Frage: zweites baby

hallo frau bader, ich bin gerade noch in elternzeit mit meinem ersten baby. wenn ich jetzt wieder schwanger werde, was geplant ist, kann ich dann bei meinem arbeitgeber die elternzeit von 3 jahren abbrechen um dort vollzeit zu arbeiten um wieder anspruch auf elterngeld zu haben? wie lange müsste ich dann bei meinem arbeitgeber arbeiten damit das arbeitsverhältnis wieder steht um gehalt zu beziehen? ich habe zu meinem arbeitgeber ein sehr zerrüttetes verhältnis und würde mich sowieso wieder um ein beschäftigungsverbot kümmern. aber wie lange müsste ich dann in die arbeit? reicht mir 1 tag? es geht mir nur um die finazielle absicherung meiner familie.

Mitglied inaktiv - 19.12.2010, 16:24



Antwort auf: zweites baby

Hallo, 1. Eine vorzeitige Beendigung der EZ sieht das Gesetz nicht vor (nur aus wichtigem Grund). 2. Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anspruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindestbetrag ist aber 300 €. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.12.2010



Antwort auf: zweites baby

Du hast doch so oder so Anspruch auf Elterngeld! Und wenn du deine Familie finanziell absichern willst, bekomm kein zweites Kind, sondern geh arbeiten! Es liest sich mit deinen verschiedenen Fragen so, als wolltest du mit so wenig Arbeit wie möglich soviel Geld wie möglich vom Staat und vom AG kassieren. Du kannst deine Elternzeit abbrechen, wenn dein AG zustimmt. Dein Arbeitsverhältnis lebt schon am 1. Tag wieder komplett auf. Würdest du dann schwangerschaftsbedingt ein BV erhalten, würde ich (als dein AG) gerichtlich gegen die Elternzeitunterbrechung vorgehen wollen! Gruß Sabine

Mitglied inaktiv - 20.12.2010, 09:50



Antwort auf: zweites baby

@ sumsum... ich möchte kein zweites kind um finanzielle abgesichert zu sein,... das kam wohl falsch rüber von mir. ich möchte arbeiten und habe was in aussicht.. mir geht es nur um meinen vollzeitjob den ich ja wg kind nicht weiter nachgehen kann.... ich war in meinem lebe noch nie arbeitslos oder habe fürs nichts tun geld vom staat bekommen.... wenn ich meine elternzeit abbreche, dann nur um bei einem neuen AG arbeiten zu können.... damit ich bei meinem altern AG raus komme... dort kündige ich allerdings nicht bevor ich etwas anderes habe... außerdem will ich unbedingt arbeiten weil ich kein bock auf das assoziale hartz 4 habe.... und nochmal allgemein gesagt: ich schreibe hier meine rechtlichen fragen rein um informationen von frau bader zu bekommen und will keine beleidigungen von irgendwelchen gelangweilten (wahrscheinlich arbeitslosen) leuten hören.

Mitglied inaktiv - 20.12.2010, 10:37