Hallo Frau Bader
Ich bin unbefristet angestellte Tierärztin und habe vor 9 Monaten entbunden. Ab der bekannten Schwangerschaft befand ich mich aufgrund der Gefahren im Beschäftigungsverbot, sodass ich weiterhin mein volles Gehalt bekam. Nach dem Mutterschutz habe ich 1Jahr Elterngeld und Elternzeit beantragt. Jetzt bin ich erneut schwanger und möchte gerne wissen, was nach der Elternzeit passiert, wenn ich wieder ein Beschäftigungsverbot bekomme. Steht mir dann das Gehalt von vor der ersten Schwangerschaft zu? Dieses wird ja dann von der Krankenkasse übernommen. Oder muss ich erst wieder gearbeitet haben?
Danke für Ihre Bemühungen
von
Susann123
am 31.03.2013, 15:25
Antwort auf:
Zweite Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot
Hallo,
Sie werden so gestellt, wie Sie ohne BV stünden. Also mit Gehalt
liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.04.2013
Antwort auf:
Zweite Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot
Liebe Susann123, liebe Frau Bader!
Ich habe die gleiche Frage und die Antwort war für mich nicht ganz klar/eindeutig. Wie ist es bei Ihnen ausgegangen, Susann123? Oder an Frau Bader: Könnten Sie das bitte konkretisieren? Zählt das Elterngeld mit zur Berechnung des Gehaltes beim Beschäftigungsverbot bei einer zweiten Schwangerschaft oder bekomme ich genau das Selbe wie beim 1. Beschäftigungsverbot von der Krankenkasse erstattet?
MfG,
Hatos66
von
Hatos66
am 10.08.2016, 13:20