Frage: zweites kind

hallo! ich bin beamtin und befinde mich noch bis februar im erziehungsurlaub. dann fange ich an, wieder halbtags zu arbeiten. da wir uns - vielleicht bald -noch ein kind wünschen, jetzt meine frage: gibt es ein bestimmte zeit, die ich dann arbeiten muß, um anspruch auf gehaltsfortzahlungen während der 6 wochen und 8 wochen nach der erneuten geburt zu haben? dankeschön, vonja

Mitglied inaktiv - 12.08.2003, 19:43



Antwort auf: zweites kind

Hallo, wenn es keine spezielle beamtenrechtliche Regel gibt: nur einen Tag. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.08.2003



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