kündigen oder ich ich gekündigt werden, wenn ich die Stelle nicht antrete bzw. kann ich auf morgens bestehen. Über eine Antwort würde ich micht freuen, vielen Dank im voraus. Grüße Marion

Mitglied inaktiv - 03.09.2002, 18:36



Antwort auf: Zwingen zum Timeshearing?

Liebe Marion, ein Verlängerung ist nur möglich, wenn der Ag zustimmt. Nach Beendigung des EU sind Sie ansonsten ganz normal kündbar. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.09.2002



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