hallo! ich bin beamtin und befinde mich noch bis februar im erziehungsurlaub. dann fange ich an, wieder halbtags zu arbeiten. da wir uns - vielleicht bald -noch ein kind wünschen, jetzt meine frage: gibt es ein bestimmte zeit, die ich dann arbeiten muß, um anspruch auf gehaltsfortzahlungen während der 6 wochen und 8 wochen nach der erneuten geburt zu haben? dankeschön, vonja
Mitglied inaktiv - 12.08.2003, 19:43