Ich habe für drei Jahre Elternzeit beantragt und auch gewährt bekommen von meinem AG.Meine Frage lautet,was ist wenn ich im zweiten Jahr wieder schwanger würde?Könnte ich die Elternzeit für´s zweite Kind ohne Probleme dranhängen oder kann mir das mein AG ablehnen?Es ist ein großes Unternehmen.
Mitglied inaktiv - 18.11.2002, 17:52
Antwort auf:
Zweite Schwangerschaft
Liebe Sandra,
können Sie dranhängen. Bis zum 3. Geb. des 2. Kindes.
Oder mit Zustimmung des AG bis zum 8. Geb.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.11.2002
Antwort auf:
Zweite Schwangerschaft
dir steht nur elternzeit bis zum 3.geburtstag des zweiten kindes zu.
Mitglied inaktiv - 19.11.2002, 12:33