Guten Tag Frau Bader,
ich befinde mich momentan in einer Festanstellung in einem kleinen Betrieb (weniger als 15 Mitarbeiter).Meine Tochter ist 18 Monate alt und leider sehr häufig krank. Oftmals stecken mein Mann und ich uns auch gleich noch mit an, sodass ich in den 6 Monaten, die ich nun nach einem Jahr in Elternzeit, wieder arbeite recht häufig auf Arbeit gefehlt habe. Dies gefällt meiner Chefin verständlicherweise überhaupt nicht und auch mir wird das momentan alles zu viel. Am liebsten würde ich noch mal in Elternzeit gehen. Ich weiß, dass ich darauf keinen Anspruch habe und habe entsprechend die Befürchtung, dass ich in Folge diese Vorschlags gleich gekündigt werde.
Nun meine Frage, sollte meine Chefin mir kündigen, hätte ich dann gegenüber dem Arbeitsamt die Möglich keit noch einmal in Elternzeit zu gehen? Wie wäre die Situation mit der Krankenversicherung? Ich bin gesetzlich versichert, bei einer anderen Krankenkasse als mein Mann, was wir auch gerne, wenn möglich, so beibehalten würden.
Vielen Dank im Voraus.
mit freundlichen Grüßen
Sandra88
von
Sandra88
am 01.04.2019, 12:00
Antwort auf:
Zweiter Teil der Elternzeit bei Arbeitslosigkeit möglich?
Hallo,
ich würde den Ag fragen. Ansonsten ist es schwierig - ohne Ag u wenn Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehen, bekommen Sie keine Leistungen und auch keine KK (nur Familienversicherung).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.04.2019
Antwort auf:
Zweiter Teil der Elternzeit bei Arbeitslosigkeit möglich?
Mal ein nicht rechtlicher Vorschlag :-) Eine Mutter-Kind-Kur beantragen...
Wir hatten auch ständig im ersten Krippenjahr mit Infekten zu kämpfen. Eine Kur an der Ostsee half dem Kind und es wurde tatsächlich schlagartig mit dem 2. Geburtstag besser :-)
von
HeyDu!
am 01.04.2019, 12:12
Antwort auf:
Zweiter Teil der Elternzeit bei Arbeitslosigkeit möglich?
Ohne Arbeitgeber gibt es keine Elternzeit.
Krankenkasse kostet etwa 160€ wenn Du Dich nicht familienversichern möchtest.
Ihr müsst ausrechnen was ihr Euch leisten könnt und ob ihr auskommt mit nur einem Gehalt.
von
Sternenschnuppe
am 01.04.2019, 12:13
Antwort auf:
Zweiter Teil der Elternzeit bei Arbeitslosigkeit möglich?
1. Schritt, ich würde mit dem AG sprechen und anbieten noch mal in EZ zu gehen. Kostet den AG nichts, du hättest aber den Vorteil weiter krankenversichert zu sein. Kämme ihr doch auch eher entgegen. Evtl dann als Vorschlag das du nach ein paar Monaten wieder in TZ einsteigst um zu schauen wie es dann klappt. In der regel ist nur das erste Jahr Fremdbetreuung von Krankheiten überschüttet. EG gibt es eh nicht, ALG1 wäre wegen Eigenkündigung wohl auch erst einmal nicht. Darüber hinaus nur wenn das Kind eben betreut ist.
2. Schritt, Mutter-Kind-Kur beantragen, damit du einmal durchatmen kannst.
Ohne AG keine EZ. Diese Frage stellt sich also gar nicht.
von
Felica
am 01.04.2019, 13:01