Hallo Frau Bader, ich hatte vor meiner Elternzeit eine Ganztagsstelle, die eigentlich aus zwei halben bestand (Sekretariats- bzs. Buchhaltungsarbeit). Mein Arbeitgeber möchte mir nun die nicht so gut bezahlt halbe Stelle geben, ich möchte natürlich lieber die andere. Wer ist im Recht? Vielen Dank für Ihre Antwort. Schöne Grüße Twaddle
Mitglied inaktiv - 11.08.2004, 08:21