Frage: Zweitschuldnerkostenrechnug

Liebe Frau Bader! Ich habe diese Rechnugn vom Gericht bzgl der Familiensache bekommen (Kläger war ich) da mein Exmann eine eidesstaatliche Vers abgegeben hat. Bin ich neben dieser Rechnung auch für andere seiner Schulden haftbar, die er nach der Trennung 2007 gemacht hat (Ende der Ehezeit 2008, Scheidung 2010)? Bisher habe ich nie Rechnungen durch ihn erhalten, ändert sich das aufgrund der eidesstaatlichen Vers.? Seit 2010 bin ich neu verheiratet. Gemeinsame Verträge haben mein Exmann und ich keine, ich habe auch nie für etwas unterschrieben. Danke

von Schnitte78 am 14.05.2011, 12:38



Antwort auf: Zweitschuldnerkostenrechnug

Hallo, wenn Sie nicht bürgen und den Vertrag nicht unterschrieben haben, haben Sie nichts damit zu tun Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.05.2011