Hallo,
ich habe für unsere Zwillinge in 2008 geboren 12 Monate Elterngeld bekommen.
Also Elterngeld f. ein Kind + 300 € Zuschlag für das 2.Kind.
Mein Mann hat keine Elternzeit genommen, also auch kein Elterngeld.
Zählt das jetzt das neue Gesetz jetzt auch noch für mich?
Wenn ja, was bekomme ich dann noch?
Einfach dann formlos bei der Elterngeldkasse beantragen oder gibt es dafür ein Formular?
Danke für die Hilfe.
LG Borghagen
von
Borghagen
am 16.12.2013, 12:19
Antwort auf:
Zwillinge aus 2008 Elterngeld
Hallo,
Die nun durch die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 27. Juni 2013 möglichen zusätzlichen Ansprüche können auch für vergangene Elterngeldzeiten - frühestens ab dem 1. Januar 2009 - per Antrag bei der Elterngeldstelle geltend gemacht werden. Für Elterngeldzeiten vor dem 1. Januar 2009 können keine zusätzlichen Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.12.2013
Antwort auf:
Zwillinge aus 2008 Elterngeld
Ich habe 67% vom Nettolohn bekommen
von
Borghagen
am 16.12.2013, 12:21
Antwort auf:
Zwillinge aus 2008 Elterngeld
Ich habe gerade gelesen, das dies ab dem 01.01.2009 gilt.
Ich habe in 2009 noch 5 Monate Elterngeld bekommen.
Trifft das dann auch den 5 Monaten zu?
von
Borghagen
am 16.12.2013, 12:28