Hallo Frau Bader,
ich bin derzeit in Elternzeit und mit 24 Std./Woche teilzeit beschäftigt. Nun bin ich wieder schwanger.
Wenn ich in die neue Elternzeit einsteige,
- "verfällt" dann der Rest Elternzeit meiner Grossen (wäre noch ein Jahr)?
- kann ich die Wochenarbeitszeit neu beantragen - ich möchte auf 30 Std. erhöhen.? Derzeit wird mir das im aktuellen Vertrag verwehrt.
Danke und Gruss,
Johanna
Mitglied inaktiv - 16.08.2004, 11:51
Antwort auf:
Zweites Kind - zweite Elternzeit - zweiter Vertrag?
Hallo,
man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb.. des letzten Kindes.
Mit Zustimmmung des Ag kann man ein Jahr bis zum 8. Geb. des Kindes aufheben.
Ein neuer Antrag ist möglich, zumal die zwei Jahre ja um sind.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.08.2004