Frage: Zweitname Rufname?

Hallo, wir haben -endlich- einen Namen für unser Kind gefunden. Er soll Jan Felix, ohne Bindestrich heißen. Nun unsere Frage: Können wir den zweiten Namen, also Felix als Rufnamen eintragen lassen, oder ist das nur bei dem erstgenannten Namen möglich. Wobei wir Felix Jan nicht wirklich klanghaft finden. Vielen Dank für die Antwort Sarah

Mitglied inaktiv - 08.09.2004, 12:23



Antwort auf: Zweitname Rufname?

Hallo, Bekommt ein Kind zwei Namen und möchten die Eltern, dass diese mit einem Bindestrich geschrieben werden, wie etwa Ann-Katharina, so muss das Kind bei offiziellen Unterschriften auch immer beide Namen schreiben. Nicht so, wenn es keinen Bindestrich gibt, dann kann Ann Katharina entweder mit Ann oder Katharina unterschreiben – oder auch mit beiden, wenn sie will. Der so genannte Rufname gehört der Geschichte an. Hat ein Kind mehrere Namen, kann es später selbst aussuchen, mit welchem es gerufen werden möchte. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.09.2004



Antwort auf: Zweitname Rufname?

Einen (unterstrichenen) "Rufnamen" in dem Sinne gibt es nicht mehr. Das Kind bekommt eben so und so viele (gleichberechtigte) Vornamen und fertig. Mein Rufname ist der letzte von Dreien :-) Damals wurde noch unterstrichen... Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 08.09.2004, 14:04



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