Zweite Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Zweite Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader Ich bin unbefristet angestellte Tierärztin und habe vor 9 Monaten entbunden. Ab der bekannten Schwangerschaft befand ich mich aufgrund der Gefahren im Beschäftigungsverbot, sodass ich weiterhin mein volles Gehalt bekam. Nach dem Mutterschutz habe ich 1Jahr Elterngeld und Elternzeit beantragt. Jetzt bin ich erneut schwanger und möchte gerne wissen, was nach der Elternzeit passiert, wenn ich wieder ein Beschäftigungsverbot bekomme. Steht mir dann das Gehalt von vor der ersten Schwangerschaft zu? Dieses wird ja dann von der Krankenkasse übernommen. Oder muss ich erst wieder gearbeitet haben? Danke für Ihre Bemühungen

von Susann123 am 31.03.2013, 15:25



Antwort auf: Zweite Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot

Hallo, Sie werden so gestellt, wie Sie ohne BV stünden. Also mit Gehalt liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.04.2013



Antwort auf: Zweite Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot

Liebe Susann123, liebe Frau Bader! Ich habe die gleiche Frage und die Antwort war für mich nicht ganz klar/eindeutig. Wie ist es bei Ihnen ausgegangen, Susann123? Oder an Frau Bader: Könnten Sie das bitte konkretisieren? Zählt das Elterngeld mit zur Berechnung des Gehaltes beim Beschäftigungsverbot bei einer zweiten Schwangerschaft oder bekomme ich genau das Selbe wie beim 1. Beschäftigungsverbot von der Krankenkasse erstattet? MfG, Hatos66

von Hatos66 am 10.08.2016, 13:20



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