Guten Tag Frau Bader! Mein Freund und ich werden dieses Jahr heiraten. Er ist geschieden und für eine Tochter unterhaltspflichtig. Da er ein zu geringes Einkommen hat, wird ein Teil des Unterhaltes von der UVK übernommen. Wird nach der Heirat mein Einkommen mitberechnet? Wäre hier eine Beratung beim Anwalt sinnvoll? Zur Klarstellung: er ist bemüht, eine bessere Arbeit zu finden, ich habe kein Problem damit, wenn mein Gehalt mit zur Berechnung gezogen wird (hätte ich hier Vergünstigungen?) Vielen Dank für die Beantwortung!
Mitglied inaktiv - 21.06.2006, 12:26