Hallo an alle, ich bin neu im Forum und habe eine konkrete Frage, die rechtlich eher kompliziert zu sein scheint, aber doch auch auf andere Eltern zutreffen wird. Dazu muss ich etwas ausholen: Wir haben Zwillinge, geb. 07/2012, und damit Anspruch auf das Mehrlingselterngeld. Jetzt ist es so, dass wir bei der ersten Antragstellung 2012 mit dem Antrag meiner Frau nicht rechtzeitig waren und ihr das Elterngeld für den Lebensmonat 1 wegen zu später Antragstellung gestrichen worden ist. Sie hätte zwar für diesen Monat ohnehin kein Elterngeld bekommen, da – wenn der Antrag rechtzeitig gewesen wäre – das Mutterschaftsgeld angerechnet worden wäre. Bei der jetzigen Antragstellung für das Mehrlingselterngeld möchte ich aber als Vater u.a. für diesen Lebensmonat 1 den Antrag auf das Mehrlingselterngeld stellen. Frage: Wird mir dieser Lebensmonat 1 jetzt ebenfalls gestrichen, weil der damalige Antrag (meiner Frau) zu spät einging? Oder, die Frage anders formuliert: Ist der Rechtsbescheid des ersten Antrags (meiner Frau) Rechtsgrundlage für den zweiten Antrag (also meinen Antrag), den Mehrlingselterngeldantrag? Hintergrund: Meine Frau hat beim ersten Antrag Elterngeld für die Monate 1 -11, ich für die Monate 12 – 14 Elterngeld beantragt. Die zuständige Elterngeldstelle konnte diese Frage auch nicht beantworten. Besten Dank schon mal für eine Antwort - ich freue mich darauf! zwillipapa
von zwillipapa am 21.01.2014, 10:27