Mein Sohn ist vor 2 1/4 Jahren in Belgien geboren, mein Mann erledigte die Formalitäten auf dem dortigen Standesamt und als wir die offizielle Geburtsurkunde bekamen fehlte auf ihr der zweite Vorname, der allerdings auf der Geburtsbescheinigung vermerkt ist. Da wir bei unserem Umzug nach Deutschland schon Probleme mit dem hiesigen Landeseinwohneramt wegen eines doppelten =s= hatten dass in ein =ß= umgewandelt werden mußte damit mein Sohn überhaupt mein Sohn ist, (denn bei der Einreisebehörde in den USA hätte man uns in dem darauffolgenden Urlaub u.U. wieder nach Hause geschickt), kann ich mir vorstellen dass es mit dem zweiten Vornamen noch mehr Probleme gibt. Wie gesagt, der Beamte begriff nicht (ich kann nicht behaupten er wollte nicht verstehen-nein, er begriff wirklich nicht) dass es in anderen Länder den Buchstaben =ß= nicht gibt, auch wenn die dort in latainischer Schrift schreiben-ich stelle mir schaudernd vor ich hätte in Russland oder einem anderen kyrillisch schreibenden Land entbunden-und dieser Buchstabe dann durch doppelt =s= ersetzt wird. Und nun soll ich dort versuchen einen Zweitnamen zu fordern. Das dürfte aussichtslos sein, zumal wir diese Frage schon dem Beamten stellten und nach einen laaangen Achselzucken die sehr intelligente Antwort bekamen das alles in Belgien zu klären, hier würde man das dann auf deutsche Urkunden übertragen. Aber so einfach soll es unserem Beamter nicht gemacht werden -nein, Spaß beiseite- wir können aus den verschiedensten Gründen nicht hin- und herfahren bis das geklärt ist und wissen nun nicht so recht was zu tun wäre. Mal angenommen ich würde mich jetzt nach über zwei Jahren als Erziehungsberechtigte dafür entscheiden dass Sohnemann einen Zweitnamen bekommt, einen triftigen Grund hätte ich, seine Brüder tragen auch alle einen Zweitnamen und zwar alle den gleichen, nämlich jenen den mein Kleinster Zweitnamensloser auch tragen soll-es handelt sich hierbei um den Namen meines Mannes. Gäbe es da eine Möglichkeit und welches Spezialwissen sollte der Anwalt haben den ich in dieser Sache konsultiere? Oder soll ich einfach auf die Geburtsunterlagen des Krankenhauses verweisen? Für eine weiterhelfende Antwort bedanke ich mich schon im voraus! Janine
Mitglied inaktiv - 01.06.2001, 12:56